
Wer die Lebensdauer von Geräten wie Kühlschränken, Fernsehern oder Handys gezielt verkürzt, muss mit bis zu zwei Jahren Haft und hohen Geldstrafen rechnen. Das legt das neue französische Energiewendegesetz fest. Auch in Deutschland diskutieren Verbraucher und Experten intensiv über das Thema geplante Obsoleszenz. Eine Studie dürfte die Debatte in Kürze neu entfachen.
Französisches Gesetz ist ein Papiertiger
Die gesetzliche Regelung in Frankreich wirkt auf den ersten Blick wie ein großer Erfolg für Verbraucherschützer: Bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes könnten einem Unternehmen abgezogen werden, falls es dabei ertappt wird, dass es den Lebenszyklus eines Geräts bewusst verringert. Doch selbst Initiatoren und Befürworter dieses rechtlichen Vorgehens gegen Produktverschleiß räumen ein, dass es sich dabei um einen Papiertiger handelt: Im konkreten Fall dürfte es schwer sein, einer Firma nachzuweisen, dass sie ihr Produkt vorsätzlich geschwächt hat – dass also andere Gründe wie versehentliche Fehlleistungen oder konkurrenzbedingter Kostendruck ausgeschlossen werden können. Insofern dient die Regelung wohl eher als symbolische Geste denn als juristisches Werkzeug.
Stiftung Warentest zeichnet differenziertes Bild
Auch die Stiftung Warentest kam in ihrem Obsoleszenz-Special vor zwei Jahren zu dem Ergebnis, dass sich der Vorsatz kaum belegen lässt. Zwar fanden die Tester diverse Beispiele, in denen Produkte unerfreulich kurzlebig waren – auch entlarvten sie einige der Gründe, warum manche Geräte nicht lange durchhalten. Sie stießen aber auch auf Indizien, die den Verdacht widerlegten, dass Unternehmen bewusst den Verschleiß steuern: So ist mindere Produktqualität teilweise schlichtweg darauf zurückzuführen, dass viele Kunden gerne besonders günstige Artikel kaufen. Das verleitet manche Firmen dazu, nicht allzu hochwertige Bauteile einzusetzen – so können sie die Geräte günstiger produzieren und verkaufen. Doch oft verschleißen die Billigbauteile schneller als teurere Materialien. Selbst hochpreisige Geräte erwiesen sich allerdings keineswegs als Garanten hoher Beständigkeit: Die Tester fanden mehrere vergleichsweise teure Haushaltsgeräte, die in den Dauerprüfungen der Stiftung Warentest versagten.
Bundesamt-Studie mit Spannung erwartet
Auch das Umweltbundesamt wies im März 2015 in einem Zwischenbericht zu einer groß angelegten Obsoleszenz-Studie darauf hin, dass Hersteller nicht allein für kurze Lebenszyklen verantwortlich seien. So kauften viele Kunden ein neues Notebook oder einen neuen Fernseher, obwohl das alte Gerät noch voll funktionsfähig sei – einfach weil ein neues Modell moderner sei und bessere Features biete. Ende des Jahres will das Umweltbundesamt die gemeinsam mit dem Öko-Institut und der Universität Bonn betriebene Studie abschließen. Spätestens dann dürfte auch in Deutschland heiß darüber diskutiert werden, ob es notwendig und sinnvoll ist, gesetzlich gegen Produktverschleiß vorzugehen.
Reparieren statt neu kaufen
Es muss nicht immer gleich ein neues Gerät sein, wenn das alte mal schwächelt. Für den Geldbeutel und die Umwelt ist es besser, das alte zu reparieren. Ob in Profi-Werkstätten, Reparaturcafés zum Selbermachen oder in Online-Foren: Unterstützung bei der Reparatur finden Verbraucher vielerorts. test.de kennt einige hilfreiche Anlaufstellen (Special Obsoleszenz, Do-It-Yourself-Tipps), die das Retten strauchelnder Geräte ermöglichen. Zudem hat die Stiftung Warentest Reparaturdienste für Smartphones geprüft.