
Italien, Provinz Grosseto: 22 Euro zahlte unser Leser fürs Abheben am Automaten. © Juergen Richter / Lookphotos
Geldautomaten im Ausland entpuppen sich häufig als Fallen. Was einem Finanztest-Leser in Italien passierte, ist aber ein besonders starkes Stück: Er hob in Italien Euro ab – und bekam britische Pfund in Rechnung gestellt, mit einem satten Umrechnungsaufschlag.
Fünf Prozent Aufschlag
Finanztest-Leser Max Meier* zog im italienischen Grosseto mit seiner Mastercard-Kreditkarte von der Hypovereinsbank (HVB) 400 Euro aus einem Geldautomaten der Bank BNL, die zur BNP Paribas gehört. Am Automaten wurde er in deutscher Sprache aufgefordert, den Abhebebetrag und die Pin einzugeben. Danach erschien laut Meier ein Hinweis auf aktuelle „GBP Kurse“, den Wechselkurs für britische Pfund, dann wurden 400 Euro ausgezahlt.
Geldabheben in Nicht-EU-Ländern
- Vorsicht bei Sofortumrechnung in Euro!
- Wenn Reisende Bargeld in ausländischer Währung abheben wollen, müssen sie aufpassen. Die Geldautomaten in Ländern ohne Euro-Währung entpuppen sich oft als moderne Wegelagerer: Sie schlagen die Sofortumrechnung in die Heimatwährung vor und bescheren dem Reisenden damit einen hohen Verlust. Mehr dazu in unserem Special Geldabheben im Ausland.
Völlig unnötig: Umrechnung in andere Währung
Auf dem Automatenbeleg erschien wieder der Wechselkurs und eine „Transaktionshöhe“ von 374,81 GBP, die ihm seine Bank per SMS – eine übliche Sicherheitsmaßnahme – bestätigte. Beim Zurückrechnen in Euro ergab sich eine Belastung von gut 422 Euro. So hat also eine normale Euro-Bargeldabhebung mit einer deutschen Kreditkarte in einem EU-Land unseren Leser mehr als 22 Euro gekostet, weil der Betrag vom Geldautomatenbetreiber unnötigerweise in eine andere Währung umgerechnet wurde.
Banken schieben sich gegenseitig die Schuld zu
Max Meiers Beschwerde bei der italienischen Bank lief ins Leere. Auch die HVB trug bisher wenig zur Klärung bei – versicherte jedoch, dass die Kreditkarte in keiner anderen Währung als Euro geführt wird. Nach einigem Hin und Her und mit unserer Unterstützung zog sich BNP Paribas Deutschland nach Rücksprache mit BNL auf technisches Versagen zurück und stellte eine Erstattung von 30 Euro in Aussicht.
Kein geregeltes Beschwerdemanagement
Diese Art von Währungsumrechnung innerhalb des Euro-Raumes darf nicht sein. Der Fall zeigt, dass es kein geregeltes Beschwerdemanagement gibt. Ohne unsere Unterstützung wäre Meier wahrscheinlich auf seinem Schaden sitzen geblieben – wie womöglich auch andere Leser.
Leseraufruf: Wenn Ihnen Ähnliches beim Geldabheben im Ausland passiert ist, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an geldautomaten@stiftung-warentest.de.
*Name von der Redaktion geändert
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