
Geldwäsche. Schon bei Bareinzahlungen von 10 000 Euro kann jeder ins Visier der Banken geraten. © Getty Images/iStockphoto
Die Jagd nach Geldwäschern trifft immer öfter unbescholtene Bankkunden. Wir erklären, warum manche ins Visier der Banken geraten und was sie dann tun können.
Plötzlich kündigt die Bank das Konto, teilweise ohne Angabe von Gründen. Das erleben Bankkundinnen und -kunden immer öfter. Häufig steckt der Verdacht der Geldwäsche dahinter. Was zu einem solchen Verdacht führen kann und wie Sie reagieren können, falls Ihr Konto gesperrt wird.
Alle Fragen im Überblick
- Was versteht man unter Geldwäsche und wie funktioniert sie?
- Wie gut schlägt sich Deutschland bei der Bekämpfung der Geldwäsche?
- An wen kann man Verdachtsfälle melden? Werden Daten an zentraler Stelle gesammelt?
- Stimmt es, dass zunehmend unschuldige Bürgerinnen und Bürger verdächtigt werden?
- Meine Bank hat mir grundlos gekündigt. Stehe ich am Ende unter Geldwäscheverdacht?
- Ich spiele hin und wieder Glücksspiele online. Sind diese Einkünfte ein Problem?
- Wie erfahre ich, ob meine Bank mich gemeldet hat, wenn sie das nicht sagen darf?
- Wie verhindere ich, dass ich ohne Not unter Geldwäscheverdacht gerate?
- Wie weise ich im Zweifel nach, dass mein Bargeld aus einer legalen Quelle stammt?
- Gelten für Gold eigentlich dieselben Regeln wie für Bargeld?
- Darf meine Bank detaillierte Angaben über mein Vermögen und dessen Herkunft fordern?
- Konto gesperrt, Geld eingefroren – und die Bank sagt mir nicht, warum. Was tun?
- Meine Bank hat mir das Konto gekündigt, ohne Gründe zu nennen. Darf sie das?
Geldwäsche: Fragen und Antworten
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Was versteht man unter Geldwäsche und wie funktioniert sie?
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Das Bundeskriminalamt (BKA) spricht von einem Dreiklang von Platzierung, Verschleierung und Integration. Unter „Platzierung“ versteht man die Einzahlung von Bargeld bei Banken oder den Kauf von Immobilien oder Firmenanteilen, um die Herkunft von illegal erwirtschaftetem Geld zu verbergen („Verschleierung“) und es in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen – also reinzuwaschen („Integration“). Im Deliktbereich Geldwäsche wurden so laut BKA im Jahr 2021 rund 227,5 Millionen Euro erwirtschaftet.
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Wie gut schlägt sich Deutschland bei der Bekämpfung der Geldwäsche?
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Es gibt in Deutschland rund 300 Behörden, die sich mit Geldwäsche beschäftigen. Das ist auch einer der Kritikpunkte der Financial Action Task Force (FATF) – einer internationalen Anti-Geldwäsche-Einheit, an der sich unter anderem die EU, Russland und die USA beteiligen. In ihrem aktuellen Bericht verweist sie explizit auf Probleme im sogenannten Nichtfinanzsektor – und die daraus resultierenden Koordinierungsschwierigkeiten, etwa zwischen den Bundesländern. Zum Nichtfinanzsektor zählen etwa Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte und Notare, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Immobilienmakler sowie Glücksspiel-Veranstalter und -vermittler. Die Bundesregierung plant, ein Bundesfinanzkriminalamt und eine koordinierende Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht für den Nichtfinanzsektor einzurichten und so Kräfte zu bündeln.
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An wen kann man Verdachtsfälle melden? Werden Daten an zentraler Stelle gesammelt?
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Ja. Laut Geldwäschegesetz (GwG) ist dafür die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen „Financial Intelligence Unit“ (FIU) zuständig. Sie nimmt Geldwäscheverdachtsmeldungen an. 2021 gingen laut eigenen Angaben rund 298 500 Verdachtsmeldungen ein, 154 500 Meldungen mehr als 2020. Das Meldeaufkommen hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre mit damals 13 544 Verdachtsmeldungen mehr als verzwanzigfacht. Zuletzt konnte ein bestehender Rückstau von Verdachtsmeldungen reduziert werden. Laut Antwort der Bundesregierung (20/5191) auf eine Kleine Anfrage seien im Dezember 2022 100 963 Verdachtsmeldungen offen gewesen. Zum 1. Januar 2023 seien noch insgesamt 37.198 Verdachtsmeldungen zu bearbeiten gewesen.
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Stimmt es, dass zunehmend unschuldige Bürgerinnen und Bürger verdächtigt werden?
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Vermutlich ja, denn laut dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit stehen messbare Erfolge „in einem nicht hinnehmbaren Missverhältnis“ zum Meldeaufkommen. Im Jahr 2020 erhielt die FIU knapp 12 620 Rückmeldungen von den Ermittlungsbehörden zu den weitergeleiteten Sachverhalten. Davon führten „gerade einmal 79 zu einem Urteil. Das entspricht einer Quote von 0,6 Prozent. Anklage wurde in 234 Fällen erhoben, was einer Quote von 1,85 Prozent der Rückmeldungen entspricht.“ Mögliche Erklärung: Banken, Versicherungen und Immobilienmakler sind verpflichtet, auffällige Sachverhalte bei der FIU zu melden. Unterbleiben Verdachtsmeldungen, drohen empfindliche Bußgelder und Strafen. Die entsprechenden Regularien werden zudem immer strenger. Als auffällig im Sinne der Geldwäscheprävention gelten beispielsweise Gutschriften von Onlineglücksspielen oder der Handel mit Kryptowerten.
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Meine Bank hat mir grundlos gekündigt. Stehe ich am Ende unter Geldwäscheverdacht?
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Gut möglich. Paragraf 47 des Geldwäschegesetzes verbietet es Banken, die Verdachtsmeldungen abgeben wollen oder bereits abgegeben haben, Betroffene zu informieren. Das soll einer etwaigen Verdunkelungsgefahr entgegenwirken. Auf das Problem, dass so das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden beeinträchtigt wird, haben Gerichte bereits hingewiesen.
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Ich spiele hin und wieder Glücksspiele online. Sind diese Einkünfte ein Problem?
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Ja, denn 2021 kam es zu einer Gesetzesverschärfung: Geldwäscheverdächtig sind seither nicht mehr nur Vermögensgegenstände, die aus schweren Straftaten herrühren – es reicht, wenn sie mit irgendeiner Straftat in Verbindung stehen („All-Crime-Ansatz“) . Bereits eine Gewinngutschrift von wenigen Cent kann also eine Verdachtsmeldung auslösen – wenn sie aus einem illegalen Online-Glücksspiel stammt.
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Wie erfahre ich, ob meine Bank mich gemeldet hat, wenn sie das nicht sagen darf?
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Fragen Sie bei der FIU, ob dort Daten über Sie vorliegen– jeder hat nach Paragraf 49 GwG ein Recht auf Auskunft. Sollte die FIU eine Auskunft ganz oder teilweise verweigern, können Sie den Bundesdatenschutzbeauftragten beauftragen, das Auskunftsrecht für Sie auszuüben (Bundesdatenschutzgesetz Paragraf 58 Abs. 7) . Hat die FIU Daten erhoben, haben Sie, wenn entsprechende Gründe vorliegen, das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Paragraf 37 GwG). Kontakt: 03 51/44 83 45 10 oder info.privat@zoll.de.
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Wie verhindere ich, dass ich ohne Not unter Geldwäscheverdacht gerate?
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Zahlen Sie mehr als 10 000 Euro auf Ihr Konto ein, machen Sie sich verdächtig. Sie müssen dann die Herkunft des Geldes nachweisen. Die Bank kann aber auch schon bei einem niedrigeren Betrag einen Nachweis fordern. Bei Gelegenheitskunden ohne Konto gilt dies ab 2 500 Euro. Die Bank kann selbst festlegen, mit welchen Maßnahmen sie ermittelt, ob das eingezahlte Geld aus einer legalen Quelle kommt. Auch bargeldlose Transaktionen ab 15 000 Euro kann sie als verdächtig einstufen.
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Wie weise ich im Zweifel nach, dass mein Bargeld aus einer legalen Quelle stammt?
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nennt als Belege
- einen aktuellen Kontoauszug bei einem Konto des Kunden bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- einen aktuellen Kontoauszug bezüglich des Kontos eines Dritten, aus dem die Barauszahlung hervorgeht (Handeln im Namen einer dritten Person), ergänzt um weitere Dokumente und Informationen zu dem Dritten,
- Auszahlungsquittungen anderer Banken,
- Sparbücher des Kunden, aus denen die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (etwa Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte (ausländische Währungen),
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
- Schenkungsverträge und Schenkungsanzeigen.
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Gelten für Gold eigentlich dieselben Regeln wie für Bargeld?
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Nein. Die Nachweispflichten gelten laut Bafin nicht für Münzen aus Gold oder anderen Edelmetallen. Dies gilt auch, wenn diese im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sind – Beispiel: Krügerrand oder Maple Leaf.
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Darf meine Bank detaillierte Angaben über mein Vermögen und dessen Herkunft fordern?
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Wir kennen Fälle, in denen die Bank nicht nur die Höhe des Nettoeinkommens, sondern auch die Einkommensarten ihrer Kundinnen und Kunden abgefragt hat – ebenso, wie sie die „angelegten Vermögenswerte erwirtschaftet“ haben. Auf unsere Rückfrage antwortete die Bank nur allgemein, dass solche Informationen „aufgrund interner Vorgaben risikobasiert“ erhoben würden. Derlei Angaben müssen Kunden in der Regel aber nicht machen. Allerdings bleibt es den Kreditinstituten überlassen, welche Indikatoren sie zur Geldwäscheprävention einsetzen. Die Verdachtsparameter seien „vertraulich“, teilte die Bank mit. Da Kreditinstitute unterschiedlich mit ihren Sorgfaltspflichten umgehen, raten wir Kundinnen und Kunden, in solchen Fällen das Gespräch mit ihrer Bank oder Sparkasse zu suchen.
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Konto gesperrt, Geld eingefroren – und die Bank sagt mir nicht, warum. Was tun?
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Häufiger Grund ist ein fehlender oder für unzureichend erachteter Mittelherkunftsnachweis. Da die Bank im Verdachtsfall keine Auskunft geben darf, führt eine endgültige Klärung zum Prozess und vor Gericht. Sollte das Geld über einen längeren Zeitraum eingefroren werden, sollten Sie einen Anwalt einschalten – vor allem, wenn es keine anderen Konten gibt, auf die Sie ausweichen können.
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Meine Bank hat mir das Konto gekündigt, ohne Gründe zu nennen. Darf sie das?
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Ja, Banken behalten sich in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen meist vor, das Geschäftsverhältnis „ohne Angabe von Gründen“ beenden zu können. Abgesehen davon haben sie auch ein gesetzliches Kündigungsrecht. Aus diesen Gründen ist es ratsam, ein Zweitkonto zu führen.
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Danke für ihren persönlichen Erfahrungsbericht. Ich finde den nicht nur äußerst interessant sondern auch äußerst schockierend. Nicht einmal 2000 Euro in bar einzuzahlen bei meiner eigenen Hausbank gehört führ mich zu einem absolut normalen Vorgang. Dass hier Banken zum Teil ja politisch gezwungen sind ihre eigenen Kunden auszuspionieren und den Behörden zu melden, dafür können Banken ja erst einmal nichts. Nur selbstverständlich muss der Kunde über eine Kontosperrung und ihren Grund informiert werden. Gut, dass sie anwaltlich vertreten sind. Und ich hoffe sehr für sie, dass die Bank am Ende des Verfahrens auch richtig kräftig zahlen muss, nämlich die Gebühren für ihren Anwalt. Aber auch ich muss leider mich einem anderen Kommentator hier anschließen und mit dem Finger auf die Politik zeigen. Denn sie ist letztlich für diese Maßnahmen der Banken verantwortlich. Sie ist es, die Bürger unter Generalverdacht stellt.
@Super-USD: Wir kennen den Grund für die Sperrung Ihres Kontos nicht. Wenn Sie bereits anwaltlich vertreten werden, wird er sicher die richtigen Schritte einleiten. Was Sie selbst tun können, steht unter: Wie erfahre ich, ob meine Bank mich gemeldet hat, wenn sie das nicht sagen darf?
hallo, ich hatte anfang April 2023 , exact 1880,00 € bar eingezahlt über Automaten, nach dem einzahlen hat der Commerzbank automatisch zack mein konto gesperrt ohne Vorwarnung auch ohne meldung keine Brief, kein e-,Mail, kein sms meldung über die sperre, wenn man Anruf oder Filiale geht die helfen nicht und haben keine infos über die sperre , hab sofort Anwalt gegangen, zu mein Anwalt haben die auch nicht geantwortet, bitte hilft mir , ich habe schnauze voll von dieser Geldwäsche sperren, ich bin unschuldig, es ist rein von Lohn und Kindergeld usw... Ersparnisse kein Glückspiele und keine betrug keine Geldwäsche Gelder... aber warum muss ich kämpfen mit Gericht um mein Guthaben auszuzahlen? sind die Banken noch sicher? das ist für mich Betrug und Raub von Banken, warum hilft mir der Bank Filiale nicht? soll ich wie klima Aktivisten mich bei Bank Filiale kleben? bis ich meine Geld zurück bekomme lasse ich kleben? gesundheitlich bin ich auch krank bitte gibt mir tips
FATF Plenary suspended FATF membership of the Russian Federation on 24 February 2023
Super Artikel der Stiftung! Er bringt die Dinge auf den Punkt und beantworte viele Fragen.
Ich bin gewiss kein Fürsprecher von Banken. Aber diese ganzen im Artikel dargestellten Maßnahmen sind keine Erfindungen von Banken. Auch hat von sich aus keine Bank irgendein Interesse ihren Kunden hinterher zu schnüffeln, ihnen das Leben schwer zu machen oder ihnen sogar das Konto zu sperren. Die Bank verdient nur Geld, wenn sie ein gutes Verhältnis zu ihren Kunden hat. Diese ganzen Maßnahmen basieren letztlich auf staatlichen Vorgaben. Es mag Unterschiede geben, wie engagiert oder weniger engagiert eine Bank diese Vorgaben ausführt. Aber es sind und es bleiben staatliche Vorgaben. Die berechtigte Kritik der Betroffenen sollte sich also gegen die Regierung beziehungsweise die Abgeordneten richten, die solche Gesetze erlassen oder nichts dagegen tun. Und wie immer gilt: Bei der nächsten Wahl erst denken und dann kreuzen.