
Geoblocking verhinderte lange Zeit den Zugriff auf Internetseiten in anderen EU-Ländern. Damit ist jetzt Schluss. Für Internetnutzer soll es jetzt einfacher sein, europaweit online einzukaufen und auf digitale Inhalte zuzugreifen. test.de erklärt, was sich durch die neue EU-Verordnung zum Geoblocking ändert.
Geoblocking – was ist das?
Beim Geoblocking lässt ein Anbieter bestimmte Internetinhalte regional sperren. Onlinehändler konnten so einen Kunden aufgrund seiner Nationalität, seines Wohnortes oder seines Aufenthaltsortes benachteiligen. Das funktioniert über das automatische Erfassen der IP-Adresse des Kunden.
Welche Regeln galten bislang?
Bisher weigerten sich Onlineanbieter oft, an Kunden aus einem anderen Land der Europäischen Union (EU) Waren zu verkaufen, sie zu beliefern oder ihnen dieselben Preise wie den Einheimischen anzubieten. So wurden zum Beispiel Kaufinteressenten aus anderen Ländern automatisch auf Internetseiten in ihren Heimatländern umgeleitet und mussten dort höhere Preise zahlen.
Was gilt künftig?
Mit der Diskriminierung ist jetzt Schluss: Die Geoblocking-Verordnung der EU verlangt von Onlinehändlern seit 3. Dezember 2018, dass in jedem Shop alle ihre Kunden innerhalb der EU zu denselben Bedingungen einkaufen und bezahlen können.
Gibt es Ausnahmen?
Händler dürfen Kunden nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung auf länderspezifische Internetseiten umleiten. Eine Ausnahme gilt, wenn dies aus zwingenden rechtlichen Gründen notwendig ist. Händler können entscheiden, in welche Länder sie liefern, aber eine Bestellung muss möglich sein. Digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik, Onlinespiele und audiovisuelle und Transport-Dienstleistungen fallen nicht unter die neuen Regeln. Die EU-Kommission muss innerhalb von zwei Jahren prüfen, ob das Geoblocking-Verbot auf diese ausgeweitet werden soll.
Wie sind Transport und Zahlungsmodalitäten geregelt?
Wohnt der Kunde in einem Land, das der Händler nicht beliefert, muss er sich um den Transport kümmern. Er kann die Ware zum Beispiel an einem mit dem Händler vereinbarten Ort abholen. Auch Zahlungsmittel können Händler selbst festlegen, solange mindestens eines kostenfrei ist. Die Geschäftsbedingungen müssen für alle Kunden gleich sein.