Stationär. Patienten bleiben mehrere Wochen in einer Rehaklinik. Sie brauchen meist noch ärztliche Behandlung und umfassende Pflege, die zuhause nicht möglich ist. Selbst Schwache sollten mindestens drei Therapieeinheiten pro Tag bekommen, die Kliniken wohnortnah liegen. Manche Kassen bevorzugen aber entferntere, mit denen Verträge bestehen. Wenn nötig, sollten Patienten auf ihr Wahlrecht pochen.
Ambulant. Patienten verbringen die Nächte zuhause und die Tage in einem Rehazentrum oder ambulant in einer Rehaklinik. Meist bleiben sie fünf Stunden inklusive Mittagessen und bekommen etwa fünf Therapieeinheiten. Ein Vorteil: Geübtes lässt sich direkt zuhause ausprobieren. Ambulante Reha ist auch nach einer stationären Reha möglich. Aber es gibt nicht überall Einrichtungen, und der Transport ist bei manchen Patienten zu aufwendig. Die Anfahrt sollte organisiert sein und höchstens 45 Minuten dauern.
Mobile Reha. Das Therapeutenteam kommt zu den Patienten nachhause. Sie trainieren also dort, wo sie das Gelernte brauchen. Das ist gut. Aber ein Anspruch besteht nur, wenn keine andere Reha möglich ist – etwa bei Erblindung, fortgeschrittener Demenz, schweren psychiatrischen Problemen, Hang zum Weglaufen. Und: Es gibt erst zwölf Einrichtungen, etwa in Berlin, Bremen, Chemnitz, Karlsruhe, Marburg.
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Hans-Peter-Klein am 23.07.2017 um 17:09 Uhr
ganz wichtige Information
diese Info benötigt jeder Hausarzt,sowie med.Berufstätige wie Ergotherapeuten,Krankengymnasten sowie die Sozialdienste von Kliniken. In ihrem Artikel ist sehr gut dargestellt dass Angehörige und Betroffene um diese REHA kämpfen müssen. Da die Abrechnungs-Jongliererei den Hausärzten zusätzliche Gelder bei Diagnosestellung eines geriatrischen Behandlungskomples eröffnet hat,sollte der HA zuerst gefragt werden ob der betreff.Patient schon dieses Ettiket für die Abrechnung aufweist: (Voraussetzung über 70 Jahre und geriatrietyp.Morbidität/und oder Pflegestufe/und oder Vorliegen einer Erkrankung wie Demenz,Alzheimer oder Parkinson letztere 3 Diagnosen ,schwer ausgeprägt,ermöglichen Abrechnung eines geriatr.Behandlungskomplex auch unter 70 Jahren und entsprechend auch einen REHA Antrag Dr.med.H.P.Klein
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diese Info benötigt jeder Hausarzt,sowie med.Berufstätige wie Ergotherapeuten,Krankengymnasten
sowie die Sozialdienste von Kliniken.
In ihrem Artikel ist sehr gut dargestellt dass Angehörige und Betroffene um diese REHA kämpfen müssen.
Da die Abrechnungs-Jongliererei den Hausärzten zusätzliche Gelder bei Diagnosestellung eines
geriatrischen Behandlungskomples eröffnet hat,sollte der HA zuerst gefragt werden ob der betreff.Patient schon dieses Ettiket für die Abrechnung aufweist: (Voraussetzung über 70 Jahre und
geriatrietyp.Morbidität/und oder Pflegestufe/und oder Vorliegen einer Erkrankung wie Demenz,Alzheimer
oder Parkinson letztere 3 Diagnosen ,schwer ausgeprägt,ermöglichen Abrechnung eines geriatr.Behandlungskomplex auch unter 70 Jahren und entsprechend auch einen REHA Antrag
Dr.med.H.P.Klein