Die neue Portabilitätsverordnung macht‘s möglich: Ab Ostersonntag, den 1. April 2018, fällt das Geoblocking für EU-Länder weg. Dann kann man den heimischen Streamingdienst auch im Urlaub nutzen. Uneingeschränkt geht das aber nicht. test.de erklärt, was die neue Verordnung im Detail bringt.
Streaming auch im EU-Ausland
Die neue Verordnung sieht vor, dass Nutzer von Bezahldiensten wie Netflix, Amazon und Co. auch dann im Netz streamen können, wenn sie im Urlaub oder auf Geschäftsreise im EU-Ausland sind. Musik, Serien und Filme werden den Nutzern der Bezahldienste dann so angeboten, wie an ihrem Wohnsitz. Das ging bislang durch das sogenannte Geoblocking nicht. Konnte eine Streamingplattform an der IP-Adresse des Abonnenten erkennen, dass dieser sich in einem anderen Land aufhielt, war das Angebot für ihn nur eingeschränkt oder gar nicht mehr zu nutzen. Wer lieber außerhalb der EU Urlaub macht, ist allerdings weiterhin vom Geoblocking betroffen.
Neue Regeln nur für kostenpflichtige Angebote
Die neuen EU-Regeln gelten nur für kostenpflichtige Streamingdienste. Öffentlich-rechtliche Mediatheken – wie etwa die Mediatheken von ARD und ZDF – sind davon ausgeschlossen. Ihre Betreiber können weiterhin auf Geoblocking setzen, wenn sie es wollen. Sie können ihren Nutzern aber auch Portabilitäts-Angebote machen, sprich: Auf das Blocken verzichten.
ARD und ZDF dürfen auch künftig blocken
Für Sportfans bringt die neue EU-Verordnung wenig. Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen ihre Mediatheken und ihre Livestreams im Ausland weiterhin blocken – die Sportschau, Das aktuelle Sportstudio oder Fußball-Liveübertragungen von ARD und ZDF werden deshalb wohl auch künftig nur innerhalb Deutschlands zu empfangen sein.
Nur für vorübergehende Nutzung
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass Anbieter das freie Streamen nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte gestatten müssen. Exakte zeitliche Grenzen zieht die Verordnung nicht. Wie dieser Aspekt also in Zukunft ausgestaltet werden wird, ist noch ungewiss.
Mit einem VPN-Service das Blocking umgehen
Wer auch nach dem 1. April vom Geoblocking betroffen ist, kann eine legale und mitunter kostenlose Umgehungsmöglichkeit nutzen: Durch einen sogenannten VPN-Service wird die eigene Internetverbindung über einen anderen Server umgeleitet. Steht dieser Server im Land des Streamingdienstes, kann man auch aus dem Ausland auf normalerweise gesperrte Inhalte zugreifen. Der Kunde sollte seinem Anbieter, dessen Server er nutzt, aber vertrauen.
VPN-Dienst selber einrichten
Eine praktische Alternative zu kommerziellen VPN-Anbietern ist die Einrichtung eines eigenen VPN-Dienstes. Das funktioniert etwa mit den Fritzboxen von AVM. Mit dieser Funktion können Kunden ihren Datenverkehr im Ausland über den heimischen Router und damit über dessen deutsche IP-Adresse umleiten. Wie Sie so einen Dienst nutzen und was Sie beachten sollten, lesen Sie unter Tipp 10 „Identität verschleiern“ in unserem Special Privatsphäre im Netz.
Diese Meldung ist am 31. März 2018 auf test.de erschienen. Wir haben sie am 3. April 2018 ergänzt.
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