Was bis vor einigen Monaten noch verboten war, ist jetzt wieder erlaubt. Banken dürfen künftig wieder Geld dafür verlangen, wenn sie Kontoinhaber darüber informieren, dass eine Lastschrift geplatzt ist. Grund ist die Umstellung auf europaweit einheitliche Regeln zum Zahlungsverkehr (Single Euro Payments Area, Sepa). Sobald die Banken ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst haben, müssen Kunden damit rechnen, für diese Information bezahlen zu müssen. Noch im Mai 2012 hatte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 290/11) diese Gebühr für unrechtmäßig gehalten. Bis zu 3 Euro hatten einige Banken für einen Infobrief verlangt.
Verbraucherschützer rechnen damit, dass viele Banken auf die neue Chance, Geld zu kassieren, nicht verzichten werden. Wie viel sie künftig verlangen werden, entscheidet jedes Kreditinstitut selbst. Die Postbank hat zum Beispiel angekündigt, ab 5. November 2012 ein Entgelt von 2,40 Euro zu berechnen.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
3,- Euro auch für mangels Deckung nicht ausgeführte Daueraufträge. Eine schriftliche Reklamation mit Hinweis auff die passende Rechtsprechnung wurde unter Hinweis auf die AGB zurückgewiesen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
und nicht nur 3 Euro, sondern 4,75. Schriftliche und mündliche Reklamationen und Hinweise auf diverse BGH Rechtsprechung werden ignoriert. Leider geht es nicht um mein Konto, sonst würde ich in den Räumen der Filiale mal lautstark reklamieren, wenn besonders viele Leute da sind.