Gentechnik in Soja-Lebens­mitteln

Genver­ändert oder nicht: Ab 0,9 Prozent muss es drauf­stehen

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Mit Gentechnik

Gentechnik in Soja-Lebens­mitteln - So viel steckt drin

Bei drei Produkten fanden wir Spuren von Gensoja: bei Provamel, Taifun und Eden. Dieser Anteil lag unter 0,1 Prozent. © Stiftung Warentest

Lebens­mittel mit gentech­nisch veränderten Organismen (GVO) müssen einen Hinweis tragen, wenn diese den EU-weit gültigen Schwellen­wert von 0,9 Prozent über­schreiten. Auf der Verpackung steht dann beispiels­weise „Aus genetisch verändertem Mais hergestellt“. Aus-genommen sind weiterhin tierische Produkte. Erst im Juli scheiterte im Europa­parlament eine Abstimmung, die diese Ausnahme­regelung kippen wollte. Konkret heißt das: Wenn eine Kuh ihr Leben lang Genfutter frisst, erfährt der Verbraucher beim Kauf der Milch davon nichts.

Ohne Gentechnik

Gentechnik in Soja-Lebens­mitteln - So viel steckt drin

Dazu fiel auf: Viele Soja­produkte ähneln paniertem Fleisch, sie nennen sich Veggie Life Chick´n Nuggets oder Vienna Veggie Wiener Schnitzel, sind aber vegetarisch. Ein Wiener Schnitzel muss aus Kalb, Chicken Nuggets aus Hähn­chen bestehen. © Stiftung Warentest

Pflanzliche Lebens­mittel können seit zwölf Jahren den Schrift­zug „Ohne Gentechnik“ tragen. Dazu müssen sie nahezu gentechnikfrei sein: Maximal 0,1 Prozent „zufäl­lige“ GVO sind erlaubt. Tierische Produkte können seit 2008 damit werben. Voraus­setzung: Die Herstellung von Fleisch, Milch und Co. lief ohne gentech­nisch veränderte Organismen ab. Das Tierfutter, das oft aus Soja oder Mais besteht, darf „zufäl­lige“ oder „tech­nisch unver­meid­bare Verunreinungen“ bis zu 0,9 Prozent aufweisen. Komplett ohne Gentechnik leben die meisten Tiere dennoch nicht: Futter aus GVO-Saat ist nur in den Monaten vor der Schlachtung oder Umstellung auf ein gentechnikfreies Produkt verboten. So dürfen Schweine bis zu vier Monate vor der Schlachtung Genfutter erhalten. Bei Kühen reichen drei Monate ohne Genfutter, bis die Milch als gentechnikfrei vermarktet werden darf, bei Legehennen sind es für Eier sechs Wochen. Auch zugelassen unter dem „Ohne Gentechnik“-Siegel: Enzyme, Aromen und Vitamine, die mithilfe gentech­nisch veränderter Mikro­organismen hergestellt werden.

Mit Siegel

Mitte 2009 hat das Verbraucher­schutz­ministerium ein einheitliches „Ohne Gentechnik“-Siegel einge­führt. Doch es verbreitet sich nur lang­sam. Einige Handels­ketten verzichten bis heute darauf, Produkte damit auszuzeichnen. Der Kunde könnte denken, dass das übrige Sortiment verunreinigt ist, so die Bedenken. Auch einige Anbieter verzichten bewusst auf das Logo, sichern aber zu, dass die Tiere kein gentech­nisch verändertes Futter bekommen. Sie befürchten, sich vor Gericht wieder­zufinden, weil GVO-Freiheit oft nicht leicht nach­zuweisen ist. Derzeit verwenden nur 33 Firmen das Siegel. Man findet es auf Molkerei­produkten von Campina (Land­liebe) und tegut, auf Soja­getränken von Alpro, Fleisch von Neuland und Teigwaren von Alb-Gold.

Biolebens­mittel

Im Öko-Land­bau ist der Einsatz von Gentechnik verboten. Absolut frei von GVO-Spuren sind Bioprodukte dennoch nicht, wie Unter­suchungen zeigen. Im Vergleich zu konventionellen Lebens­mitteln sind GVO-Funde in ihnen aber deutlich seltener. Wie konventionelle Produkte dürfen sie bis zu 0,9 Prozent GVO-Verunreinigung haben – wenn diese „zufäl­liger“ Natur ist. Trifft das nicht zu, darf das Lebens­mittel nicht mehr Bio heißen.

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