Geriatrische Reha

Geriatrische Reha im Über­blick: Von Alters­grenze bis Zuzahlung

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Geriatrische Reha

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Was besonders ist. Geriatrische Reha richtet sich an Ältere mit alters­bedingten Einschränkungen. Patienten werden wenn nötig gepflegt und umfassend betreut, geschult, trainiert, Angehörige oft einbezogen. Bei Bedarf werden Hilfs­mittel und Unterstüt­zung für die Zeit nach der Reha organisiert. Das soll Alltags­fertigkeiten fördern und Pflegebedürftig­keit verhindern, aufhalten oder mindern. Das Ziel: ein selbst­ständiges Leben, möglichst zuhause. Bei der „indikations­spezi­fischen Reha“ hingegen zielen alle Maßnahmen auf ein spezielles Problem, etwa nach Herz­infarkt oder Schlag­anfall wieder fit zu werden. Das Alter spielt keine Rolle. Grund­pflege, etwa beim Anziehen oder Essen, ist meist nicht möglich.

Wer Anspruch hat. Patienten ab etwa 70 mit mindestens zwei alters­bedingten Krankheiten und Einschränkungen. Meist haben sie eine Operation oder akute Erkrankung hinter sich und chro­nische Beschwerden. Letztere können als Grund reichen – wenn etwa ein alter Mensch immer pflegebedürftiger wird. Auch bei Demenz ist geriatrische Reha oft möglich. Grund­sätzlich muss sie nötig und erfolg­versprechend sein – und der Patient medizi­nisch stabil, moti­viert und fähig zur Mitarbeit. Es sollte ein klares Ziel benannt werden, etwa Laufen ohne Rollator oder wieder einkaufen gehen.

Was in dieser Reha passiert. Im Zentrum der multi­professionellen Betreuung stehen Physio-, Sport- und Ergo­therapie. Sie trainieren körperliche Fähig­keiten wie Kraft, Koor­dination und Beweglich­keit sowie Alltags­fertigkeiten wie Essen und Ankleiden. Wenn nötig, etwa nach Schlag­anfall, kommen Logopäden oder Psycho­logen hinzu. Pflege ist möglich. Ärzte über­wachen und behandeln gesundheitliche Probleme. Um die Erfolge zu sichern, finden bei der Reha Vorkehrungen für die Zeit danach statt: Die Fachleute organisieren Hilfs­mittel, Pflege­leistungen oder andere Hilfen, sprechen mit Angehörigen und kommen eventuell auch nach­hause, um dort Probleme zu erkennen.

Wo die Grenzen liegen. Bei Erblindung, fort­geschrittener Demenz, schweren psychiatrischen Problemen, Hang zum Weglaufen ist ambulante oder stationäre Reha meist unmöglich. Wunden und Brüche müssen vor der Reha meist weit genug abge­heilt sein. Wer spezielle Behand­lungen wie Dialyse braucht oder an Problemkeimen wie MRSA leidet, sollte das vor Beginn klären. Eventuell müssen Vorbehandler noch weiter betreuen, etwa bei Krebs.

Wer die Kosten trägt. Bei Rentnern ist in der Regel die Krankenkasse zuständig. Meist gewährt sie etwa 15 bis 21 Tage. Eine Verlängerung ist beantrag­bar. Patienten müssen 10 Euro pro Tag zuzahlen, aber höchs­tens 280 Euro im Jahr unter Anrechnung von Kranken­haus­tagen. Kassen dürfen für die Wunsch­klinik keine Mehr­kosten berechnen. Mehrere Rehas sind möglich, und zwar bei jedem neuen akuten Ereignis und jeder neuen Verschlechterung chro­nischer Beschwerden.

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Hans-Peter-Klein am 23.07.2017 um 17:09 Uhr
ganz wichtige Information

diese Info benötigt jeder Hausarzt,sowie med.Berufstätige wie Ergotherapeuten,Krankengymnasten
sowie die Sozialdienste von Kliniken.
In ihrem Artikel ist sehr gut dargestellt dass Angehörige und Betroffene um diese REHA kämpfen müssen.
Da die Abrechnungs-Jongliererei den Hausärzten zusätzliche Gelder bei Diagnosestellung eines
geriatrischen Behandlungskomples eröffnet hat,sollte der HA zuerst gefragt werden ob der betreff.Patient schon dieses Ettiket für die Abrechnung aufweist: (Voraussetzung über 70 Jahre und
geriatrietyp.Morbidität/und oder Pflegestufe/und oder Vorliegen einer Erkrankung wie Demenz,Alzheimer
oder Parkinson letztere 3 Diagnosen ,schwer ausgeprägt,ermöglichen Abrechnung eines geriatr.Behandlungskomplex auch unter 70 Jahren und entsprechend auch einen REHA Antrag
Dr.med.H.P.Klein