Mitglied einer Genossenschaft werden Sie, indem Sie den Beitritt erklären und Geschäftsanteile zeichnen. Besorgen Sie sich vorab Unterlagen. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.
- Prüfungsverband. Gehört die Genossenschaft einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an? Er prüft Jahresabschluss und „ordnungsmäßige Geschäftsführung“. Als Mitglied dürfen Sie seinen Prüfungsbericht einsehen.
- Satzung. Lesen Sie die Satzung. Auf ihr basiert die Genossenschaft.
- Nachschusspflicht. Sehen Sie nach, ob die Satzung ausschließt, dass Sie im Insolvenzfall weiteres Kapital einzahlen müssen. Genossenschaftliche Banken sind dem Sicherungsfonds der Deutschen Genossenschaftsbanken angeschlossen. Ihre Mitglieder wurden noch nie in Anspruch genommen. Bei Wohnungsbau- oder Energiegenossenschaften ist die Gefahr größer.
- Stimmrecht. Ein Mitglied hat meist eine Stimme. Nutzen Sie sie.
- Kündigungsfrist. Beachten Sie, dass die Frist Jahre betragen kann.
- Mitgliederliste. Sie dürfen die Liste als Mitglied einsehen.
- Generalversammlung. Gehen Sie zur Generalversammlung, stellen Sie Fragen und gegebenenfalls Anträge. Beteiligen Sie sich an der Wahl der Vertreter, wenn nur diese teilnehmen dürfen. Bestätigt der Bericht zur gesetzlichen Prüfung nicht die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, stimmen Sie gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
- Jahresabschluss. Wird der Abschluss später als zwölf Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlicht? Kein gutes Zeichen.
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Vielen Dank, dass Sie das Problem "Genossenschaft" mal von der anderen Seite aufzeigen - nicht nur bei der Problematik schwarzer Schafe, sondern auch, dass der geringere gesetzliche Anlegerschutz hier mal thematisiert wird. Das bedeutet nicht, dass genossenschaftliche Angebote nicht auch sehr gut sein können, aber wenn die Gefahren nicht bekannt sind, ist die Entscheidung des Anlegers nicht objektiv genug unterstützt.