
Liegt kein Zuchtfehler vor, müssen Züchter keine Tierarztkosten zahlen.
Das Landgericht Ingolstadt hat Schadenersatz für einen kranken Mops abgelehnt. Die Züchterin, die den Hund verkauft hatte, muss aber den halben Kaufpreis zurückzahlen (Az. 33 O 109/15, nicht rechtskräftig). Hündin Ronja leidet an einem Gendefekt namens Pug Dog Encephalitis (PDE): Sie hat einen Wasserkopf, epileptische Anfälle, Probleme beim Laufen und ist auf einem Auge blind.
Die Besitzer warfen der Züchterin Zuchtfehler vor: Ronjas Mutter Luna hatte in 16 Monaten 17 Welpen geworfen – zu viele. Deshalb wollten sie 75 Prozent des Kaufpreises von 1 400 Euro erstattet haben und mehr als 5 500 Euro Tierarztkosten. Juristisch gelten Tiere in Deutschland als Sache. Die Richter entschieden, die Mopsdame sei „tatsächlich mangelhaft“. Deshalb bekommen die Besitzer 700 Euro vom Kaufpreis zurück. Obwohl Luna zu oft gedeckt wurde, sei die Züchterin nicht für den Gendefekt verantwortlich und muss nicht die Tierarztkosten übernehmen.