Geld anlegen im Ausland Wie ein Ex-Radsportler Anleger köderte

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Bei grenz­über­schreitenden Investments haben es Anleger oft schwer, ihre Rechte durch­zusetzen. Das zeigt das Beispiel der Mount-Whitney-Gruppe aus den USA. Führender Kopf ist der Ex-DDR-Radsportler Volker Tabaczek. Er stellte dem Fußball­ver­ein Energie Cott­bus Millionendarlehen in Aussicht und lockte Anleger mit vermeintlich lukrativen Immobilien­investments. Stets waren Firmen mit Sitz in den USA beteiligt – und stets lief es am Ende anders als geplant. Ein Lehr­stück über Geld­anlage im Ausland.

Tabaczek angeklagt

[Update 10.09.2019]
Die Staats­anwalt­schaft Berlin hat Anklage wegen Betrugs in besonders schwerem Fall gegen den Ex-Radsportler Volker Tabaczek und gegen Michael Rudolf erhoben. Rudolf warb 2013 über eine TI Technologie & Investment Consulting Corp. Geld von Anlegern für Angebote der Mount Whitney Gruppe in den USA ein, für die Tabaczek tätig war. Sie bekamen es bis heute nicht zurück. Anwälte Tabaczeks und Rudolfs bestritten die Vorwürfe 2017 gegen­über Finanztest. [Ende Update]

Große Ideen, riesige Beträge

Geld anlegen im Ausland - Wie ein Ex-Radsportler Anleger köderte

Volker Tabaczek (57) © imago / A. Coco

Volker Tabaczek verströmt eine Aura des Erfolgs. Bisher jedenfalls war das so. Als Radsportler feierte er in der ehemaligen DDR Erfolge. Seit Jahren gelingt es ihm im Finanz­bereich, andere von seiner Expertise und der Groß­artig­keit seiner Ideen zu über­zeugen. Groß sind sie stets, seine Ideen. Dem Bürgermeister in Kühlungs­born an der Ostsee präsentierte Tabaczek 2015 Pläne für eine gigantische Seebrücke; Sport­funk­tionären des FC Energie Cott­bus versprach er 2005 Millionendarlehen, Privat­anlegern als Chef der Mount-Whitney-Gruppe 2013 lukrative Investments.

Keine Finanz­aufsicht kümmert sich

In allen Fällen spielten Firmen mit Sitz in den USA eine Rolle – und in allen Fällen lief es nicht wie geplant. In Kühlungs­born blieb das Projekt mit dem Namen „Para­dise Island“ unver­wirk­licht. Energie Cott­bus bekam den Kredit nicht, die Mount-Whitney-Anleger warten auf Zahlungen. Der schil­lernde Fall Mount Whitney zeigt exemplarisch, wie schwer es für Anleger ist, von Deutsch­land aus wieder an ihr Geld zu kommen. Wenn es erst einmal die Landes­grenzen über­quert hat, ist keine Aufsichts­behörde dafür zuständig, dem Anbieter auf die Finger zu sehen oder das Anla­geangebot unter die Lupe zu nehmen.

Geld anlegen im Ausland - Wie ein Ex-Radsportler Anleger köderte

In Kühlungs­born stellte sich Tabaczek 2015 als Investor vor. Aus der angekündigten Seebrücke der Superlative mit dem Namen „Para­dise Island“ wurde aber nichts. © Fotolia / pure-life-pictures

Angeblich sagenhafte Geschäfte

Ungewöhnliche Angebote wirken oft besonders attraktiv, versprechen sie doch außer­ordentliche Ergeb­nisse. Die Investment­programme der Mount-Whitney-Gruppe etwa sollten hohe Renditen abwerfen, weil Anleger damit Zugang zu einer Welt erhielten, die ihnen sonst verschlossen blieb. Die auf Finanzen spezialisierte Mount-Whitney-Gruppe hatte zum Beispiel nach eigener Darstellung Zugang zu lukrativen Geschäften, unter anderem mit Immobilien­projekten in den USA.

Geld floss ins Ausland

Anleger durften sich glück­lich schätzen, wenn sie als Kunden aufgenommen würden, diesen Eindruck erweckten jedenfalls die Unterlagen im Jahr 2013. Mount Whitney gewährte ihnen je nach Kapital­einsatz unterschiedliche Zugangs­möglich­keiten zu den Mount-Whitney-Programmen. Vermittler machten ihren Kunden die Angebote schmack­haft. Anleger mit einer Anlagesumme unter 1 Million Dollar sollten Verträge nicht direkt mit Mount Whitney, sondern mit ihrer Koope­rations­part­nerin TI Technologie & Investment Consulting Corp. (TI-Corp.) mit Sitz in Beaverton im US-Staat Oregon abschließen. Die TI-Corp. sollte diese Beträge dann für Mount Whitney bündeln.

Kleiner Einsatz, große Gewinne?

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Ein Eindruck von Welt­läufigkeit. Der Mount Whitney, der höchste Berg Kaliforniens, und Welt­karten zieren Informations­material der US-Firmen. © Stiftung Warentest

Eine „Chance“ darauf, „auch mit kleinem Geldbeutel“ Gewinne zu realisieren, die in der Europäischen Union „kaum möglich sind“, so pries Michael Rudolf, Chef der TI-Corp., Geschäfts­part­nern per E-Mail ein Investment bei der Mount-Whitney-Gruppe an. Die Kehr­seite: Das Geld der Anleger floss an Gesell­schaften mit geringen Veröffent­lichungs­pflichten in einem Land mit fremder Sprache und fremden recht­lichen Rege­lungen. Es war gedacht für Investments, die nichts mit den herkömm­lichen, streng regulierten Spar­einlagen oder Investmentfonds zu tun haben. Mit dem Anleger­schutz ist es daher nicht weit her. Außerdem lassen sich dann eigene Rechte schlecht durch­setzen.

TI-Corp und Mount Whitney

Das war den Anlegern noch nicht bewusst, als ihnen die TI-Corp. „Branch Germany“ in Berlin im Sommer 2013 in einem Brief die Aufnahme „in das Programm des Mount Whitney Trustes“ zusagte. Wie viele dem Lock­ruf folgten und wie viel Geld sie insgesamt bereit­stellten, ist nicht bekannt. Die TI-Corp. bat darum, das Geld auf ein Bank­konto des Mount Whitney Trusts in den USA zu über­weisen. Mount Whitney sollte dem Schreiben zufolge spektakuläre Ergeb­nisse damit erzielen: „Die hierbei prognostizierte Kapitalisierungs­regenerierung wird eine monatliche Verdopp­lung Ihres Kapital­einsatzes sein.“ Ein Teil davon stand Mount Whitney und TI zu. Ein Teil sollte den Anlegern ausgezahlt werden. Der Groß­teil davon sollte erst einmal in weitere Projekte gesteckt werden und bis zum Laufzeit­ende in den USA bleiben.

Recht der USA sollte gelten

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© Stiftung Warentest

Die Klausel, die den Anlegern und der Justiz heute das Leben schwer macht, stand ganz am Ende der Verträge: Es gälten dafür die Gesetze der Vereinigten Staaten. Sowohl Mount Whitney als auch die TI-Corp. hatten aber Büro­adressen in Berlin. Vertrauens­erweckend war außerdem, dass sowohl TI-Chef Rudolf als auch der Chef von Mount Whitney, Volker Tabaczek, Deutsche waren und sich in der Bundes­republik aufhielten.

Rück­abwick­lung angekündigt

Der Start verzögerte sich allerdings. Die TI-Corp. begründete das 2014 gegen­über den Anlegern unter anderem damit, dass die Investoren wegen US-Gesetzen zur Geld­wäsche und Terrorismusbekämpfung erneut über­prüft werden müssten. Weil weniger Geld als erhofft über die TI-Corp. angelegt worden sei, müssten die Investitions­pläne geändert werden. Anleger erhielten die erwarteten Auszahlungen, aber nur für eine kurze Zeit.

Angebliche „Vertrags­verletzungen“ durch Mitinvestoren

Dann gab es weitere Schwierig­keiten. Später war in Schreiben der TI-Corp. an die Anleger sogar von „Vertrags­verletzungen“ durch Mitinvestoren die Rede. Der Mount Whitney Trust werde daher den Vertrag mit der TI-Corp. kündigen beziehungs­weise ihn rück­abwickeln. TI werde den Anlegern kündigen und das Kapital abzüglich Gebühren auszahlen.

Schwarzer-Peter-Spiel lässt Forderungen ins Leere laufen

Die Über­weisung aus den USA ließ aber auf sich warten. Für Anleger begann die Suche nach dem Verbleib ihres Geldes. Die TI-Corp. verwies sie an Mount Whitney, weil das Geld ja dahin geflossen war und TI-Corp. den Vertrag mit ihnen gekündigt hatte. Mount Whitney wiederum ließ sie wissen, sie hätten keinen Vertrag mit ihr, sondern mit der TI-Corp. Die Anleger liefen mit ihren Forderungen ins Leere. Was sie aber entdeckten, war ein Geflecht an Firmen mit Bezug zur Mount-Whitney-Gruppe und Volker Tabaczek.

Ermitt­lungen im Ausland schwierig

Anleger erstatteten ab 2014 Straf­anzeige und reichten Schaden­ersatz­klagen unter anderem gegen Tabaczek und Rudolf in Berlin ein. Seither kämpfen nicht nur sie sich durch die komplexen Vertrags­werke, Firmens­trukturen und US-Vorschriften, sondern auch die Staats­anwalt­schaft und das Land­gericht Berlin. Einige Geschädigte sind frustriert über die Dauer. Ein wichtiger Grund ist der Auslands­bezug.

Bürokratie zieht Verfahren in die Länge

Außer­halb der Landes­grenzen müssen Ermittler die zuständigen Behörden vor Ort um Rechts­hilfe ersuchen. Das gehe „regel­mäßig schon wegen der erforderlichen stark formalisierten Abläufe mit einem gewissen zeitlichen Aufwand“ einher, erläutert die Staats­anwalt­schaft Berlin. Sie bestätigte gegen­über Finanztest Ermitt­lungen wegen gewerbs­mäßigen Betrugs, unter anderem gegen Tabaczek und Rudolf. Die zuständige Stelle im ausländischen Staat prüfe, so die Berliner Ermittler weiter, ob Rechts­hilfe gewährt werde, was längere Zeit dauern könne. Häufig komme es zu Nach­fragen, „die wiederum auf dem Rechts­hilfeweg zu beant­worten sind“. Erst wenn die Hilfe bewil­ligt ist, führen die Behörden im Ausland Ermitt­lungs­maßnahmen durch.

Ausländische Auskünfte stehen aus

Das kann noch dauern. Vor Jahren hatte Volker Tabaczek mit einem Anlagemodell in Mallorca zu tun, damals über die US-Firma US Financial Group. Es scheiterte 2008. Seit August 2012 führt die Staats­anwalt­schaft Baden-Baden ein Ermitt­lungs­verfahren wegen Verdachts auf Anla­gebetrug. „Das Ermitt­lungs­verfahren in Baden-Baden gegen Herrn Tabaczek wurde bereits vor etlichen Monaten einge­stellt“, teilt Tabaczeks Anwalt mit. Gegen andere Beschuldigte aber offen­bar nicht: „Die Ermitt­lungen dauern derzeit noch an“, teilte die Behörden­sprecherin auf Anfrage von Finanztest mit. Auch sie beschreibt den Aufwand: „Unter anderem wurden Rechts­hilfeer­suchen an die zuständigen Behörden auf Mallorca gestellt, deren Ergebnis zum Teil noch aussteht.“

Wegen schweren Betrugs verurteilt

Ein noch älterer Fall ist abge­schlossen: Dem Fußball­klub FC Energie Cott­bus versprach Volker Tabaczek Anfang 2005 ein Millionendarlehen über die US Financial Group aus den USA. Dafür müsse der Verein aber erst einmal 300 000 Euro bereit­stellen, um die Finanzierungs­kosten zu decken. Die Fußball-Verantwort­lichen vertrauten ihm und über­wiesen das Geld. Nun ist es weg, Kredit bekam der Verein nicht. Tabaczek verwendete es zum Teil, um eigene Schulden zu begleichen. Das Land­gericht Cott­bus verurteilte Tabaczek im Juli 2007 wegen schweren Betrugs zu einem Jahr und elf Monaten Gefäng­nis auf Bewährung. Der Bundes­gerichts­hof bestätigte im November 2008 die Entscheidung, die Frei­heits­strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Land­gericht habe sich davon über­zeugt, „dass sich der als Finanz­vermittler krass über­schätzende, nur gering­fügig vorgeahndete“ Tabaczek „vom Straf­urteil beein­druckt zeigen wird und ihm klar geworden ist, in welchem Umfang er den Bereich der ‚seriösen Anlage­vermitt­lung‘ verlassen hat“.

Gegen­über Finanztest hält sich Tabaczek bedeckt

Tabaczeks Anwalt antwortete auf unsere Anfrage zwar, ließ Fragen zum Ermitt­lungs­verfahren in Berlin und dem Fall Cott­bus aber inhalt­lich unbe­antwortet. Anleger sind ratlos: Anscheinend streiten Tabaczek und Rudolf. Tabaczek, so der Anwalt, habe keinen der klagenden Anleger geworben, die sich in einer Interes­sens­gemeinschaft zusammen­geschlossen hätten, „geschweige denn einen Vertrag über die Teil­nahme an einem Private Placement Programm geschlossen“. Vertrags­partner und Ansprech­partner für sie sei „die TI des Herrn Rudolf“. Tabaczek trug in einem Anleger­prozess vor, die TI habe auch unauto­risierte Rendite­angaben gemacht.

Aussage steht gegen Aussage

Rudolf wiederum hatte nach Angaben seines Rechts­anwalts „keinerlei Beteiligung am Anwerben der Anleger, er kannte sie damals gar nicht“. Rudolf habe „keinerlei Zugriff auf die Gelder und bündelte vertraglich die kleineren Anlagen unter 1 Million US-Dollar und sicherte im Rahmen die Geld­wäsche­nach­weise für die Mount Whitney in USA“. Danach habe er erst wieder Auszahlungen nach Beteiligungs­höhe und Dauer verteilt.

„Verleumdungs­kampagne“

Laut Tabaczeks Anwalt sei der Mount-Whitney-Firmengruppe durch eine „groß angelegte Verleumdungs­kampagne ein massiver Schaden entstanden“. Auch gegen­über der TI stehe ihr Schaden­ersatz zu. Bis zur Klärung stehe „der Mount Whitney Firmengruppe nach US-amerikanischem Recht an den Geldern des Vertrags­part­ners ein Zurück­behaltungs­recht zu“. Deshalb zahle sie keine Gelder aus.

Urteil des Land­gerichts Berlin

Auch Ende März 2017 argumentierte der Anwalt ähnlich – in einem Schaden­ersatz­prozess eines Anlegers vor dem Land­gericht Berlin. Die Einzel­richterin sah darin einen „Zirkel­schluss“: Tabaczek verwalte das Geld des Trusts, das den Anlegern zustehe, zahle es aber nicht mit Hinweis auf „Vertrags­verletzungen“ der TI und der Anleger. Das Vorgehen der Anleger resultiere aber gerade daraus, dass sie ihr Geld noch nicht erhalten hätten. Sie hat Zweifel daran, dass das Geld zurück­behalten werden darf. Noch steht nicht fest, wann sie ihr Urteil spricht.

Gemischte Bilanz

Die Bilanz der Anlegerklagen ist bislang gemischt. Zwei Klagen sind abge­wiesen. In einem Fall gemäß einem Urteil aus dem August 2016 müssen Tabaczek und Rudolf einer Anlegerin das nicht ausgezahlte Kapital samt Zinsen zahlen. Sie haben aber Rechts­mittel einge­legt. Immerhin sah sich das Land­gericht Berlin als zuständig an, weil Rudolf in Berlin wohne. Tabaczek nannte in einem Verfahren Ende 2016 eine Adresse in der Bundes­republik. Um einen Rechts­streit in den USA kamen die Kläger im Fall TI/Mount Whitney somit trotz vereinbartem Gerichts­stand in den USA herum.

[Update 13.06.2017] Tabaczek zu Schaden­ersatz verurteilt

Das Land­gericht Berlin hat Volker Tabaczek, Chef der Mount-Whitney-Gruppe, am 22. Mai 2017 verurteilt, einem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung Schaden­ersatz zu zahlen (Az. 11 O 30/15). Das Urteil ist nicht rechts­kräftig. [Ende Update]

Wie das Geld eintreiben?

Sollte eine höhere Instanz der Anlegerin endgültig Schaden­ersatz zusprechen, bleibt ihnen die Aufgabe, das Geld einzutreiben. Das könnte sich über Länder­grenzen hinweg als weitere Hürde erweisen.

Tipp: Unseriöse Anla­geangebote stehen auf unserer Warnliste Geldanlage.

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Fredsenberlin am 31.08.2019 um 18:25 Uhr
Urteile rechtskräftig

Die im Artikel genannten Urteile und noch ein halbes Dutzend andere sind inzwischen rechtskräftig. Tabaczek hat vor dem BGH Beschwerde eingelegt. Diese wurde abgewiesen. Ggu. dem beauftragen Gerichtsvollzieher gab er an mittellos zu sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen Tabaczek und Rudolf erhoben.

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2017 um 12:17 Uhr
@an alle

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich festhalten, dass Informationen/Mitteilungen von Verbraucherseite uns stets willkommen sind.
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Sundance11 am 20.04.2017 um 07:56 Uhr
Ermittlungen in Spanien

Wie im Artikel beschrieben ermittelt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Zusammenhang mit einem vorgegaukelten Hotelneubau auf Mallorca. Auch hier sind alle Anlegergelder verschwunden. Auch hier versteckte sich Tabaczek hinter seinem Konstrukt von Briefkastenfirmen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Aber nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern aufgrund von Verfolgungsverjährung. Die Unterbrechnung der Verjährung war nicht möglich, da er abgetaucht ist und keine zustellbare Adresse hatte. Aktuelle Klagen gegen ihn können übrigens erneut nicht zugestellt werden, weil er einfach sein Klingelschild abschraubt. So einfach geht das hierzulande.

Sundance11 am 20.04.2017 um 07:45 Uhr

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HHSchmidt am 19.04.2017 um 19:59 Uhr

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