Geriatrische Reha im Überblick: Von Altersgrenze bis Zuzahlung
Was besonders ist. Geriatrische Reha richtet sich an Ältere mit altersbedingten Einschränkungen. Patienten werden wenn nötig gepflegt und umfassend betreut, geschult, trainiert, Angehörige oft einbezogen. Bei Bedarf werden Hilfsmittel und Unterstützung für die Zeit nach der Reha organisiert. Das soll Alltagsfertigkeiten fördern und Pflegebedürftigkeit verhindern, aufhalten oder mindern. Das Ziel: ein selbstständiges Leben, möglichst zuhause. Bei der „indikationsspezifischen Reha“ hingegen zielen alle Maßnahmen auf ein spezielles Problem, etwa nach Herzinfarkt oder Schlaganfall wieder fit zu werden. Das Alter spielt keine Rolle. Grundpflege, etwa beim Anziehen oder Essen, ist meist nicht möglich.
Wer Anspruch hat. Patienten ab etwa 70 mit mindestens zwei altersbedingten Krankheiten und Einschränkungen. Meist haben sie eine Operation oder akute Erkrankung hinter sich und chronische Beschwerden. Letztere können als Grund reichen – wenn etwa ein alter Mensch immer pflegebedürftiger wird. Auch bei Demenz ist geriatrische Reha oft möglich. Grundsätzlich muss sie nötig und erfolgversprechend sein – und der Patient medizinisch stabil, motiviert und fähig zur Mitarbeit. Es sollte ein klares Ziel benannt werden, etwa Laufen ohne Rollator oder wieder einkaufen gehen.
Was in dieser Reha passiert. Im Zentrum der multiprofessionellen Betreuung stehen Physio-, Sport- und Ergotherapie. Sie trainieren körperliche Fähigkeiten wie Kraft, Koordination und Beweglichkeit sowie Alltagsfertigkeiten wie Essen und Ankleiden. Wenn nötig, etwa nach Schlaganfall, kommen Logopäden oder Psychologen hinzu. Pflege ist möglich. Ärzte überwachen und behandeln gesundheitliche Probleme. Um die Erfolge zu sichern, finden bei der Reha Vorkehrungen für die Zeit danach statt: Die Fachleute organisieren Hilfsmittel, Pflegeleistungen oder andere Hilfen, sprechen mit Angehörigen und kommen eventuell auch nachhause, um dort Probleme zu erkennen.
Wo die Grenzen liegen. Bei Erblindung, fortgeschrittener Demenz, schweren psychiatrischen Problemen, Hang zum Weglaufen ist ambulante oder stationäre Reha meist unmöglich. Wunden und Brüche müssen vor der Reha meist weit genug abgeheilt sein. Wer spezielle Behandlungen wie Dialyse braucht oder an Problemkeimen wie MRSA leidet, sollte das vor Beginn klären. Eventuell müssen Vorbehandler noch weiter betreuen, etwa bei Krebs.
Wer die Kosten trägt. Bei Rentnern ist in der Regel die Krankenkasse zuständig. Meist gewährt sie etwa 15 bis 21 Tage. Eine Verlängerung ist beantragbar. Patienten müssen 10 Euro pro Tag zuzahlen, aber höchstens 280 Euro im Jahr unter Anrechnung von Krankenhaustagen. Kassen dürfen für die Wunschklinik keine Mehrkosten berechnen. Mehrere Rehas sind möglich, und zwar bei jedem neuen akuten Ereignis und jeder neuen Verschlechterung chronischer Beschwerden.