Auch Ältere, die nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu Hause Hilfe brauchen, etwa von Freunden, können vom Unfallverursacher Geld für den „Haushaltsführungsschaden“ verlangen. Bisher ging das nur bis zum 75. Lebensjahr, weil Gerichte meinten, danach lebe kaum jemand völlig selbstständig. Diese Grenze hat das Oberlandesgericht Koblenz als unzeitgemäß aufgehoben (Az. 12 U 996/15).
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