Geld­wäsche-Verdacht Was tun, wenn die Bank das Konto sperrt?

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Geld­wäsche-Verdacht - Was tun, wenn die Bank das Konto sperrt?

Geld­wäsche. Schon bei Bareinzah­lungen von 10 000 Euro kann jeder ins Visier der Banken geraten. © Getty Images/iStockphoto

Die Jagd nach Geld­wäschern trifft immer öfter unbe­scholtene Bank­kunden. Wir erklären, warum manche ins Visier der Banken geraten und was sie dann tun können.

Plötzlich kündigt die Bank das Konto, teil­weise ohne Angabe von Gründen. Das erleben Bank­kundinnen und -kunden immer öfter. Häufig steckt der Verdacht der Geld­wäsche dahinter. Was zu einem solchen Verdacht führen kann und wie Sie reagieren können, falls Ihr Konto gesperrt wird.

Geld­wäsche: Fragen und Antworten

Was versteht man unter Geld­wäsche und wie funk­tioniert sie?

Das Bundes­kriminal­amt (BKA) spricht von einem Drei­klang von Platzierung, Verschleierung und Integration. Unter „Platzierung“ versteht man die Einzahlung von Bargeld bei Banken oder den Kauf von Immobilien oder Firmen­anteilen, um die Herkunft von illegal erwirt­schaftetem Geld zu verbergen („Verschleierung“) und es in den legalen Wirt­schafts­kreis­lauf einzuspeisen – also rein­zuwaschen („Integration“). Im Delikt­bereich Geld­wäsche wurden so laut BKA im Jahr 2021 rund 227,5 Millionen Euro erwirt­schaftet.

Wie gut schlägt sich Deutsch­land bei der Bekämpfung der Geld­wäsche?

Es gibt in Deutsch­land rund 300 Behörden, die sich mit Geld­wäsche beschäftigen. Das ist auch einer der Kritik­punkte der Financial Action Task Force (FATF) – einer interna­tionalen Anti-Geld­wäsche-Einheit, an der sich unter anderem die EU, Russ­land und die USA beteiligen. In ihrem aktuellen Bericht verweist sie explizit auf Probleme im sogenannten Nicht­finanzsektor – und die daraus resultierenden Koor­dinierungs­schwierig­keiten, etwa zwischen den Bundes­ländern. Zum Nicht­finanzsektor zählen etwa Versicherungs­vermittler, Rechts­anwälte und Notare, Wirt­schafts­prüfer, Treuhänder, Immobilienmakler sowie Glücks­spiel-Veranstalter und -vermittler. Die Bundes­regierung plant, ein Bundes­finanz­kriminal­amt und eine koor­dinierende Zentral­stelle für Geld­wäsche­aufsicht für den Nicht­finanzsektor einzurichten und so Kräfte zu bündeln.

An wen kann man Verdachts­fälle melden? Werden Daten an zentraler Stelle gesammelt?

Ja. Laut Geldwäschegesetz (GwG) ist dafür die Zentral­stelle für Finanz­trans­aktions­unter­suchungen „Financial Intelligence Unit“ (FIU) zuständig. Sie nimmt Geld­wäsche­verdachts­meldungen an. 2021 gingen laut eigenen Angaben rund 298 500 Verdachts­meldungen ein, 154 500 Meldungen mehr als 2020. Das Melde­aufkommen hat sich inner­halb der letzten zehn Jahre mit damals 13 544 Verdachts­meldungen mehr als verzwanzigfacht. Zuletzt konnte ein bestehender Rück­stau von Verdachts­meldungen reduziert werden. Laut Antwort der Bundes­regierung (20/5191) auf eine Kleine Anfrage seien im Dezember 2022 100 963 Verdachts­meldungen offen gewesen. Zum 1. Januar 2023 seien noch insgesamt 37.198 Verdachts­meldungen zu bearbeiten gewesen.

Stimmt es, dass zunehmend unschuldige Bürgerinnen und Bürger verdächtigt werden?

Vermutlich ja, denn laut dem Bundes­beauftragten für Daten­schutz und die Informations­freiheit stehen mess­bare Erfolge „in einem nicht hinnehm­baren Miss­verhältnis“ zum Melde­aufkommen. Im Jahr 2020 erhielt die FIU knapp 12 620 Rück­meldungen von den Ermitt­lungs­behörden zu den weitergeleiteten Sach­verhalten. Davon führten „gerade einmal 79 zu einem Urteil. Das entspricht einer Quote von 0,6 Prozent. Anklage wurde in 234 Fällen erhoben, was einer Quote von 1,85 Prozent der Rück­meldungen entspricht.“ Mögliche Erklärung: Banken, Versicherungen und Immobilienmakler sind verpflichtet, auffällige Sach­verhalte bei der FIU zu melden. Unterbleiben Verdachts­meldungen, drohen empfindliche Bußgelder und Strafen. Die entsprechenden Regularien werden zudem immer strenger. Als auffällig im Sinne der Geld­wäscheprävention gelten beispiels­weise Gutschriften von Online­glücks­spielen oder der Handel mit Krypto­werten.

Meine Bank hat mir grund­los gekündigt. Stehe ich am Ende unter Geld­wäsche­verdacht?

Gut möglich. Paragraf 47 des Geldwäschegesetzes verbietet es Banken, die Verdachts­meldungen abgeben wollen oder bereits abge­geben haben, Betroffene zu informieren. Das soll einer etwaigen Verdunkelungs­gefahr entgegen­wirken. Auf das Problem, dass so das Vertrauens­verhältnis zwischen Bank und Kunden beein­trächtigt wird, haben Gerichte bereits hingewiesen.

Ich spiele hin und wieder Glücks­spiele online. Sind diese Einkünfte ein Problem?

Ja, denn 2021 kam es zu einer Gesetzes­verschärfung: Geld­wäsche­verdächtig sind seither nicht mehr nur Vermögens­gegen­stände, die aus schweren Straftaten herrühren – es reicht, wenn sie mit irgend­einer Straftat in Verbindung stehen („All-Crime-Ansatz“) . Bereits eine Gewinn­gutschrift von wenigen Cent kann also eine Verdachts­meldung auslösen – wenn sie aus einem illegalen Online-Glücks­spiel stammt.

Wie erfahre ich, ob meine Bank mich gemeldet hat, wenn sie das nicht sagen darf?

Fragen Sie bei der FIU, ob dort Daten über Sie vorliegen– jeder hat nach Paragraf 49 GwG ein Recht auf Auskunft. Sollte die FIU eine Auskunft ganz oder teil­weise verweigern, können Sie den Bundes­daten­schutz­beauftragten beauftragen, das Auskunfts­recht für Sie auszuüben (Bundes­daten­schutz­gesetz Paragraf 58 Abs. 7) . Hat die FIU Daten erhoben, haben Sie, wenn entsprechende Gründe vorliegen, das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Paragraf 37 GwG). Kontakt: 03 51/44 83 45 10 oder info.privat@zoll.de.

Wie verhindere ich, dass ich ohne Not unter Geld­wäsche­verdacht gerate?

Zahlen Sie mehr als 10 000 Euro auf Ihr Konto ein, machen Sie sich verdächtig. Sie müssen dann die Herkunft des Geldes nach­weisen. Die Bank kann aber auch schon bei einem nied­rigeren Betrag einen Nach­weis fordern. Bei Gelegen­heits­kunden ohne Konto gilt dies ab 2 500 Euro. Die Bank kann selbst fest­legen, mit welchen Maßnahmen sie ermittelt, ob das einge­zahlte Geld aus einer legalen Quelle kommt. Auch bargeldlose Trans­aktionen ab 15 000 Euro kann sie als verdächtig einstufen.

Wie weise ich im Zweifel nach, dass mein Bargeld aus einer legalen Quelle stammt?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nennt als Belege­
- einen aktuellen Konto­auszug bei einem Konto des Kunden bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- einen aktuellen Konto­auszug bezüglich des Kontos eines Dritten, aus dem die Barauszahlung hervorgeht (Handeln im Namen einer dritten Person), ergänzt um weitere Dokumente und Informationen zu dem Dritten,
- Auszahlungs­quittungen anderer Banken,
- Sparbücher des Kunden, aus denen die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungs­belege (etwa Belege zum Auto­verkauf, Gold­verkauf),
- Quittungen bezüglich getätigter Sorten­geschäfte (ausländische Währungen),
- letzt­willige vom Nach­lass­gericht eröff­nete Verfügungen,
- Schenkungs­verträge und Schenkungs­anzeigen.

Gelten für Gold eigentlich dieselben Regeln wie für Bargeld?

Nein. Die Nach­weis­pflichten gelten laut Bafin nicht für Münzen aus Gold oder anderen Edel­metallen. Dies gilt auch, wenn diese im Ausgabeland gesetzliches Zahlungs­mittel sind – Beispiel: Krügerrand oder Maple Leaf.

Darf meine Bank detaillierte Angaben über mein Vermögen und dessen Herkunft fordern?

Wir kennen Fälle, in denen die Bank nicht nur die Höhe des Netto­einkommens, sondern auch die Einkommens­arten ihrer Kundinnen und Kunden abge­fragt hat – ebenso, wie sie die „angelegten Vermögens­werte erwirt­schaftet“ haben. Auf unsere Rück­frage antwortete die Bank nur allgemein, dass solche Informationen „aufgrund interner Vorgaben risiko­basiert“ erhoben würden. Derlei Angaben müssen Kunden in der Regel aber nicht machen. Allerdings bleibt es den Kredit­instituten über­lassen, welche Indikatoren sie zur Geld­wäscheprävention einsetzen. Die Verdachts­parameter seien „vertraulich“, teilte die Bank mit. Da Kredit­institute unterschiedlich mit ihren Sorgfalts­pflichten umgehen, raten wir Kundinnen und Kunden, in solchen Fällen das Gespräch mit ihrer Bank oder Sparkasse zu suchen.

Konto gesperrt, Geld einge­froren – und die Bank sagt mir nicht, warum. Was tun?

Häufiger Grund ist ein fehlender oder für unzu­reichend erachteter Mittel­herkunfts­nach­weis. Da die Bank im Verdachts­fall keine Auskunft geben darf, führt eine endgültige Klärung zum Prozess und vor Gericht. Sollte das Geld über einen längeren Zeitraum einge­froren werden, sollten Sie einen Anwalt einschalten – vor allem, wenn es keine anderen Konten gibt, auf die Sie ausweichen können.

Meine Bank hat mir das Konto gekündigt, ohne Gründe zu nennen. Darf sie das?

Ja, Banken behalten sich in ihren allgemeinen Geschäfts­bedingungen meist vor, das Geschäfts­verhältnis „ohne Angabe von Gründen“ beenden zu können. Abge­sehen davon haben sie auch ein gesetzliches Kündigungs­recht. Aus diesen Gründen ist es ratsam, ein Zweit­konto zu führen.

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Hajub am 18.03.2023 um 16:01 Uhr
FATF hat Russland suspendiert

FATF Plenary suspended FATF membership of the Russian Federation on 24 February 2023

GuessWhat am 14.02.2023 um 19:18 Uhr
Banken sind nur bedingt Schuld

Super Artikel der Stiftung! Er bringt die Dinge auf den Punkt und beantworte viele Fragen.
Ich bin gewiss kein Fürsprecher von Banken. Aber diese ganzen im Artikel dargestellten Maßnahmen sind keine Erfindungen von Banken. Auch hat von sich aus keine Bank irgendein Interesse ihren Kunden hinterher zu schnüffeln, ihnen das Leben schwer zu machen oder ihnen sogar das Konto zu sperren. Die Bank verdient nur Geld, wenn sie ein gutes Verhältnis zu ihren Kunden hat. Diese ganzen Maßnahmen basieren letztlich auf staatlichen Vorgaben. Es mag Unterschiede geben, wie engagiert oder weniger engagiert eine Bank diese Vorgaben ausführt. Aber es sind und es bleiben staatliche Vorgaben. Die berechtigte Kritik der Betroffenen sollte sich also gegen die Regierung beziehungsweise die Abgeordneten richten, die solche Gesetze erlassen oder nichts dagegen tun. Und wie immer gilt: Bei der nächsten Wahl erst denken und dann kreuzen.

j-m.s am 14.02.2023 um 11:09 Uhr
selten geht es um echte Geldwäsche

Bei den Geldwäschemeldungen geht es selten um echte Geldwäsche. Die Kriminellen, die tatsächlich 50000€ aus Raubzügen haben, zahlen das nicht bei der Sparkasse Groß-Gumpen ein. Die meisten Geldwäschemeldungen sind in Wirklichkeit Verdachtsfälle auf Betrügereien, z.B. bei eBay, oder politische Spendensammlungen usf.

MK.Frankfurt am 26.01.2023 um 14:39 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. Netiquette

BERLINFAM am 30.09.2022 um 16:17 Uhr
Wenn es nur die Kündigung wäre

Kündigung und zeitgleiche Sperrung meines Kontos bei comdirect erfolgte bei mir ohne Vorwarnung geschweige denn Begründung. 7.000 Euro in offenen Positionen mit Hebelprodukten wurden erst nach einer Woche glatt gestellt, woraus ein Verlust von ca 20% resultierte. Damit nicht genug wird mir seit nunmehr 1.5 Wochen mein Guthaben nicht überwiesen mit der Begründung, dass die zuständige Abteilung überlastet sei. Alle Formulare längst vorhanden. Man stelle sich das vor: Eine Bank ist zu beschäftigt, um eine Überweisung durchzuführen. Mir scheint, dass comdirect unter dem Vorwand von Geldwäsche Prävention ein lukratives Geschäftsmodel gefunden hat. Nämlich kleinen Kunden ihr Geld zu stehlen. Eine Anwältin nimmt sich nun der Sache an. Ich werde hier das Ergebnis dieser (kostenpflichtigen) Bemühungen posten - und kann nur alle Menschen vor der comdirect warnen. Die Geschäftspraktiken erinnern mich nicht an die einer soliden Bank, sondern stark an Fernsehberichte über organisiertes Verbrechen.