
Brustkrebs bei Frauen ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung. Hierzulande erhalten rund 60 000 Frauen jedes Jahr diese Diagnose. Die Versicherungswirtschaft hat reagiert. Sie bietet Policen an, aus denen Frauen Geld erhalten, wenn Sie eine Krebsdiagnose bekommen – auch wenn sie nicht berufsunfähig sind.
Bei Diagnose einmalig 25 000 oder 50 000 Euro
Unter dem Namen „Ladylike Diagnose Krebs-Schutzbrief“ bietet die Würzburger Versicherung eine spezielle Police für Frauen an. Wird bei einer Frau erstmals Brustkrebs, Eierstockkrebs oder eine von sechs weiteren frauenspezifischen Krebsarten festgestellt, erhält die Versicherte 25 000 Euro. Auch andere Versicherer, beispielsweise die AIG Europe, bieten ähnliche Policen an. Sie werden unter Namen wie „Womancare“ oder „Ladyprotect“ vertrieben.
Kosten abhängig vom Alter der Kundin
Die Beiträge für das Angebot „Ladylike Diagnose Krebs-Schutzbrief“ der Würzburger Versicherung richten sich nach dem Alter der Kundin. Eine 45-jährige Frau zahlt bei einer Versicherungssumme von 25 000 Euro zum Beispiel 10,80 Euro Monatsbeitrag, mit 50 Jahren steigt der Beitrag auf 16,90 Euro im Monat. Kundinnen, die eine Versicherungssumme von 50 000 Euro vereinbart haben, zahlen den doppelten Beitrag – also zum Beispiel 33,80 Euro monatlich ab dem 50. Lebensjahr. Im Antrag müssen die Frauen Gesundheitsfragen beantworten und beispielsweise angeben, ob sie in den zehn Jahren vor Vertragsschluss schon einmal eine Krebsdiagnose oder Krebsbehandlung hatten. Ist das der Fall, bekommen sie keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung kann nur bis zum Alter von 64 Jahren abgeschlossen werden und endet automatisch mit dem Erreichen des 70. Lebensjahres.
Geld zum frühen Zeitpunkt
Der Vorteil einer solchen Police: Die Versicherte erhält bereits zum Zeitpunkt der Krebs-Diagnose Geld – und muss nicht warten, bis schlimme Krankheitsfolgen eingetreten sind. Der Betrag steht zudem zur freien Verfügung – unabhängig davon, ob die erkrankte Frau noch arbeiten kann oder nicht. Das kann hilfreich sein, um beispielsweise Therapien zu bezahlen, die die Krankenversicherung nicht übernimmt oder um eine Haushaltshilfe einzustellen. Das Geld kann aber auch helfen, wenn eine Frau Ihren Arbeitsumfang für eine Zeit reduzieren möchte oder einfach einen längeren Erholungsurlaub machen will.
Versicherungsschutz umfasst nur wenige Fälle
Ein solches „Extra-Budget“ wäre sicher auch für andere Krankheitsfälle hilfreich. Doch bei weitem nicht alle auch bei Frauen häufigen Krebsarten sind abgedeckt. So fehlen zum Beispiel Darm- und Hautkrebs, Leukämie und Lungenkrebs. Die Versicherung leistet außerdem nur bei erstmaliger Diagnose. Erleidet die Patientin einen Rückfall oder streut eine Krebserkrankung in andere Körperregionen, zahlt sie nicht. Auch Krebsvorstufen und sogenannte halb bösartige Tumore sind ausgeschlossen.
Das Fazit: Schutz ist sinnvoll, aber Alternativen prüfen
Ein Angebot wie der „Ladylike Diagnose Krebs-Schutzbrief“ der Würzburger ist sinnvoll. Es kann aber niemals eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen. Dafür bietet sie in zu wenigen Fällen Versicherungsschutz und sieht auch lediglich eine einmalige Zahlung vor. Gleichwohl ist es beruhigend, im Fall einer schweren Erkrankung sofort Geld zur Verfügung zu haben – gerade für Frauen, die weniger vermögend sind. Frauen, die ernsthaft überlegen, für den Fall einer schweren Krankheit vorzusorgen, sollten auch Angebote einer Dread-Disease-Versicherung einholen und prüfen. Diese Angebote werden beispielsweise von den Unternehmen Skandia, Gothaer, Neue BBV und Canada Life angeboten. Aus solchen Policen erhalten Versicherte für eine größere Anzahl von Krankheiten Geld – nicht nur für Krebsdiagnosen, sondern zum Beispiel auch, wenn sie einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleiden.
-
- Krankentagegeldpolicen ersetzen Verdienstausfall bei langer Krankheit – für Selbstständige und privat versicherte Angestellte existenziell. Wann kürzen Versicherer?
-
- Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder einem schweren Unfall wieder ins Arbeitsleben zurückkehren, können sie das stufenweise tun – nach dem Hamburger Modell.
-
- Apotheken bieten gesetzlich krankenversicherten Kunden fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen an – die Krankenkassen bezahlen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.