Genossenschaften

Lücken bei Aufsicht und Kontrolle von Genossenschaften: Minister will Prüfungs­verbände stärker in die Pflicht nehmen

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Genossenschaften stellen heraus, wie streng sie kontrolliert sind. Das Genossen­schafts­gesetz sieht vor, dass jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungs­verband sein und sich von ihm prüfen lassen muss. Die Prüfungs­verbände werden von den Wirt­schafts­ministerien der Länder beaufsichtigt. Doch die Kontrolle hat große Lücken. Das Land Brandenburg hat deshalb Ende 2018 einen Gesetzes­entwurf einge­bracht, der Prüfungs­verbände verpflichten soll, ihre Aufsicht über Miss­stände zu informieren. Brandenburgs Wirt­schafts­minister Jörg Steinbach erläutert: „Es hat gerade in jüngster Zeit mehrere Fälle gegeben, in denen Anlage­möglich­keiten angeboten wurden, die nur vermeintlich sicher sind.“

Prüfung einmal im Jahr – aber nicht immer vor Ort

Grund­sätzlich prüfen die Prüfungs­verbände Genossenschaften jähr­lich, mindestens jedes zweite Jahr auch vor Ort. Bei sehr kleinen Genossenschaften reicht ein Prüfungs­turnus alle zwei Jahre. Der Gesetz­geber hat die Vorschriften 2017 noch gelo­ckert: Es kann dadurch sein, dass Prüfer nur alle vier Jahre vor Ort in die Bücher schauen. Um das vorgeschriebene Gutachten ihres Prüfungs­verbands zur Gründung zu bekommen, müssen Genossenschaften nur Unterlagen einreichen. Unter Umständen sind Prüfer erst nach vier Jahren vor Ort – und können heraus­finden, ob Wirk­lich­keit und Darstellung auf Papier über­einstimmen.

Nicht immer findet die fällige General­versamm­lung auch statt

Mitglieder dürfen während einer General­versamm­lung zwar das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungs­berichts einsehen. Außerdem ist der Prüfungs­bericht ganz oder in Teilen zu verlesen, wenn der Prüfungs­verband dies beantragt oder die Versamm­lung dies beschließt. Vorstände, die wenig Wert darauf legen, dass ihnen Mitglieder oder die Prüfer auf die Finger sehen, setzen aber zum Beispiel eigentlich fällige General- oder Vertreter­versamm­lungen schon mal verspätet oder gar nicht an oder veröffent­lichen den Termin nur in der Presse, sodass Mitglieder und Prüfungs­verband ihn leicht über­sehen.

Prüfungs­verbände mit wenig Hand­habe

Selbst deutliche Kritik der Prüfer kann ins Leere laufen, wenn Vorstände und Mitglieder nichts gegen die Miss­stände unternehmen. Es kann einem Vorstand zum einen gelingen, die Mitglieder einzulullen. Zum anderen kann er viele Unterstützer unter den Mitgliedern oder Vertretern moti­vieren, an der Versamm­lung teil­zunehmen und die Kritiker zu über­stimmen. Die Prüfungs­verbände haben dann nach derzeitiger Lage wenig Hand­habe. Sie unterliegen Verschwiegen­heits­pflichten. Im äußersten Fall können sie ein Mitglied nur aus ihrem Verband ausschließen.

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KathrinPflanz am 23.02.2022 um 12:39 Uhr
Liebe Veronika Panzer, bitte melden Sie sich

Sehr geehrte Frau Veronika Panzer. Wir haben im System leider Ihren Namen so nicht finden können. Insofern können wir den hier getätigten Vorwurf nicht resümieren. Bitte melden Sie sich bei der GF unter den auf Ihren Schreiben abgedruckten Kontaktdaten. Laut Satzung Artikel 5 Absatz 1 ist eine Kündigung möglich und wird selbstverständlich auch bearbeitet. Wenn Sie so freundlich wären offizielle Kanäle oder Telefonnummern zu wählen können wir sicher ein eventuelles Missverständnis aufklären, respektive aber auf jeden Fall helfen. Mit freundlichen Grüßen. Kathrin Pflanz (Vertriebsleitung)

Denowie2009 am 11.03.2021 um 20:50 Uhr
Agronaro-Geno

Hallo Robinsoncrussow,
wie sind Sie an die Geno-Anteile gekommen?
Über einen Finanzvermittler oder direkt über die Agronaro-Geno oder sonst wie?
Danke für Ihre Antwort.
Freundlichen Gruß
Denowie2009

veronika.panzer am 20.12.2020 um 21:01 Uhr
agronaro (HVG druzstvo)

@Robinsoncrussow: Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung nur raten, die Finger davon zu lassen. Einzahlungen werden schnell bearbeitet, aber sobald man kündigt und eine Auszahlung fordert, wird man plötzlich ignoriert und der Auseinandersetzungsanteil ist trotz vorher kommunizierter toller Entwicklung plötzlich angeblich 0. Ich wäre heilfroh, wenn ich irgendwann einen Bruchteil meines Investments wieder sehen würde. Daher leider ganz klar "schwarzes Schaf"

Brummo am 19.07.2019 um 14:59 Uhr
Im Nachhinein warnen ist einfach, aber vergebens.

Als ich Sie vor 3 Jahren – bevor ich mich bei der AVG beteiligt hatte – bei Ihnen nach einer Bewertung erkundigt hatte, konnten sie mir NICHTS darüber erzählen.
Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, brauchen Sie auch nicht mehr vor dem Hochwasser zu warnen. Eine Genossenschaft in Liquidation kann sowieso keine Mitglieder mehr aufnehmen!
Ich hatte mir damals von Ihnen zumindest eine grobe Einschätzung der Risiken gewünscht. Leider wurde ich enttäuscht.

gunnar.zucker am 29.06.2019 um 12:07 Uhr
Bilanz prüfen

Hallo zusammen,
ich würde vor dem Kauf von Anteilen jeden dringend empfehlen die Bilanzen der letzten Jahre der Genossenschaft zu prüfen. Die meisten Genossenschaften sind dazu verpflichtet Ihre Bilanzen auf der Internetseite https://www.bundesanzeiger.de zu publizieren.
Darüber hinaus sollte man sich im Vorfeld auch etwas Fachliteratur zu legen in den beispielsweise die wichtigsten Finanzkennzahlen von Genossenschaften vorgestellt werden. Hier kann ich beispielsweise, dass Buch - Raus aus der Niedrigzinsfalle empfehlen:
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*Link vom Moderator gelöscht