Es ist steuerlich kein geldwerter Vorteil, wenn Erzieher im Kindergarten kostenlos Frühstück und Mittagessen bekommen, denn gemeinsame Mahlzeiten dienen auch pädagogischen Zwecken (Finanzgericht Niedersachsen, Az. 11 K 384/07).
Es ist steuerlich kein geldwerter Vorteil, wenn Erzieher im Kindergarten kostenlos Frühstück und Mittagessen bekommen, denn gemeinsame Mahlzeiten dienen auch pädagogischen Zwecken (Finanzgericht Niedersachsen, Az. 11 K 384/07).