Geld anlegen im Ausland

Geld­anlage bei Anbietern aus dem Ausland: Bei regulierten Angeboten keine Probleme

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Geld bei Anbietern aus dem Ausland anzu­legen, ist nicht grund­sätzlich problematisch. Das gilt vor allem, wenn die Anlageform streng reguliert ist.

Spar­guthaben. In der Europäischen Union sind pro Sparer und Bank bis zu 100 000 Euro garan­tiert. Finanztest empfiehlt aber nur Angebote aus Ländern, deren Einlagensicherung stabil genug erscheint, eine Bankenpleite zu stemmen (So funktioniert die Einlagensicherung für Anleger in Deutschland). Keine Sorgen müssen sich Sparer machen, die ihr Geld ausländischen Banken mit selbst­ständiger Nieder­lassung in Deutsch­land anver­trauen, die dem deutschen Einlagensicherungs­system angehören. Einige sind sogar Mitglied im freiwil­ligen Einlagensicherungs­fonds der deutschen Privatbanken.

Investmentfonds. Viele in Deutsch­land erhältliche Investmentfonds sind im Ausland aufgelegt. Ihre Wert­papieridentifikations­nummer (Isin) beginnt nicht mit dem deutschen Länderkürzel „DE“, sondern zum Beispiel mit „LU“ für Luxemburg. Für Fonds­gesell­schaften und Investmentfonds gelten auch in anderen Ländern strenge Vorschriften. Deshalb ist der Sitz im Ausland meistens kein Problem. Wer sicher­gehen will, nutzt unseren Produktfinder Fonds und ETF – alle dort aufgeführten Produkte hat die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) für den Vertrieb in Deutsch­land zugelassen.

Versicherungen. Wollen ausländische Versicherungs­gesell­schaften in Deutsch­land aktiv werden, muss die Bafin das Geschäft zuvor erlauben. Die Versicherer unterliegen weiterhin der Aufsicht ihres Heimatlandes. Gehen die Geschäfte von in Deutsch­land ansässigen Tochter­unternehmen aus, ist die Bafin wie für deutsche Versicherer zuständig. Bei Streitig­keiten mit einem aus dem Ausland agierenden Versicherer können Sprach­probleme und der Gerichts­stand im Ausland für einen Kunden schwierig sein. Der Versicherungs­ombuds­mann hilft nicht, denn dafür müssten die Unternehmen dem Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) angehören. Das ist normaler­weise nicht der Fall.

Sons­tige Geld­anlagen. Anbieter aus dem Ausland müssen die gleichen Regeln wie inländische Anbieter erfüllen. Finanztest rät von Angeboten ab, für die es keinen nach gesetzlichen Vorschriften erstellten Verkaufs­prospekt gibt. Es handelt sich dann um weit­gehend unregulierte Angebote. Die Risiken sind zu hoch.

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Fredsenberlin am 31.08.2019 um 18:25 Uhr
Urteile rechtskräftig

Die im Artikel genannten Urteile und noch ein halbes Dutzend andere sind inzwischen rechtskräftig. Tabaczek hat vor dem BGH Beschwerde eingelegt. Diese wurde abgewiesen. Ggu. dem beauftragen Gerichtsvollzieher gab er an mittellos zu sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen Tabaczek und Rudolf erhoben.

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2017 um 12:17 Uhr
@an alle

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Sundance11 am 20.04.2017 um 07:56 Uhr
Ermittlungen in Spanien

Wie im Artikel beschrieben ermittelt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Zusammenhang mit einem vorgegaukelten Hotelneubau auf Mallorca. Auch hier sind alle Anlegergelder verschwunden. Auch hier versteckte sich Tabaczek hinter seinem Konstrukt von Briefkastenfirmen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Aber nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern aufgrund von Verfolgungsverjährung. Die Unterbrechnung der Verjährung war nicht möglich, da er abgetaucht ist und keine zustellbare Adresse hatte. Aktuelle Klagen gegen ihn können übrigens erneut nicht zugestellt werden, weil er einfach sein Klingelschild abschraubt. So einfach geht das hierzulande.

Sundance11 am 20.04.2017 um 07:45 Uhr

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HHSchmidt am 19.04.2017 um 19:59 Uhr

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