Überweisung. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie Ihr Kapital für ein Geldanlageangebot auf ein Konto im Ausland überweisen sollen.
Adresse. Hat der Anbieter in Deutschland eine Niederlassung oder Ähnliches? Wenn nicht, haben Sie es bei Ärger besonders schwer, Ihre Rechte durchzusetzen. Eine Adresse in Deutschland allein reicht aber nicht, sie kann schnell aufgegeben werden.
Gerichtsstand. Lassen Sie die Finger von Geldanlageangeboten, bei denen ein Gerichtsstand im Ausland vorgesehen ist. Eine rechtliche Auseinandersetzung müssen Sie sonst im unvertrauten Rechtsraum und eventuell in einer anderen Sprache führen. Das ist teuer und schwierig.
Rechtsweg. Lassen Sie im Problemfall prüfen, ob Sie nicht trotzdem in Deutschland klagen können.
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Die im Artikel genannten Urteile und noch ein halbes Dutzend andere sind inzwischen rechtskräftig. Tabaczek hat vor dem BGH Beschwerde eingelegt. Diese wurde abgewiesen. Ggu. dem beauftragen Gerichtsvollzieher gab er an mittellos zu sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen Tabaczek und Rudolf erhoben.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich festhalten, dass Informationen/Mitteilungen von Verbraucherseite uns stets willkommen sind.
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Wie im Artikel beschrieben ermittelt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Zusammenhang mit einem vorgegaukelten Hotelneubau auf Mallorca. Auch hier sind alle Anlegergelder verschwunden. Auch hier versteckte sich Tabaczek hinter seinem Konstrukt von Briefkastenfirmen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Aber nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern aufgrund von Verfolgungsverjährung. Die Unterbrechnung der Verjährung war nicht möglich, da er abgetaucht ist und keine zustellbare Adresse hatte. Aktuelle Klagen gegen ihn können übrigens erneut nicht zugestellt werden, weil er einfach sein Klingelschild abschraubt. So einfach geht das hierzulande.
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