Anleger übersehen oft: Ihre Rendite ist meist nicht die, die ihr Fonds oder ihre Aktien erzielt haben. Wer in unseren Fondstabellen zum Beispiel nach dem UniGlobal schaut, findet eine Fünfjahresrendite von 13,8 Prozent pro Jahr. Sie hätte der Anleger selbst aber nur dann erzielt, wenn er den Fonds kostenlos gekauft und in einem kostenlosen Depot fünf Jahre verwahrt hätte. Sobald er Geld nachzahlt oder entnimmt, ist die Rendite des Fonds eine andere als die des Anlegers. Wie Produkt- und Anlegerrendite sich ohne Berücksichtigung von Kosten und Steuern unterscheiden, zeigt ein Beispiel: Der Dax hat vom 31. Dezember 2004 bis 31. Dezember 2014 im Schnitt um 8,7 Prozent pro Jahr zugelegt. Das ist die Produktrendite. Sie heißt auch zeitgewichtete Rendite. Ein Anleger, der 5 000 Euro am 31. Dezember 2004 investiert und Ende 2007 noch einmal 5 000 Euro nachgeschossen hat, kommt Ende 2014 auf eine Rendite von 6,8 Prozent pro Jahr. Ende 2007 stand der Dax bei 8 067 Punkten. Wer stattdessen Ende 2008, als der Dax nur noch 4 810 Punkte zählte, nachgekauft hat, erzielt eine Rendite von 9,9 Prozent pro Jahr. Die Anlegerrendite berücksichtigt außer der Produktrendite, wann und wie viel Geld geflossen ist. Sie heißt daher auch geldgewichtete Rendite.
Jeder Anleger schneidet anders ab
Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen Renditen im Überblick.
- Für die Einmalanlage von 10 000 Euro während der gesamten Zeit.
- Für die beiden Anleger aus dem Beispiel, die einmal bei hohem und einmal bei niedrigem Dax-Stand nachgekauft haben (Höchststand- und Tiefststand-Nachkäufer).
- Für einen Anleger, der 10 000 Euro zu Beginn anlegt und Ende 2007 bei hohem Dax-Stand 5 000 Euro verkauft (Höchststand-Teilverkäufer).
- Für einen Anleger, der 10 000 Euro zu Beginn anlegt und Ende 2008 bei niedrigem Dax-Stand verkauft (Tiefststand-Teilverkäufer).
- Die Timing-Rendite gibt den Unterschied zwischen Produktrendite und Anlegerrendite an.
Die Anlegerrendite zählt
Renditearten |
Einmalanlage |
Höchststand-Teilverkäufer |
Tiefststand-Teilverkäufer |
Höchststand-Nachkäufer |
Tiefststand-Nachkäufer |
Produktrendite des Dax |
8,7 |
8,7 |
8,7 |
8,7 |
8,7 |
Anlegerrendite |
8,7 |
10,4 |
7,5 |
6,8 |
9,9 |
Timing-Rendite |
0 |
1,7 |
−1,2 |
−1,9 |
1,2 |
Zeitraum: 31. Dezember 2004 bis 31. Dezember 2014.
Quelle: Eigene Berechnungen, Thomson Reuters.
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@re-ba-hu: Wahrscheinlich fiel der Kurs (wie von Ihnen beobachtet) tatsächlich nach Auszahlung der Dividende, die Ihnen ein paar Tage später dann gutgeschrieben wird.
Die Dividende Betrug 3,70 Euro, sie wurde am 14.12.16 vom Fondsvermögen abgezogen. Es ist völlig normal, dass der Kurs/Wert eines Fonds dann fällt.
Ansonsten ändert sich beim Fonds nicht viel. Im Prinzip wird der Fonds nur in eine neue rechtliche Struktur überführt, welche aber absolut gängig für Fonds ist.
Falls Sie ihn verkaufen möchten, fragen Sie ruhig Ihre Hausbank/Depotbank, denn es kann gut sein, dass ein Verkauf direkt an die Fondsgesellschaft möglich ist.
Übrigens war Ihr Fonds schon immer „ausschließlich“ für Stiftungen vorgesehen, auch daran hat sich nichts geändert - oft kann man solche Fonds als Privatanleger trotzdem kaufen.
Anbei auch ein Link zu einer Information des Anbieters zur Änderung:
https://www.flossbachvonstorch.de/__funds/documents/?document=30607/. (AK)
Hallo,
ich habe mir vor ca. 1 Jahr einen Stiftungsfonds (Flossb v Storch SICAV - Stiftung; A0M43S) gekauft, der zum 21.12.16 mit einem anderen Fonds verschmolzen werden soll. Grund: der Fonds soll nur noch Gemeinden u.ä. vorbehalten werden. Die Mitteilung m Fristsetzung erfolgte zwar über die Depotbank, wurde von mir aber nicht rechtzeitig gelesen. Nach der Mitteilung fiel der Fonds auf einen Kurs um ca. 5%, so dass ich jetzt unter dem Einstandskurs liege. Nach Nachfrage bei Flossbach kann der Fonds jetzt noch bei einem Börsenplatz verkauft werden, nochmals um ca. 1,5 % niedriger.
Frage: Darf die Fondsverwaltung die private Anlagergruppe aus dem Fonds werfen, ohne dass sie diese Anlieger angemessen entschädigt? Diese Frage beantwortete Flossbach mit: "Sie haben ja einen Dividende erhalten?"
Ist diese Änderung auf Kosten dieser Anlegergruppe nicht willkürlich und somit ungesetzlich?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG
R. Huber