Genossenschaften stellen heraus, wie streng sie kontrolliert sind. Das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungsverband sein und sich von ihm prüfen lassen muss. Die Prüfungsverbände werden von den Wirtschaftsministerien der Länder beaufsichtigt. Doch die Kontrolle hat große Lücken. Das Land Brandenburg hat deshalb Ende 2018 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Prüfungsverbände verpflichten soll, ihre Aufsicht über Missstände zu informieren. Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erläutert: „Es hat gerade in jüngster Zeit mehrere Fälle gegeben, in denen Anlagemöglichkeiten angeboten wurden, die nur vermeintlich sicher sind.“
Prüfung einmal im Jahr – aber nicht immer vor Ort
Grundsätzlich prüfen die Prüfungsverbände Genossenschaften jährlich, mindestens jedes zweite Jahr auch vor Ort. Bei sehr kleinen Genossenschaften reicht ein Prüfungsturnus alle zwei Jahre. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften 2017 noch gelockert: Es kann dadurch sein, dass Prüfer nur alle vier Jahre vor Ort in die Bücher schauen. Um das vorgeschriebene Gutachten ihres Prüfungsverbands zur Gründung zu bekommen, müssen Genossenschaften nur Unterlagen einreichen. Unter Umständen sind Prüfer erst nach vier Jahren vor Ort – und können herausfinden, ob Wirklichkeit und Darstellung auf Papier übereinstimmen.
Nicht immer findet die fällige Generalversammlung auch statt
Mitglieder dürfen während einer Generalversammlung zwar das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einsehen. Außerdem ist der Prüfungsbericht ganz oder in Teilen zu verlesen, wenn der Prüfungsverband dies beantragt oder die Versammlung dies beschließt. Vorstände, die wenig Wert darauf legen, dass ihnen Mitglieder oder die Prüfer auf die Finger sehen, setzen aber zum Beispiel eigentlich fällige General- oder Vertreterversammlungen schon mal verspätet oder gar nicht an oder veröffentlichen den Termin nur in der Presse, sodass Mitglieder und Prüfungsverband ihn leicht übersehen.
Prüfungsverbände mit wenig Handhabe
Selbst deutliche Kritik der Prüfer kann ins Leere laufen, wenn Vorstände und Mitglieder nichts gegen die Missstände unternehmen. Es kann einem Vorstand zum einen gelingen, die Mitglieder einzulullen. Zum anderen kann er viele Unterstützer unter den Mitgliedern oder Vertretern motivieren, an der Versammlung teilzunehmen und die Kritiker zu überstimmen. Die Prüfungsverbände haben dann nach derzeitiger Lage wenig Handhabe. Sie unterliegen Verschwiegenheitspflichten. Im äußersten Fall können sie ein Mitglied nur aus ihrem Verband ausschließen.
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Sehr geehrte Frau Veronika Panzer. Wir haben im System leider Ihren Namen so nicht finden können. Insofern können wir den hier getätigten Vorwurf nicht resümieren. Bitte melden Sie sich bei der GF unter den auf Ihren Schreiben abgedruckten Kontaktdaten. Laut Satzung Artikel 5 Absatz 1 ist eine Kündigung möglich und wird selbstverständlich auch bearbeitet. Wenn Sie so freundlich wären offizielle Kanäle oder Telefonnummern zu wählen können wir sicher ein eventuelles Missverständnis aufklären, respektive aber auf jeden Fall helfen. Mit freundlichen Grüßen. Kathrin Pflanz (Vertriebsleitung)
Hallo Robinsoncrussow,
wie sind Sie an die Geno-Anteile gekommen?
Über einen Finanzvermittler oder direkt über die Agronaro-Geno oder sonst wie?
Danke für Ihre Antwort.
Freundlichen Gruß
Denowie2009
@Robinsoncrussow: Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung nur raten, die Finger davon zu lassen. Einzahlungen werden schnell bearbeitet, aber sobald man kündigt und eine Auszahlung fordert, wird man plötzlich ignoriert und der Auseinandersetzungsanteil ist trotz vorher kommunizierter toller Entwicklung plötzlich angeblich 0. Ich wäre heilfroh, wenn ich irgendwann einen Bruchteil meines Investments wieder sehen würde. Daher leider ganz klar "schwarzes Schaf"
Als ich Sie vor 3 Jahren – bevor ich mich bei der AVG beteiligt hatte – bei Ihnen nach einer Bewertung erkundigt hatte, konnten sie mir NICHTS darüber erzählen.
Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, brauchen Sie auch nicht mehr vor dem Hochwasser zu warnen. Eine Genossenschaft in Liquidation kann sowieso keine Mitglieder mehr aufnehmen!
Ich hatte mir damals von Ihnen zumindest eine grobe Einschätzung der Risiken gewünscht. Leider wurde ich enttäuscht.
Hallo zusammen,
ich würde vor dem Kauf von Anteilen jeden dringend empfehlen die Bilanzen der letzten Jahre der Genossenschaft zu prüfen. Die meisten Genossenschaften sind dazu verpflichtet Ihre Bilanzen auf der Internetseite https://www.bundesanzeiger.de zu publizieren.
Darüber hinaus sollte man sich im Vorfeld auch etwas Fachliteratur zu legen in den beispielsweise die wichtigsten Finanzkennzahlen von Genossenschaften vorgestellt werden. Hier kann ich beispielsweise, dass Buch - Raus aus der Niedrigzinsfalle empfehlen:
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