Mit Gentechnik

Bei drei Produkten fanden wir Spuren von Gensoja: bei Provamel, Taifun und Eden. Dieser Anteil lag unter 0,1 Prozent. © Stiftung Warentest

Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) müssen einen Hinweis tragen, wenn diese den EU-weit gültigen Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreiten. Auf der Verpackung steht dann beispielsweise „Aus genetisch verändertem Mais hergestellt“. Aus-genommen sind weiterhin tierische Produkte. Erst im Juli scheiterte im Europaparlament eine Abstimmung, die diese Ausnahmeregelung kippen wollte. Konkret heißt das: Wenn eine Kuh ihr Leben lang Genfutter frisst, erfährt der Verbraucher beim Kauf der Milch davon nichts.
Ohne Gentechnik

Dazu fiel auf: Viele Sojaprodukte ähneln paniertem Fleisch, sie nennen sich Veggie Life Chick´n Nuggets oder Vienna Veggie Wiener Schnitzel, sind aber vegetarisch. Ein Wiener Schnitzel muss aus Kalb, Chicken Nuggets aus Hähnchen bestehen. © Stiftung Warentest

Pflanzliche Lebensmittel können seit zwölf Jahren den Schriftzug „Ohne Gentechnik“ tragen. Dazu müssen sie nahezu gentechnikfrei sein: Maximal 0,1 Prozent „zufällige“ GVO sind erlaubt. Tierische Produkte können seit 2008 damit werben. Voraussetzung: Die Herstellung von Fleisch, Milch und Co. lief ohne gentechnisch veränderte Organismen ab. Das Tierfutter, das oft aus Soja oder Mais besteht, darf „zufällige“ oder „technisch unvermeidbare Verunreinungen“ bis zu 0,9 Prozent aufweisen. Komplett ohne Gentechnik leben die meisten Tiere dennoch nicht: Futter aus GVO-Saat ist nur in den Monaten vor der Schlachtung oder Umstellung auf ein gentechnikfreies Produkt verboten. So dürfen Schweine bis zu vier Monate vor der Schlachtung Genfutter erhalten. Bei Kühen reichen drei Monate ohne Genfutter, bis die Milch als gentechnikfrei vermarktet werden darf, bei Legehennen sind es für Eier sechs Wochen. Auch zugelassen unter dem „Ohne Gentechnik“-Siegel: Enzyme, Aromen und Vitamine, die mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.
Mit Siegel
Mitte 2009 hat das Verbraucherschutzministerium ein einheitliches „Ohne Gentechnik“-Siegel eingeführt. Doch es verbreitet sich nur langsam. Einige Handelsketten verzichten bis heute darauf, Produkte damit auszuzeichnen. Der Kunde könnte denken, dass das übrige Sortiment verunreinigt ist, so die Bedenken. Auch einige Anbieter verzichten bewusst auf das Logo, sichern aber zu, dass die Tiere kein gentechnisch verändertes Futter bekommen. Sie befürchten, sich vor Gericht wiederzufinden, weil GVO-Freiheit oft nicht leicht nachzuweisen ist. Derzeit verwenden nur 33 Firmen das Siegel. Man findet es auf Molkereiprodukten von Campina (Landliebe) und tegut, auf Sojagetränken von Alpro, Fleisch von Neuland und Teigwaren von Alb-Gold.
Biolebensmittel
Im Öko-Landbau ist der Einsatz von Gentechnik verboten. Absolut frei von GVO-Spuren sind Bioprodukte dennoch nicht, wie Untersuchungen zeigen. Im Vergleich zu konventionellen Lebensmitteln sind GVO-Funde in ihnen aber deutlich seltener. Wie konventionelle Produkte dürfen sie bis zu 0,9 Prozent GVO-Verunreinigung haben – wenn diese „zufälliger“ Natur ist. Trifft das nicht zu, darf das Lebensmittel nicht mehr Bio heißen.
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