Mehr als drei Jahrzehnte waren Peter Frey und seine Familie Genossen bei einer Genossenschaftsbank, der heutigen VR-Bank Rhein-Neckar. 2019 warf diese sie hinaus. Und die PSD Bank Rhein-Ruhr will Bernd Gottwald nun nach 29 Jahren loswerden. Der Grund: Die Kunden machen derzeit keine Geschäfte mit ihren Banken, führen dort weder das Girokonto noch ein Wertpapierdepot oder zahlen Kredite ab. Frey ist entsetzt: „Das kann und darf doch nicht wahr sein.“
Lässt die Satzung einen Ausschluss inaktiver Genossen zu, haben die Banken Spielraum. Sie können die Mitglieder über Jahrzehnte behalten und ihnen Dividenden für ihre Anteile zahlen oder ihnen kündigen.
Die VR-Bank Rhein-Neckar betont gegenüber Finanztest, es handle sich „stets um Einzelfallentscheidungen“. Sie legte sich nicht fest, wie viel Geschäft sie mindestens von ihren Genossen erwartet.
Tipp: Sehen Sie in der Satzung nach, ob die Bank Ihnen als Genossen kündigen darf, „wenn der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft nicht oder nicht mehr genutzt wird“, wie es oft formuliert ist. Es gilt jeweils die aktuellste Fassung der Satzung. Nach Führungswechseln oder Fusionen mit anderen Banken weht oft ein neuer Wind.
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