Immer mehr Kontrollen, aktuelle Prozesse, Termine und Steueränderungen. Wir sagen, wie Anleger jetzt am besten reagieren.

Wir können das erste Mal Geld anlegen. Wie erreichen wir, dass die Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei sind?
Als Singles dürfen Sie pro Person bis zu 801 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei stellen, als Ehepaar gemeinsam bis zu 1 602 Euro. Damit Banken, Sparkassen, Fondsgesellschaften und Versicherungsunternehmen Ihren Sparerpauschbetrag berücksichtigen, müssen Sie dort einen Freistellungsauftrag abgeben. Darin legen Sie den Teil der Kapitalerträge fest, der bei der Gutschrift nicht um 25 Prozent Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag gekürzt werden soll.
Den Sparerpauschbetrag dürfen Sie auf beliebig viele Geldinstitute verteilen, indem Sie überall einen Freistellungsauftrag abgeben. Vordrucke erhalten Sie bei den Anbietern.

Ich bin Rentner, habe wenig Einkommen und zahle deshalb keine Steuern. Vom Finanzamt habe ich mir eine Bescheinigung über die Nichtveranlagung (NV) zur Einkommensteuer besorgt. Die hat jetzt meine Bank, damit ich auch Zinsen über dem Sparerpauschbetrag steuerfrei erhalte. Weiß das Finanzamt, wie viel Kapitaleträge insgesamt steuerfrei bleiben?
Ja, Banken müssen Kapitalerträge, die 2013 durch NV-Bescheinigungen steuerfrei bleiben, das erste Mal dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Auch wenn Ihnen Kapitalertragsteuer erstattet wurde, nachdem die Bescheinigung der Bank vorlag, erfährt das Bundeszentralamt davon. Rechnen Sie damit, dass diese Informationen an Ihr Finanzamt weitergehen. Das meldet sich, wenn Ihre Zinsen über dem Betrag liegen, den Sie für die NV-Bescheinigung angegeben haben.
Sind Ihre Einnahmen mittlerweile höher als für die Bescheinigung zulässig, hätten Sie diese vor dem Ende der Gültigkeitsdauer bei der Bank zurückziehen müssen. Sie wären verpflichtet gewesen, dem Finanzamt die höheren Kapitalerträge zu melden und eine Steuererklärung zu machen. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Sachbearbeiter.
Erfährt das Finanzamt die Höhe meiner freigestellten Kapitalerträge?
Ja, Banken, Fondsgesellschaften und andere Geldinstitute melden Kapitalerträge, von denen sie keine Abgeltungsteuer abziehen, dem Bundeszentralamt für Steuern. Die Mitarbeiter dort informieren Ihr Finanzamt, wenn Sie zu viel freigestellt und so Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag steuerfrei bezogen haben. Die Kapitalerträge für 2013 müssen dem Bundeszentralamt schon bis 1. März 2014 gemeldet sein, bisher war erst am 31. Mai Schluss.
Freistellungsaufträge, die Sie seit 2011 gestellt haben, lassen sich diesmal besonders leicht überprüfen. Denn das Zentralamt bekommt zum ersten Mal auch Ihre Identifikationsnummer mitgeteilt, die Sie seit 2011 in den Aufträgen mit angeben müssen.
Ältere Freistellungsaufträge aus der Zeit vor 2011, die Sie noch ohne Identifikationsnummer erteilt haben, betrifft das nicht. Diese verlieren aber zum 1. Januar 2015 ihre Gültigkeit. Geben Sie rechtzeitig neue bei Ihren Geldinstituten ab.
Überweisen die Banken meine Kirchensteuer künftig automatisch mit der Abgeltungsteuer an das Finanzamt?
Ja, der Beginn wurde aber um ein Jahr auf den 1. Januar 2015 verschoben. Banken, Sparkassen, Investmentgesellschaften und Versicherer werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern die Konfession ihrer Kunden abfragen und mit der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag automatisch auch die Kirchensteuer an das Finanzamt überweisen. Das können Sie jetzt schon veranlassen, indem Sie die Geldinstitute über Ihre Konfession informieren und zum Kirchensteuerabzug ermächtigen.
Wenn Sie den automatischen Kirchensteuerabzug ab 2015 nicht wollen, können Sie dem Bundeszentralamt nächstes Jahr mitteilen, dass Sie dem Datenaustausch widersprechen. Banken, Fondsgesellschaften und alle anderen Geldinstitute sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden darüber rechtzeitig zu informieren. Sollten Sie daraufhin Widerspruch einlegen, müssen Sie Ihre Kapitalerträge aber weiterhin komplett in der Steuererklärung abrechnen und die Kirchensteuer auf diesem Weg zahlen.
Seit die Abgeltungsteuer gilt, kann ich Depotkosten, Honorare für Anlageberater und andere Ausgaben für meine Geldanlage nicht mehr absetzen. Muss ich das hinnehmen?
Nein, Sie können sich in Musterprozesse einklinken. Die Kläger wehren sich, weil Werbungskosten für Kapitalerträge seit 2009 mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten sind. Das Finanzamt erkennt seitdem weder Zinsen für kreditfinanzierte Wertpapierdepots noch Werbungskosten wie Depotgebühren, Beraterhonorare und Reisekosten zu Aktionärsversammlungen an.
Ob das rechtens ist, sollen grundsätzlich die Finanzgerichte Köln und Münster klären (FG Köln, Az. 8 K 1937/11; FG Münster, Az. 6 K 607/11 F und 3 K 1277/11 E). Es gibt außerdem ein spezielles Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) , das zuvor beim Finanzgericht Baden-Württemberg war.
Die Richter dort haben entschieden, dass Anleger zumindest dann über den Sparerpauschbetrag hinaus Werbungskosten absetzen dürfen, wenn ihr persönlicher Steuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer ist. Dagegen hat die Finanzverwaltung beim BFH Revision eingelegt (Az. VIII R 13/13).
Geben Sie in Ihrer Steuererklärung die Werbungskosten für Ihre Kapitalerträge auf einer formlosen Anlage an. Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie binnen eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Geben Sie alle Musterverfahren darin an und fordern Sie das Ruhen des Verfahrens nach Paragraf 363 Abgabenordnung.
Die Chance, dass Ihr Fall bis zur Klärung offenbleibt, ist groß. Geht es um Verfahren bei Finanzgerichten, sind die Finanzämter dazu zwar nicht verpflichtet. Sobald ein Verfahren den BFH erreicht, müssen Steuerbescheide aber bis zur Klärung ruhen.
Ich habe dieses Jahr Papiere mit Verlust verkauft, die ich seit 2009 besitze. Welche Kapitalerträge bieten sich zum Verrechnen an?
Das hängt von Ihren Papieren ab. Verluste aus Aktien lassen sich nur mit Verkaufsgewinnen aus Aktien verrechnen, die Sie seit 2009 gekauft haben. Für Verluste aus Fonds und anderen Papieren kommen dagegen auch Zinsen und Dividenden des Jahres 2013 infrage.
Normalerweise läuft die Verrechnung über die Bank, bei der die Verluste anfallen. Gibt es dort keine oder zu wenig Kapitalerträge zum Verrechnen, überträgt diese den Verlust ins nächste Jahr.
Wenn Sie Ihren Verlust lieber mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen lassen wollen, sollten Sie sich diesmal spätestens bis zum 16. Dezember vom Geldinstitut eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Die reichen Sie 2014 mit der Steuererklärung für 2013 beim Finanzamt ein, notieren Ihre Kapitalerträge auf der Anlage KAP und tragen auch den Verlust dort ein. Das Finanzamt wird ihn verrechnen oder einen Restverlust feststellen, wenn es zu wenig zum Verrechnen gibt. Den können Sie in künftigen Jahren ausgleichen lassen.
Worauf müssen wir nach der Heirat in Freistellungsaufträgen achten?
Künftig erteilen Sie Ihre Freistellungsaufträge gemeinsam für Kapitalerträge bis zu 1 602 Euro im Jahr. Das ist rückwirkend bis Januar möglich für gemeinsame und für getrennte Konten.
Haben Sie keine Kapitalerträge, während Ihre Frau vor der Hochzeit zum Beispiel 1 200 Euro Zinsen bezogen hat, von denen 801 Euro freigestellt waren? Dann stellen Sie jetzt gemeinsam 1 200 Euro frei und bekommen erstattet, was die Bank schon abgezogen hat – auch wenn das Sparkonto nur auf den Namen Ihrer Frau läuft.
Da ich kein großes Einkommen habe, zahle ich wenig Steuern. Sind für meine Kapitaleinkünfte trotzdem 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig?
Nein, Sie sollten beim Finanzamt die Günstigerprüfung beantragen. Dann müssen Sie Ihre Kapitaleinkünfte nur mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn dieser niedriger als die Abgeltungsteuer ist.
Sie stellen den Antrag am besten gleich in der Steuererklärung. Ist die Erklärung für 2012 schon beim Finanzamt, warten Sie den Steuerbescheid ab. Danach können Sie die Günstigerprüfung noch einen Monat lang per Einspruch beantragen.
Ist es dafür schon zu spät, stellen Sie den Antrag trotzdem und weisen auf ein Verfahren beim Bundesfinanzhof hin (BFH, Az. VIII R 14/13) hin. Bitten Sie außerdem um das Ruhen des Verfahrens nach Paragraf 363 Abgabenordnung, damit Ihr Fall bis zur Klärung offenbleibt. Auch die Klägerin beim BFH hat ihren Antrag auf Günstigerprüfung erst eingereicht, als die Einspruchsfrist verstrichen war.
Wie viel Kapitalerträge erhält mein Sohn steuerfrei, wenn er sonst keine Einnahmen hat?
Jedes Kind zahlt dieses Jahr für Kapitalerträge bis 8 967 Euro keine Steuern, wenn es keine anderen Einnahmen erzielt. Im Jahr 2014 erhöht sich der Betrag auf 9 191 Euro, weil das steuerfreie Existenzminimum steigt.
Dieses Jahr kann Ihr Sohn zum Beispiel 3 Prozent Zinsen für Guthaben bis 299 000 Euro steuerfrei erhalten. Sie und Ihre Frau müssten dafür bis zu 2 365 Euro Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen.
Da kann es sich lohnen, Ersparnisse zu übertragen. Jedes Kind darf innerhalb von zehn Jahren Vermögen bis zu 400 000 Euro steuerfrei von Mutter oder Vater geschenkt bekommen, also maximal 800 000 Euro.
Passen Sie aber auf, wenn Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ihnen mitversichert ist. Das ist während der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr möglich, aber nicht, wenn Jugendliche zu hohe Einnahmen haben.
Laut Bundessozialgericht darf die Krankenkasse auch Zinsen anrechnen (Az. B 12 KR 13/02 R). Diese bleiben nur bis zum Sparerpauschbetrag von 801 Euro verschont. Ist der Rest 2013 höher als 4 620 Euro (385 Euro im Monat), endet die kostenfreie Mitversicherung.
Die Kapitalerträge für das geschenkte Vermögen erhält Ihr Sohn außerdem nur unter folgenden Bedingungen steuerfrei:
- Sie müssen Ihr Vermögen tatsächlich und endgültig übertragen und damit rechnen, dass die Finanzämter das kontrollieren (Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg, S 2252–90-St 214).
- Sie dürfen nur im Rahmen des elterlichen Sorgerechts – zum Beispiel für die Ausbildung – auf das Vermögen samt Zinsen zurückgreifen, nachdem das Konto auf den Namen Ihres Kindes eingerichtet wurde (Landgericht Coburg, Az. 33 S 9/10).
- Im Zweifel müssen Sie dem Finanzamt belegen, dass Sie Ihr Vermögen endgültig aus der Hand gegeben haben. Machen Sie im Eröffnungsantrag bei der Bank deutlich, dass Ihr Sohn Kontoinhaber ist und Sie höchstens im Rahmen des elterlichen Sorgerechts verfügungsberechtigt bleiben.
- Ab dem 18. Geburtstag kann Ihr Sohn über sein Geld verfügen. Wollen Sie das einschränken, sollten Sie die Schenkung notariell vereinbaren. Legen Sie fest, dass Kapitalerträge und Vermögen für Zwecke wie eine Berufsausbildung oder den Kauf einer Immobilie verwendet werden müssen.
Ist zu erwarten, dass Ihr Sohn Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag haben wird, für die er keine Steuern zahlen muss, kann das Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen. Banken schreiben alle Kapitalerträge steuerfrei gut, wenn so eine Bescheinigung vorliegt. Vordrucke gibt es beim Finanzamt oder im Internet (www.formulare-bfinv.de).
Wie rechne ich die Zinsen für die Instandhaltungsrücklage meiner Eigentumswohnung ab?
Die Rücklage verwaltet der Hausverwalter auf einem Treuhandkonto. Kontoinhaber ist die Gemeinschaft der Eigentümer, darum ist kein Freistellungsauftrag möglich. Das Finanzamt erhält für alle Zinsen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag. Der Verwalter muss die Abzüge aber in der Jahresabrechnung aufführen, Ihren Anteil berechnen und eine Bescheinigung ausstellen. Die geben Sie mit der Steuererklärung ab, wenn Sie Ihren Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt haben. Dann gibts Geld zurück.
Habe ich Steuernachteile, wenn ich meine vor acht Jahren geschlossene Lebensversicherung kündige?
Es ist unwahrscheinlich, dass Sie mehr bekommen, als Sie eingezahlt haben. Wenn doch, schneiden Sie steuerlich schlechter ab, weil Sie vor Ablauf von zwölf Jahren kündigen. Ihr Versicherer rechnet von der Auszahlung die gezahlten Beiträge ab und – falls ein Freistellungsauftrag vorliegt – den Sparerpauschbetrag. Für den Rest führt er 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solizuschlag ab, da Ihr Vertrag nach 2004 begann.
Besser ist es, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und das Geld frühestens mit 60 Jahren fließt. Dann ist die Differenz, die nach Abzug der Beiträge bleibt, zur Hälfte steuerfrei. Den Rest versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz.