Tipps
Bei privaten Kreditnehmern, denen die Bank wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat, haben die Kreditinstitute in der Regel viele Tausend Euro zu Unrecht kassiert. test.de erklärt, wie Kreditnehmer bei geplatztem Darlehen zu ihrem Geld kommen.
- Prüfung. Die Abrechnung Ihrer Bank ist falsch, wenn dort außer der bis zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Zinszahlungen und der Restschuld („Kapital“) nicht nur Verzugszinsen (höchstens 2,5 Prozent über dem Basiszinssatz von aktuell - 0,83 Prozent), sondern auch eine Vorfälligkeitsentschädigung auftaucht. Laut Bundesgerichtshof (BGH) stehen Banken nach Kündigung von mit Verbauchern abgeschlossenen Kreditverträgen wegen Zahlungsverzugs nur Verzugszinsen und kein weiterer Schadenersatz zu.
- Verbraucherzentralen. Fragen Sie im Zweifel in der Baufinanzierungsberatung Ihrer Verbraucherzentrale nach.
- Rückforderung. Wenn die Forderung Ihrer Bank – etwa durch Auszahlung des Zwangsversteigerungserlöses – inzwischen ausgeglichen ist, fordern Sie, Ihnen die Vorfälligkeitsentschädigung samt Zinsen zu erstatten. Setzen Sie eine Frist. Dabei helfen Ihnen die Musterbriefe, die die Stiftung Warentest zum Thema erarbeitet hat. Beachten Sie: Die Forderung auf Erstattung von vor mehr als zehn Jahren gezahlten Beträgen ist sicher verjährt. Wenn sie erst ab 1.1.2014 die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, ist die Forderung auf Erstattung sicher nicht verjährt. Noch bis Ende 2017 können Sie Erstattung im Jahr 2014 gezahlter Beträge auf jeden Fall verlangen. Umstritten ist, ob sie darüber hinaus auch die Erstattung von vor bis zu zehn Jahren gezahlten Beträgen fordern können.
- Aufrechnung. Sofern Sie der Bank wegen des geplatzten Kredits noch Geld schulden, rechnen Sie die Forderung der Bank mit Ihrer Forderung auf Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung auf. Es ist dann egal, wann Sie die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben. Die Aufrechnung ist auch mit verjährten Forderungen zulässig. Stellen Sie gegebenenfalls klar, dass etwaige Einzugsermächtigungen nicht für durch die Aufrechnung erloschene Forderungen gelten. Auch dabei helfen Ihnen die Musterbriefe der Stiftung Warentest.
- Privatinsolvenz. Wenn Sie in einem Privatinsolvenzverfahren stecken, informieren Sie unbedingt den Treuhänder.
- Beratung. Möglicherweise wird Ihre Bank oder Sparkasse trotz des BGH-Urteils nicht zahlen, auch wenn Sie die Forderung mit Hilfe des Musterbriefs gut begründet haben. Schalten Sie einen im Bank- und Kreditrecht erfahrenen Rechtsanwalt ein, wenn die Bank die Erstattung verweigert oder von Ihnen trotz Aufrechnung weiter Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Besonders geeignet sind Rechtsanwälte, die schon mit Erfolg Verbraucher im Streit um ein Immobiliendarlehen mit der Bank vertreten haben. Sie können die Erfolgsaussichten ihrer Forderung in einer höchstens 249,90 Euro teuren Erstberatung prüfen lassen. Wenn sich zeigt, dass die Bank das Geld von Ihnen zu Unrecht kassiert hat oder kassieren will, zahlt sie am Ende auch alle Gerichtskosten und Anwaltshonorare.
- Sammelklage. Wenn Sie das Restrisiko und den Aufwand scheuen, können Sie Ihre Forderung unter www.sammelklage-anfrage.de bei der Metaclaims Sammelklagen Prozessfinanzierungsgesellschaft mbH anmelden. Wenn genügend geeignete Fälle zusammenkommen, wird sich das Unternehmen Ihre Forderung abtreten lassen und gegen Ihre Bank vor Gericht ziehen. Sie erhalten am Ende zwei Drittel des Geldes, das die Bank wegen Ihrer Forderung an Metaclaims zahlt. Sie haben dafür keinerlei Risiko und kaum Aufwand.
- Gläubiger. Wenn Sie Gläubiger in einem Privatinsolvenzverfahren sind, in dem auch eine Bank Forderungen aus einer Immobilienfinanzierung angemeldet hat: Lassen Sie den Treuhänder prüfen, ob die Forderung in voller Höhe berechtigt ist oder auch dort die Bank zu Unrecht eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt und sich so Ihre Aussichten auf Zahlung verschlechtert.
- Unternehmer. Auch wenn Sie den später geplatzten Kredit als Freiberufler oder Unternehmer und nicht als Verbraucher aufgenommen haben, können Sie nach Ansicht von Verbraucherschützern und nach einzelnen Oberlandesgerichtsurteilen Erstattung eines Teils der von Banken geforderten Verzugszinsen oder der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Bank darf allerdings mehr kassieren als bei Verbraucherdarlehen. In der Regel wird es sich aber auch für Profis lohnen, die Abrechnung der Bank von einem im Bankrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
- Kündigung. Wenn Sie selbst – etwa wegen des Verkaufs der Immobilie – das Darlehen kündigen, bleibt es dabei, dass die Bank von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern darf. Spekulieren Sie besser nicht auf einen günstigeren vorzeitigen Ausstieg, indem Sie die Zahlungen einstellen und so die Kündigung des Darlehens durch die Bank provozieren. Das könnten Richter als unzulässige Rechtsausübung oder sogar Betrugsversuch werten. Lassen Sie aber prüfen, ob die Widerrufsbelehrung zu Ihrem Vertrag korrekt war. Das war ganz oft nicht der Fall. Dann können Sie Ihren Vertrag auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen und müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Alles Weitere dazu im Special Kreditwiderruf.
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