Genussrechte Große Chancen, hohes Risiko

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In guten Zeiten bringen sie hohe Zinsen, in schlechten Verluste: Genussrechte sind Zwitterprodukte aus Anleihe und Aktie – mit hohem Risiko.

Zinsen von 7 oder 8 Prozent pro Jahr und mehr, das klingt verlockend. Derart hohe Erträge stellen Firmen derzeit Anlegern in Aussicht, die Genussrechte kaufen. So wirbt der Windkraftanlagenbauer Abo Wind ab einer Summe von 2 500 Euro mit 8 Prozent Zinsen plus einer Gewinnbeteiligung über eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Die Firma Prokon stellt unter dem Slogan „Rentabel, Flexibel, Einfach“ ebenfalls 8 Prozent in Aussicht. Anleger können schon ab 100 Euro dabei sein.

Die Zinsen bei Genussrechten sind jedoch alles andere als sicher. Erwirtschaftet das ausgebende Unternehmen keine Gewinne, gibt es oft auch keine Zinsen. Erwirtschaftet die Firma gar Verluste, schrumpft das eingezahlte Kapital entsprechend mit. Denn Genussrechte haben zwei Seiten: Der Anleger leiht dem Unternehmen Geld und erhält dafür relativ hohe Zinsen oder einen festgelegten Anteil an den Ausschüttungen über eine bestimmte Laufzeit. Gleichzeitig ist er aber direkt am unternehmerischen Risiko beteiligt – bis hin zum Totalverlust seiner Anlage. Weil die ausgebenden Unternehmen sie so flexibel gestalten können, gehören Genussrechte zu den sogenannten Mezzanine-Finanzierungen. Der italienische Begriff bedeutet „Zwischengeschoss“ und steht im Finanzbereich für den wechselnden Charakter zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Die Regeln stellen die Unternehmen in den Genussrechtsbedingungen auf: So bietet beispielsweise die Firma Planet Energy GmbH, eine Tochter des Stromproduzenten Greenpeace Energy e. G., Genussrechte an, bei denen nicht nur Gewinnanteile, sondern auch das eingezahlte Kapital über die Laufzeit von 20 Jahren ausgeschüttet wird. Im Fall einer Insolvenz können Anleger „zur Rückzahlung des vorzeitig zurückgezahlten Genussrechtskapitals (...) verpflichtet werden“, heißt es im Prospekt. Herauskommen soll eine durchschnittliche Verzinsung von 6,5 Prozent pro Jahr. Bei anderen Angeboten, wie dem Windkraftgenussrecht von Abo Wind, wird das Genussrechtskapital erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.

Allen Genussrechten ist die sogenannte Nachrangigkeit ihrer Ansprüche gemeinsam: Geht die Firma pleite, erhält der Anleger sein eingezahltes Geld erst nach allen anderen Kreditgebern wieder zurück. Er hält aber auch keine Sachwerte oder sonstigen Sicherheiten. Wird die Gesellschaft aufgelöst, hat er keinen Anspruch auf Erlöse aus dem Verkauf der Anlagen.

„Wenn es gut läuft, sind Genussrechte Fremdkapital, wenn es schlecht läuft, sind sie Eigenkapital“, fasst Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) die Nachteile für Anleger zusammen. Er rät, bei der Wahl des Produkts immer auf die Solidität einer Firma zu schauen. „Ist zum Beispiel das Eigenkapital der Gesellschaft gering, wird der Anleger stärker an Verlusten beteiligt“, sagt Bauer.

Bei Windkraftfirmen beliebt

Weil Genussrechte als Eigenkapital bilanziert werden dürfen, waren Genussrechte meist in Form von Genussscheinen (siehe Unser Rat) traditionell bei Banken beliebt. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Genussrechtskapital muss mindestens fünf Jahre investiert werden, es muss nachrangig sein und an Verlusten teilnehmen. Zunehmend entdecken jetzt auch Mittelständler Genussrechte: „Die Unternehmen können so ihre Kapitalstruktur und damit auch ihre Bonität verbessern“, beschreibt Cornelius Thor von der Informationsplattform anleihen-finder.de die Vorteile.

Windkraftfirmen nutzen Genussrechte oft, um sich künftige Erträge durch das Repowering, also den Austausch alter Anlagen, zu sichern, meint Reinhard Ernst vom Anlegerbeirat im Bundesverband Windenergie (BWE). „Anders als bei Fondsbeteiligungen bleiben die Anlagen im Eigentum der Firmen.“ Werden sie durch neue, leistungsstärkere ersetzt, profitieren allein die Firmen von zusätzlichen Erträgen und möglichen Subventionen. Um die Investitionskosten zu stemmen, suchen sie sich Anleger am Kapitalmarkt. Die Planet Energy GmbH zum Beispiel will für drei Windparks und eine Fotovoltaikanlage elf Millionen Euro an Genussrechtskapital platzieren. Knapp die Hälfte war im Juli schon eingeworben. Die Anlagen sind bereits in Betrieb. Anleger wissen hier zwar, dass ihr Geld in die vier Kraftwerke fließt. Trotzdem ist die Konstruktion riskant. Denn sie halten die Genussrechte an den vier Kraftwerken. Geht eines der Kraftwerke pleite, ist zwar nicht das gesamte Geld weg. Allerdings haftet die Muttergesellschaft Planet Energy nicht für die Kraftwerksgesellschaften, die zum großen Teil laut Prospekt über wenig Eigenkapital verfügen und zusätzlich noch mit Krediten finanziert werden. Sollte ein Windpark in Schieflage geraten, trägt der Anleger hier das volle wirtschaftliche Risiko.

Auch das Windkraftgenussrecht des Anbieters Abo Wind AG wird nicht von der Muttergesellschaft, sondern von der Abo Wind Mezzanine GmbH & Co KG ausgegeben, die laut Prospekt nur über 20 000 Euro Eigenkapital verfügt. Zweck der Gesellschaft ist die Vergabe von Darlehen innerhalb der Abo- Wind-Gruppe. Anleger wissen also nicht, wie ihr Geld konkret investiert wird. Die Abo Wind AG hat für die Zinszahlungen von 8 Prozent eine Garantie abgegeben. Die „Garantie“ bezieht sich aber nur auf die Zinsen, in Verlustjahren müssen Anleger aber damit rechnen, dass ihr Kapital sich reduziert. Geht die KG pleite, ist das eingezahlte Geld futsch.

Auch bei den Genussrechten der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co KG wissen Anleger nicht, in welche konkreten Objekte ihr Geld investiert wird. Für das aktuelle Angebot wirbt Prokon mit „maximaler Flexibilität“ schon ab 100 Euro Anlagebetrag, den Anleger jederzeit flexibel per Überweisung oder mit regelmäßigen Raten per Dauerauftrag aufstocken können. Dabei ist nicht mal klar, ob bei nachträglichen Raten ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Denn erst ab Einzahlungen ab 500 Euro erhält der Anleger von Prokon eine Bestätigung. Prokon begründet die Regelung mit dem „sehr hohen Verwaltungsaufwand“, der so vermieden werde.

Anwalt Klaus Seimetz hält das für problematisch. „Für jede Erhöhung der Zeichnung ist eine schriftliche Annahme erforderlich. Im Streitfall laufen Anleger Gefahr, nicht nachweisen zu können, dass für das nachträglich eingezahlte Kapital ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.

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