Eine Vermietung der halben gemeinsam bewohnten Wohnung an den Lebenspartner ist kein steuerlich anerkanntes Mietverhältnis. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 1 K 699/19). Im Fall hatte eine Frau mit ihrem Lebenspartner in ihrer Eigentumswohnung gelebt. Die Hälfte der Wohnung hatte sie per Mietvertrag an ihren Partner günstig vermietet und in der Steuererklärung hohe Werbungskosten als Vermieterin geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte das Mietverhältnis nicht an. Zu Recht, so die Richter, der Mietvertrag halte einem Fremdvergleich nicht stand. Ein normaler Mieter würde sich nicht auf bloße Mitbenutzung der Wohnung ohne abgrenzbare Räume und Privatsphäre einlassen. Mietzahlungen des Partners seien als Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung zu werten. Steuerliche Vermietungsverluste seien daher ausgeschlossen.
Tipp: Sie können abgetrennte Wohneinheiten steuerwirksam an Verwandte vermieten. Verträge werden ohne Kürzung der Werbungskosten in der Regel steuerlich voll anerkannt, wenn zwischen Angehörigen mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete vereinbart werden.
-
- Ist das wichtig? Kann das weg? Das fragen sich viele Menschen angesichts alter Unterlagen. Wir erklären, wie lange Sie Rechnungen, Verträge oder Auszüge aufheben sollten.
-
- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
-
- Mit einem Tablet oder dem neuesten Smartphone Steuern sparen? Das geht, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden. test.de sagt, welche Regeln gelten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.