Ein Fahrer, der mit 200 Stundenkilometern auf der Autobahn unterwegs war, haftet zu 40 Prozent für den Schaden aus einem Unfall, den ein anderer durch einen schweren Verkehrsverstoß verursacht hat. Der schnelle Fahrer hätte den Unfall vermeiden können, wenn er nur mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren wäre (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 12 U 313/13).