
Wenn eine Kartenzahlung scheitert, wird es oft teuer. So bei Lucas Link. Sein mit ec-Karte und Unterschrift gezahlter Einkauf verteuerte sich durch Wuchergebühren auf fast das Doppelte. Doch der Jurastudent holte sich das Geld zurück.
Aus 14 Euro werden 26,90 Euro
Lucas Link hatte für genau 14 Euro bei Kaiser's eingekauft. Er zahlte mit ec-Karte und Unterschrift. Was der Student nicht wusste: Der Unterhalt seiner Eltern für den Monat war – anders als am gleichen Tag in den Vormonaten – noch nicht auf seinem Konto gebucht. Die Folge: Die Bank verweigerte die Zahlung. Der von Kaiser's beauftragte Dienstleister Intercard AG probierte es daraufhin einige Wochen später erneut. Dieses Mal klappte der Einzug. Allerdings: Der Einkauf verteuerte sich auf 26,90 Euro. Intercard buchte zusätzlich 3,20 Euro an Bankgebühren für die geplatzte Lastschrift und 9,70 Euro „Bearb.-Kosten“ ab.
Jurastudent wehrt sich
Das geht so nicht, weiß Jurastudent Lucas Link. Kaiser’s steht wegen der geplatzten Zahlung zwar Schadenersatz zu. Das Unternehmen darf aber nicht mehr kassieren, als tatsächlich in solchen Fällen an Aufwand entsteht. So steht es in den Paragrafen über allgemeine Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Lucas Link schreibt per Einschreiben mit Rückschein an den Bezahldienstleister und fordert Erstattung der 9,70 Euro Gebühr. Sonst werde er die Abbuchung des gesamten Betrags stornieren lassen. Doch das Unternehmen weigert sich.
Lastschrift-Storno
Also geht der Student zur Bank und beauftragt sie, die Lastschrift zurückzuholen. Den Einkauf bei Kaiser's samt der 3,20 Euro Bankgebühren wegen der geplatzten Lastschrift würde Lucas Link gern bezahlen. Das Unternehmen hat ihm bis jetzt aber kein Konto genannt, auf das er das Geld überweisen soll.
Erfolgsmeldung
Einige Tage später spuckt der Auszugsdrucker seiner Bank die Erfolgsmeldung aus: Das Geld ist wieder auf seinem Konto. Ob Intercard auf Zahlung der 9,70 Euro Bearbeitungsgebühr bestehen wird, weiß er nicht. test glaubt: Mangels Aussicht auf Erfolg wird Intercard nicht vor Gericht ziehen. Klar: Einkauf und Bankgebühren muss Lucas noch zahlen, sobald das Unternehmen sich meldet und ein Konto nennt.