
Das Landgericht Ingolstadt hat Schadenersatz für einen kranken Mops abgelehnt. Die Züchterin, die den Hund verkauft hatte, muss aber den halben Kaufpreis zurückzahlen (Az. 33 O 109/15, nicht rechtskräftig). Hündin Ronja leidet an einem Gendefekt namens Pug Dog Encephalitis (PDE): Sie hat einen Wasserkopf, epileptische Anfälle, Probleme beim Laufen und ist auf einem Auge blind.
Die Besitzer warfen der Züchterin Zuchtfehler vor: Ronjas Mutter Luna hatte in 16 Monaten 17 Welpen geworfen – zu viele. Deshalb wollten sie 75 Prozent des Kaufpreises von 1 400 Euro erstattet haben und mehr als 5 500 Euro Tierarztkosten. Juristisch gelten Tiere in Deutschland als Sache. Die Richter entschieden, die Mopsdame sei „tatsächlich mangelhaft“. Deshalb bekommen die Besitzer 700 Euro vom Kaufpreis zurück. Obwohl Luna zu oft gedeckt wurde, sei die Züchterin nicht für den Gendefekt verantwortlich und muss nicht die Tierarztkosten übernehmen.
-
- Fehler passieren – auch in der Medizin. Betroffene müssen das nicht einfach hinnehmen. Jeder Patient hat das Recht, seine Behandlung juristisch und medizinisch auf...
-
- Viele Autohersteller haben illegal getrickst. Sie müssen Käufer betroffener Autos entschädigen. Neu: Womöglich müssen die Behörden Tausende Autos stillegen.
-
- Der Rechtsdienstleister Myright.de will europäischen Käufern von VW-Skandalautos zu Schadenersatz verhelfen. Myright.de hat wegen der Forderungen von 40 000...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.