Geld­wäsche-Verdacht

Konto­sperrung: Plötzlich unter Verdacht

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Comdirect kündigt massenhaft Kunden ohne Begründung. Dahinter steht wohl ein – oftmals falscher – Geld­wäsche­verdacht.

Geld liegt auf Eis

Uns steht das Wasser bis zum Hals. Das ist Wilfried Stuck­manns erster Satz am Telefon. Comdirect verweigert ihm zu diesem Zeit­punkt seit über einer Woche den Zugriff auf sein Bank­guthaben. Der pensionierte Lehrer bemerkt den Schlamassel erst­mals, als er beim Italiener nicht mehr mit seiner Kreditkarte zahlen kann. Bald stellt sich heraus, dass sein Geld auf Eis liegt – wie bei russischen Oligarchen. Seine Zahlungs­verpflichtungen kann er nun nicht mehr erfüllen. Die Rate für sein neues Haus etwa. „Die Abbuchung wurde bei uns jetzt retourniert“, schreibt ihm die Sparkasse West­müns­terland am 1. April. Was wie ein Scherz klingt, kostet Geld. Wegen der Nicht­einlösung der Abbuchung seines Darlehens fallen bereits Gebühren an.

Unser Rat

Vorbeugen. Einen Geld­wäsche­verdacht können Sie schnell verursachen: Bareinzah­lungen ab 10 000 Euro bei einer Bank oder der Handel mit Kryptowährungen reichen dafür schon aus. Um Ärger zu umgehen, sollten Sie vorher mit Ihrer Bank sprechen und sie über bevor­stehende Trans­aktionen in dieser Höhe informieren.

Nach­weisen. Sorgen Sie nach Möglich­keit dafür, Geldbewegungen erklären zu können. Akzeptiert sind: Barauszahlungs­quittungen einer anderen Bank, Sparbücher, aus denen die Auszahlung in bar hervorgeht, Verkaufs- und Rechnungs­belege etwa zum Auto- oder Gold­verkauf, Schenkungs­verträge, eine Schenkungs­anzeige oder vom Nach­lass­gericht eröff­nete letzt­willige Verfügungen.

Konto­verbindung wird beendet

Seine Frau, ebenfalls pensionierte Lehrerin, kann nicht aushelfen. Auch ihr Konto ist gesperrt. Ebenso die Konten ihrer Kinder. Sechs Familien­mitglieder bekommen gleichlautende Schreiben der Comdirect: „Wir machen gemäß unseren allgemeinen Rege­lungen von unserem Kündigungs­recht unter Einhaltung einer Kündigungs­frist Gebrauch“, heißt es darin. Die Bank beendet die gesamte Konto­verbindung frist­gerecht zum 3. Juni 2022.

Eine Begründung für den unfreundlichen Akt fehlt. Und obwohl noch zwei Monate Zeit bis zur Konto­auflösung sind, kann Wilfried Stuck­mann bereits jetzt keine Trans­aktionen mehr ausführen. Seine Frau muss sich Geld leihen und eröffnet damit ein Konto bei einer anderen Bank, um die Rate zu bedienen.

Comdirect antwortet nicht

Besonders ärgert die Familie, dass ihnen Comdirect nach all den Jahren nicht erklärt, warum sie ihnen gekündigt hat und bei Nach­fragen regelrecht mauert. Sohn Stefan schreibt bei Twitter, die Bank teile nur mit, dass man ihnen nichts sagen könne. Der Fall sei von einer anderen Abteilung ausgelöst worden, die nicht nach außen kommuniziere – habe Comdirect geschrieben. Man werde auf Rück­rufe vertröstet, die nicht kommen.

Weitere Fälle

Er recherchiert im Netz und stößt auf weitere Fälle und einen Verdacht: Geld­wäsche. Tatsäch­lich hatte sein Vater eine größere Summe bar zur Bank gebracht. Seit August 2021 muss für Bareinzah­lungen bei Geldhäusern ab 10 000 Euro ein Herkunfts­nach­weis vorgelegt werden. Stefan Stuck­manns Eltern hatten für eine Haus­finanzierung Bargeld aus einem Schließ­fach zur Comdirect gebracht. Ihnen fehlte damit der notwendige Nach­weis über die Herkunft des Geldes.

Treue Kunden

Wahr­scheinlich wurde der Geld­wäsche­verdacht durch die Bareinzahlung ausgelöst. Die Stuck­manns wissen es nicht, bestätigen aber schriftlich, dass sie das Geld angespart haben. Sie hoffen, dass die 20 Jahre, in denen sie der Bank die Treue gehalten haben, eine Rolle für den Erhalt der Konto­verbindung spielen. Doch da haben sie sich getäuscht.

Deutliche Gesetzes­verschärfung

Dass Comdirect die Stuck­manns nicht über die Hintergründe aufklärt, könnte auch mit Paragraf 47 des Geld­wäschege­setzes zusammenhängen, der genau das verbietet. Wegen Verdunkelungs­gefahr dürfen Banken ihre Kunden nicht informieren. Gleich­zeitig drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, sollten nötige Verdachts­meldungen nicht abge­geben worden sein. 2021 kam es über­dies zu einer Gesetzes­verschärfung.

Wenige Cent reichen für Verdacht

Seither gilt ein sogenannter All-Crime-Ansatz: Geld­wäsche­verdächtig sind nicht mehr nur Vermögens­gegen­stände, die aus schweren Straftaten herrühren – es reicht, wenn sie mit irgend­einer Straftat in Verbindung stehen. Das führt dazu, dass schon eine Gewinn­gutschrift von wenigen Cent aus einem illegalen Online-Glücks­spiel eine Verdachts­meldung auslöst, so der Geld­wäscheex­perte des Bundes­verbands der Deutschen Volks­banken und Raiff­eisen­banken, Peter Langweg. Diese muss an die Zentral­stelle für Finanz­trans­aktions­unter­suchungen (FIU) beim Zoll gemeldet werden.

Aufwand für Banken

Eine solche Meldung verändert das Verhältnis von Kunden und Geld­haus grund­legend. Von nun an muss die Bank das Monitoring schärfen und notfalls fort­laufend Verdachts­meldungen abgeben. Laut Experten dauert die Erarbeitung solcher Meldungen bis zu 50 Minuten. Ein Aufwand, der manche Banken zur Kündigung veranlassen könnte, anstatt Ursachen zu klären. Zumal die Anzahl der Meldungen schon vor der Gesetzes­änderung auf 144 000 Fälle im Jahr 2020 gestiegen war. 97 Prozent davon kamen nach Angaben der FIU aus dem Finanzsektor.

Beschwerden häufen sich

Das Problem besteht daher nicht nur bei der Comdirect. Während andere Banken dieselben Regularien zu erfüllen haben, häufen sich die Beschwerden über die Comdirect. Das kann damit zusammenhängen, dass Banken unterschiedliche EDV-Systeme, Risiko­analysen und Schwellen­werte nutzen, um auffällige Trans­aktionen zu identifizieren. Ob hier Probleme bestehen oder Mängel bei der Kundenidentifikation eine Rolle spielen, über die kürzlich berichtet wurde, beant­wortete Comdirect auf unsere Anfrage nicht.

Sehr viele Betroffene

Finanztest sprach mit anderen Kundinnen und Kunden, denen ebenfalls ohne Begründung Konten gekündigt wurden. Die Hamburger Anwältin Christiane C. Yüksel vertritt viele Fälle. Über 100 Betroffene hätten sich nach einem Zeitungs­bericht an sie gewandt, ausschließ­lich Kunden der Commerz­bank und der Comdirect, die eine Tochter der Commerz­bank ist. Auch ihr selbst sperrte Comdirect das Konto. Sie musste vor Gericht eine einst­weilige Verfügung erwirken.

Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt

Zu den vielen Kündigungen teilte die Bank Finanztest nur mit, dass sie berechtigt sei, „den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu beenden“. Dass es sich oft um einen Geld­wäsche­verdacht handeln dürfte, legt der Fall von Artur L. nahe, der den Grund für seine Konto­sperre am 1. März 2022 erst vor Gericht erfährt. Im Beschluss heißt es, Comdirect habe eine Geld­wäsche­verdachts­anzeige bei der FIU abge­geben. Am nächsten Tag war sein Konto gesperrt und später gekündigt.

Im Zweifels­fall melden

Bei ihm löste ein privater Kredit im fünf­stel­ligen Bereich den Verdacht aus, der ihm von einem Freund zurück­über­wiesen wurde. Sein Freund, selbst Kunde bei der Bank, war verdächtig, weil er mit Kryptowährung gehandelt hatte – nicht illegal, aber ein Indikator für Geld­wäsche. Beiden kündigte die Bank. Artur L. wurmt noch heute die Art des Umgangs. Er arbeitet bei einer Bank und kennt die Gepflogenheiten. Obwohl er die legale Herkunft des Geldes belegen konnte, unterlag er vor Gericht. Die Bank müsse „im Zweifel“ Meldung erstatten. Es hätte aber nicht nachgewiesen werden können, dass die Konto­sperre „vorsätzlich oder grob fahr­lässig“ sei, so der Beschluss. Allerdings musste die Bank die Sperre nicht fast zwei Wochen aufrecht­erhalten. Die Comdirect sei nicht verpflichtet, aber berechtigt, Verfügungs­sperren wieder aufzuheben, heißt es dazu im Gerichts­beschluss.

Richter kritisiert Gesetz

Abschließend weist der Richter darauf hin, dass das lückenhafte Geld­wäschegesetz Banken einen Hand­lungs­zwang auferlege, der tief in die Geschäfts­beziehungen mit Kunden eingreife und Kunden aus diesem Verfahren durch das Versagen von Informations­rechten ausklammere. Ein Hinweis an den Gesetz­geber. Es existieren bereits Kanzleien, die sich auf das wachsende Problem des Geld­wäsche­verdachts bei Privatkunden spezialisiert haben. Der Rat eines Anwalts: besser vor einer Trans­aktion, die verdächtig erscheinen könnte, die Haus­bank anrufen.

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Hajub am 18.03.2023 um 16:01 Uhr
FATF hat Russland suspendiert

FATF Plenary suspended FATF membership of the Russian Federation on 24 February 2023

GuessWhat am 14.02.2023 um 19:18 Uhr
Banken sind nur bedingt Schuld

Super Artikel der Stiftung! Er bringt die Dinge auf den Punkt und beantworte viele Fragen.
Ich bin gewiss kein Fürsprecher von Banken. Aber diese ganzen im Artikel dargestellten Maßnahmen sind keine Erfindungen von Banken. Auch hat von sich aus keine Bank irgendein Interesse ihren Kunden hinterher zu schnüffeln, ihnen das Leben schwer zu machen oder ihnen sogar das Konto zu sperren. Die Bank verdient nur Geld, wenn sie ein gutes Verhältnis zu ihren Kunden hat. Diese ganzen Maßnahmen basieren letztlich auf staatlichen Vorgaben. Es mag Unterschiede geben, wie engagiert oder weniger engagiert eine Bank diese Vorgaben ausführt. Aber es sind und es bleiben staatliche Vorgaben. Die berechtigte Kritik der Betroffenen sollte sich also gegen die Regierung beziehungsweise die Abgeordneten richten, die solche Gesetze erlassen oder nichts dagegen tun. Und wie immer gilt: Bei der nächsten Wahl erst denken und dann kreuzen.

j-m.s am 14.02.2023 um 11:09 Uhr
selten geht es um echte Geldwäsche

Bei den Geldwäschemeldungen geht es selten um echte Geldwäsche. Die Kriminellen, die tatsächlich 50000€ aus Raubzügen haben, zahlen das nicht bei der Sparkasse Groß-Gumpen ein. Die meisten Geldwäschemeldungen sind in Wirklichkeit Verdachtsfälle auf Betrügereien, z.B. bei eBay, oder politische Spendensammlungen usf.

MK.Frankfurt am 26.01.2023 um 14:39 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. Netiquette

BERLINFAM am 30.09.2022 um 16:17 Uhr
Wenn es nur die Kündigung wäre

Kündigung und zeitgleiche Sperrung meines Kontos bei comdirect erfolgte bei mir ohne Vorwarnung geschweige denn Begründung. 7.000 Euro in offenen Positionen mit Hebelprodukten wurden erst nach einer Woche glatt gestellt, woraus ein Verlust von ca 20% resultierte. Damit nicht genug wird mir seit nunmehr 1.5 Wochen mein Guthaben nicht überwiesen mit der Begründung, dass die zuständige Abteilung überlastet sei. Alle Formulare längst vorhanden. Man stelle sich das vor: Eine Bank ist zu beschäftigt, um eine Überweisung durchzuführen. Mir scheint, dass comdirect unter dem Vorwand von Geldwäsche Prävention ein lukratives Geschäftsmodel gefunden hat. Nämlich kleinen Kunden ihr Geld zu stehlen. Eine Anwältin nimmt sich nun der Sache an. Ich werde hier das Ergebnis dieser (kostenpflichtigen) Bemühungen posten - und kann nur alle Menschen vor der comdirect warnen. Die Geschäftspraktiken erinnern mich nicht an die einer soliden Bank, sondern stark an Fernsehberichte über organisiertes Verbrechen.