Wer nach unverschuldetem Unfall die Beule an seinem Auto nicht repariert, sondern sich vom gegnerischen Versicherer Geld erstatten lässt, darf die Stundensätze einer Markenwerkstatt ansetzen. Eine billigere freie Werkstatt kommt nur infrage, wenn sie mühelos zu erreichen ist. Liegt sie 20 Kilometer entfernt, ist das zu weit, entschied das Amtsgericht Detmold (Az. 6 C 166/15). So durfte der Versicherer die Erstattung in diesem Fall nicht um 300 Euro kürzen.