Überblick. Verlieren Sie Ihre Geldanlagen und Freistellungsaufträge nicht aus dem Blick, denn das Finanzamt kann Fehler leicht erkennen. Achten Sie vor allem darauf, dass Ihre Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) im Jahr nicht überschreiten.
NV-Bescheinigung. Ziehen Sie Bescheinigungen über die Nichtveranlagung zur Einkommensteuer bei Ihren Banken zurück, wenn Ihre Einnahmen dafür mittlerweile zu hoch sind. Fragen Sie im Zweifel beim Finanzamt nach, ob Sie die Grenze jetzt überschreiten.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Kirchenmitglieder zahlen mehr Steuern als andere. Wir sagen, wie sich die zusätzlichen Abgaben senken lassen.
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- Für viele Freiberufler, Gewerbetreibende und andere Selbstständige ist die Sache klar: Sie holen sich Hilfe vom Steuerberater, um im Umgang mit Einkommensteuer,...
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