Sparerpauschbetrag
Anleger erhalten Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Für Alleinstehende beträgt er 801 Euro, für Ehepaare 1 602 Euro im Jahr.
Abgeltungsteuer
Für Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag erhält das Finanzamt 25 Prozent Abgeltungsteuer plus den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Steuer. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich je nach Bundesland 9 oder 8 Prozent des Steuerbetrags als Kirchensteuer.
Günstigerprüfung
In der Steuererklärung können Sparer die Günstigerprüfung beantragen. Daraufhin prüft das Finanzamt, ob ihr persönlicher Grenzsteuersatz niedriger ist als die Abgeltungsteuer. Trifft das zu, zahlen sie für ihre Kapitalerträge den geringeren Steuersatz. Sie erhalten im Steuerbescheid Geld zurück, wenn das Finanzamt bereits zu viel Abgeltungsteuer erhalten hat.
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