Geld bei Anbietern aus dem Ausland anzulegen, ist nicht grundsätzlich problematisch. Das gilt vor allem, wenn die Anlageform streng reguliert ist.
Sparguthaben. In der Europäischen Union sind pro Sparer und Bank bis zu 100 000 Euro garantiert. Finanztest empfiehlt aber nur Angebote aus Ländern, deren Einlagensicherung stabil genug erscheint, eine Bankenpleite zu stemmen (So funktioniert die Einlagensicherung für Anleger in Deutschland). Keine Sorgen müssen sich Sparer machen, die ihr Geld ausländischen Banken mit selbstständiger Niederlassung in Deutschland anvertrauen, die dem deutschen Einlagensicherungssystem angehören. Einige sind sogar Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken.
Investmentfonds. Viele in Deutschland erhältliche Investmentfonds sind im Ausland aufgelegt. Ihre Wertpapieridentifikationsnummer (Isin) beginnt nicht mit dem deutschen Länderkürzel „DE“, sondern zum Beispiel mit „LU“ für Luxemburg. Für Fondsgesellschaften und Investmentfonds gelten auch in anderen Ländern strenge Vorschriften. Deshalb ist der Sitz im Ausland meistens kein Problem. Wer sichergehen will, nutzt unseren Produktfinder Fonds und ETF – alle dort aufgeführten Produkte hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) für den Vertrieb in Deutschland zugelassen.
Versicherungen. Wollen ausländische Versicherungsgesellschaften in Deutschland aktiv werden, muss die Bafin das Geschäft zuvor erlauben. Die Versicherer unterliegen weiterhin der Aufsicht ihres Heimatlandes. Gehen die Geschäfte von in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen aus, ist die Bafin wie für deutsche Versicherer zuständig. Bei Streitigkeiten mit einem aus dem Ausland agierenden Versicherer können Sprachprobleme und der Gerichtsstand im Ausland für einen Kunden schwierig sein. Der Versicherungsombudsmann hilft nicht, denn dafür müssten die Unternehmen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angehören. Das ist normalerweise nicht der Fall.
Sonstige Geldanlagen. Anbieter aus dem Ausland müssen die gleichen Regeln wie inländische Anbieter erfüllen. Finanztest rät von Angeboten ab, für die es keinen nach gesetzlichen Vorschriften erstellten Verkaufsprospekt gibt. Es handelt sich dann um weitgehend unregulierte Angebote. Die Risiken sind zu hoch.
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Die im Artikel genannten Urteile und noch ein halbes Dutzend andere sind inzwischen rechtskräftig. Tabaczek hat vor dem BGH Beschwerde eingelegt. Diese wurde abgewiesen. Ggu. dem beauftragen Gerichtsvollzieher gab er an mittellos zu sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen Tabaczek und Rudolf erhoben.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich festhalten, dass Informationen/Mitteilungen von Verbraucherseite uns stets willkommen sind.
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Ihre Ausführungen können Sie jederzeit an finanztest@stiftung-warentest.de richten.(dda)
Wie im Artikel beschrieben ermittelt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Zusammenhang mit einem vorgegaukelten Hotelneubau auf Mallorca. Auch hier sind alle Anlegergelder verschwunden. Auch hier versteckte sich Tabaczek hinter seinem Konstrukt von Briefkastenfirmen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Aber nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern aufgrund von Verfolgungsverjährung. Die Unterbrechnung der Verjährung war nicht möglich, da er abgetaucht ist und keine zustellbare Adresse hatte. Aktuelle Klagen gegen ihn können übrigens erneut nicht zugestellt werden, weil er einfach sein Klingelschild abschraubt. So einfach geht das hierzulande.
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