Genossen­schafts­banken Viele Banken dürfen Genossen ausschließen

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Mehr als drei Jahr­zehnte waren Peter Frey und seine Familie Genossen bei einer Genossen­schafts­bank, der heutigen VR-Bank Rhein-Neckar. 2019 warf diese sie hinaus. Und die PSD Bank Rhein-Ruhr will Bernd Gott­wald nun nach 29 Jahren loswerden. Der Grund: Die Kunden machen derzeit keine Geschäfte mit ihren Banken, führen dort weder das Giro­konto noch ein Wert­papierdepot oder zahlen Kredite ab. Frey ist entsetzt: „Das kann und darf doch nicht wahr sein.“

Lässt die Satzung einen Ausschluss inaktiver Genossen zu, haben die Banken Spielraum. Sie können die Mitglieder über Jahr­zehnte behalten und ihnen Dividenden für ihre Anteile zahlen oder ihnen kündigen.

Die VR-Bank Rhein-Neckar betont gegen­über Finanztest, es handle sich „stets um Einzel­fall­entscheidungen“. Sie legte sich nicht fest, wie viel Geschäft sie mindestens von ihren Genossen erwartet.

Tipp: Sehen Sie in der Satzung nach, ob die Bank Ihnen als Genossen kündigen darf, „wenn der Geschäfts­betrieb der Genossenschaft nicht oder nicht mehr genutzt wird“, wie es oft formuliert ist. Es gilt jeweils die aktuellste Fassung der Satzung. Nach Führungs­wechseln oder Fusionen mit anderen Banken weht oft ein neuer Wind.

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