Bei grenzüberschreitenden Investments haben es Anleger oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Das zeigt das Beispiel der Mount-Whitney-Gruppe aus den USA. Führender Kopf ist der Ex-DDR-Radsportler Volker Tabaczek. Er stellte dem Fußballverein Energie Cottbus Millionendarlehen in Aussicht und lockte Anleger mit vermeintlich lukrativen Immobilieninvestments. Stets waren Firmen mit Sitz in den USA beteiligt – und stets lief es am Ende anders als geplant. Ein Lehrstück über Geldanlage im Ausland.
Tabaczek angeklagt
- [Update 10.09.2019]
- Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage wegen Betrugs in besonders schwerem Fall gegen den Ex-Radsportler Volker Tabaczek und gegen Michael Rudolf erhoben. Rudolf warb 2013 über eine TI Technologie & Investment Consulting Corp. Geld von Anlegern für Angebote der Mount Whitney Gruppe in den USA ein, für die Tabaczek tätig war. Sie bekamen es bis heute nicht zurück. Anwälte Tabaczeks und Rudolfs bestritten die Vorwürfe 2017 gegenüber Finanztest. [Ende Update]
Große Ideen, riesige Beträge

Volker Tabaczek (57) © imago / A. Coco
Volker Tabaczek verströmt eine Aura des Erfolgs. Bisher jedenfalls war das so. Als Radsportler feierte er in der ehemaligen DDR Erfolge. Seit Jahren gelingt es ihm im Finanzbereich, andere von seiner Expertise und der Großartigkeit seiner Ideen zu überzeugen. Groß sind sie stets, seine Ideen. Dem Bürgermeister in Kühlungsborn an der Ostsee präsentierte Tabaczek 2015 Pläne für eine gigantische Seebrücke; Sportfunktionären des FC Energie Cottbus versprach er 2005 Millionendarlehen, Privatanlegern als Chef der Mount-Whitney-Gruppe 2013 lukrative Investments.
Keine Finanzaufsicht kümmert sich
In allen Fällen spielten Firmen mit Sitz in den USA eine Rolle – und in allen Fällen lief es nicht wie geplant. In Kühlungsborn blieb das Projekt mit dem Namen „Paradise Island“ unverwirklicht. Energie Cottbus bekam den Kredit nicht, die Mount-Whitney-Anleger warten auf Zahlungen. Der schillernde Fall Mount Whitney zeigt exemplarisch, wie schwer es für Anleger ist, von Deutschland aus wieder an ihr Geld zu kommen. Wenn es erst einmal die Landesgrenzen überquert hat, ist keine Aufsichtsbehörde dafür zuständig, dem Anbieter auf die Finger zu sehen oder das Anlageangebot unter die Lupe zu nehmen.

In Kühlungsborn stellte sich Tabaczek 2015 als Investor vor. Aus der angekündigten Seebrücke der Superlative mit dem Namen „Paradise Island“ wurde aber nichts. © Fotolia / pure-life-pictures
Angeblich sagenhafte Geschäfte
Ungewöhnliche Angebote wirken oft besonders attraktiv, versprechen sie doch außerordentliche Ergebnisse. Die Investmentprogramme der Mount-Whitney-Gruppe etwa sollten hohe Renditen abwerfen, weil Anleger damit Zugang zu einer Welt erhielten, die ihnen sonst verschlossen blieb. Die auf Finanzen spezialisierte Mount-Whitney-Gruppe hatte zum Beispiel nach eigener Darstellung Zugang zu lukrativen Geschäften, unter anderem mit Immobilienprojekten in den USA.
Geld floss ins Ausland
Anleger durften sich glücklich schätzen, wenn sie als Kunden aufgenommen würden, diesen Eindruck erweckten jedenfalls die Unterlagen im Jahr 2013. Mount Whitney gewährte ihnen je nach Kapitaleinsatz unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu den Mount-Whitney-Programmen. Vermittler machten ihren Kunden die Angebote schmackhaft. Anleger mit einer Anlagesumme unter 1 Million Dollar sollten Verträge nicht direkt mit Mount Whitney, sondern mit ihrer Kooperationspartnerin TI Technologie & Investment Consulting Corp. (TI-Corp.) mit Sitz in Beaverton im US-Staat Oregon abschließen. Die TI-Corp. sollte diese Beträge dann für Mount Whitney bündeln.
Kleiner Einsatz, große Gewinne?

Ein Eindruck von Weltläufigkeit. Der Mount Whitney, der höchste Berg Kaliforniens, und Weltkarten zieren Informationsmaterial der US-Firmen. © Stiftung Warentest
Eine „Chance“ darauf, „auch mit kleinem Geldbeutel“ Gewinne zu realisieren, die in der Europäischen Union „kaum möglich sind“, so pries Michael Rudolf, Chef der TI-Corp., Geschäftspartnern per E-Mail ein Investment bei der Mount-Whitney-Gruppe an. Die Kehrseite: Das Geld der Anleger floss an Gesellschaften mit geringen Veröffentlichungspflichten in einem Land mit fremder Sprache und fremden rechtlichen Regelungen. Es war gedacht für Investments, die nichts mit den herkömmlichen, streng regulierten Spareinlagen oder Investmentfonds zu tun haben. Mit dem Anlegerschutz ist es daher nicht weit her. Außerdem lassen sich dann eigene Rechte schlecht durchsetzen.
TI-Corp und Mount Whitney
Das war den Anlegern noch nicht bewusst, als ihnen die TI-Corp. „Branch Germany“ in Berlin im Sommer 2013 in einem Brief die Aufnahme „in das Programm des Mount Whitney Trustes“ zusagte. Wie viele dem Lockruf folgten und wie viel Geld sie insgesamt bereitstellten, ist nicht bekannt. Die TI-Corp. bat darum, das Geld auf ein Bankkonto des Mount Whitney Trusts in den USA zu überweisen. Mount Whitney sollte dem Schreiben zufolge spektakuläre Ergebnisse damit erzielen: „Die hierbei prognostizierte Kapitalisierungsregenerierung wird eine monatliche Verdopplung Ihres Kapitaleinsatzes sein.“ Ein Teil davon stand Mount Whitney und TI zu. Ein Teil sollte den Anlegern ausgezahlt werden. Der Großteil davon sollte erst einmal in weitere Projekte gesteckt werden und bis zum Laufzeitende in den USA bleiben.
Recht der USA sollte gelten

© Stiftung Warentest

Die Klausel, die den Anlegern und der Justiz heute das Leben schwer macht, stand ganz am Ende der Verträge: Es gälten dafür die Gesetze der Vereinigten Staaten. Sowohl Mount Whitney als auch die TI-Corp. hatten aber Büroadressen in Berlin. Vertrauenserweckend war außerdem, dass sowohl TI-Chef Rudolf als auch der Chef von Mount Whitney, Volker Tabaczek, Deutsche waren und sich in der Bundesrepublik aufhielten.
Rückabwicklung angekündigt
Der Start verzögerte sich allerdings. Die TI-Corp. begründete das 2014 gegenüber den Anlegern unter anderem damit, dass die Investoren wegen US-Gesetzen zur Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung erneut überprüft werden müssten. Weil weniger Geld als erhofft über die TI-Corp. angelegt worden sei, müssten die Investitionspläne geändert werden. Anleger erhielten die erwarteten Auszahlungen, aber nur für eine kurze Zeit.
Angebliche „Vertragsverletzungen“ durch Mitinvestoren
Dann gab es weitere Schwierigkeiten. Später war in Schreiben der TI-Corp. an die Anleger sogar von „Vertragsverletzungen“ durch Mitinvestoren die Rede. Der Mount Whitney Trust werde daher den Vertrag mit der TI-Corp. kündigen beziehungsweise ihn rückabwickeln. TI werde den Anlegern kündigen und das Kapital abzüglich Gebühren auszahlen.
Schwarzer-Peter-Spiel lässt Forderungen ins Leere laufen
Die Überweisung aus den USA ließ aber auf sich warten. Für Anleger begann die Suche nach dem Verbleib ihres Geldes. Die TI-Corp. verwies sie an Mount Whitney, weil das Geld ja dahin geflossen war und TI-Corp. den Vertrag mit ihnen gekündigt hatte. Mount Whitney wiederum ließ sie wissen, sie hätten keinen Vertrag mit ihr, sondern mit der TI-Corp. Die Anleger liefen mit ihren Forderungen ins Leere. Was sie aber entdeckten, war ein Geflecht an Firmen mit Bezug zur Mount-Whitney-Gruppe und Volker Tabaczek.
Ermittlungen im Ausland schwierig
Anleger erstatteten ab 2014 Strafanzeige und reichten Schadenersatzklagen unter anderem gegen Tabaczek und Rudolf in Berlin ein. Seither kämpfen nicht nur sie sich durch die komplexen Vertragswerke, Firmenstrukturen und US-Vorschriften, sondern auch die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Berlin. Einige Geschädigte sind frustriert über die Dauer. Ein wichtiger Grund ist der Auslandsbezug.
Bürokratie zieht Verfahren in die Länge
Außerhalb der Landesgrenzen müssen Ermittler die zuständigen Behörden vor Ort um Rechtshilfe ersuchen. Das gehe „regelmäßig schon wegen der erforderlichen stark formalisierten Abläufe mit einem gewissen zeitlichen Aufwand“ einher, erläutert die Staatsanwaltschaft Berlin. Sie bestätigte gegenüber Finanztest Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs, unter anderem gegen Tabaczek und Rudolf. Die zuständige Stelle im ausländischen Staat prüfe, so die Berliner Ermittler weiter, ob Rechtshilfe gewährt werde, was längere Zeit dauern könne. Häufig komme es zu Nachfragen, „die wiederum auf dem Rechtshilfeweg zu beantworten sind“. Erst wenn die Hilfe bewilligt ist, führen die Behörden im Ausland Ermittlungsmaßnahmen durch.
Ausländische Auskünfte stehen aus
Das kann noch dauern. Vor Jahren hatte Volker Tabaczek mit einem Anlagemodell in Mallorca zu tun, damals über die US-Firma US Financial Group. Es scheiterte 2008. Seit August 2012 führt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Anlagebetrug. „Das Ermittlungsverfahren in Baden-Baden gegen Herrn Tabaczek wurde bereits vor etlichen Monaten eingestellt“, teilt Tabaczeks Anwalt mit. Gegen andere Beschuldigte aber offenbar nicht: „Die Ermittlungen dauern derzeit noch an“, teilte die Behördensprecherin auf Anfrage von Finanztest mit. Auch sie beschreibt den Aufwand: „Unter anderem wurden Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden auf Mallorca gestellt, deren Ergebnis zum Teil noch aussteht.“
Wegen schweren Betrugs verurteilt
Ein noch älterer Fall ist abgeschlossen: Dem Fußballklub FC Energie Cottbus versprach Volker Tabaczek Anfang 2005 ein Millionendarlehen über die US Financial Group aus den USA. Dafür müsse der Verein aber erst einmal 300 000 Euro bereitstellen, um die Finanzierungskosten zu decken. Die Fußball-Verantwortlichen vertrauten ihm und überwiesen das Geld. Nun ist es weg, Kredit bekam der Verein nicht. Tabaczek verwendete es zum Teil, um eigene Schulden zu begleichen. Das Landgericht Cottbus verurteilte Tabaczek im Juli 2007 wegen schweren Betrugs zu einem Jahr und elf Monaten Gefängnis auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof bestätigte im November 2008 die Entscheidung, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das Landgericht habe sich davon überzeugt, „dass sich der als Finanzvermittler krass überschätzende, nur geringfügig vorgeahndete“ Tabaczek „vom Strafurteil beeindruckt zeigen wird und ihm klar geworden ist, in welchem Umfang er den Bereich der ‚seriösen Anlagevermittlung‘ verlassen hat“.
Gegenüber Finanztest hält sich Tabaczek bedeckt
Tabaczeks Anwalt antwortete auf unsere Anfrage zwar, ließ Fragen zum Ermittlungsverfahren in Berlin und dem Fall Cottbus aber inhaltlich unbeantwortet. Anleger sind ratlos: Anscheinend streiten Tabaczek und Rudolf. Tabaczek, so der Anwalt, habe keinen der klagenden Anleger geworben, die sich in einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen hätten, „geschweige denn einen Vertrag über die Teilnahme an einem Private Placement Programm geschlossen“. Vertragspartner und Ansprechpartner für sie sei „die TI des Herrn Rudolf“. Tabaczek trug in einem Anlegerprozess vor, die TI habe auch unautorisierte Renditeangaben gemacht.
Aussage steht gegen Aussage
Rudolf wiederum hatte nach Angaben seines Rechtsanwalts „keinerlei Beteiligung am Anwerben der Anleger, er kannte sie damals gar nicht“. Rudolf habe „keinerlei Zugriff auf die Gelder und bündelte vertraglich die kleineren Anlagen unter 1 Million US-Dollar und sicherte im Rahmen die Geldwäschenachweise für die Mount Whitney in USA“. Danach habe er erst wieder Auszahlungen nach Beteiligungshöhe und Dauer verteilt.
„Verleumdungskampagne“
Laut Tabaczeks Anwalt sei der Mount-Whitney-Firmengruppe durch eine „groß angelegte Verleumdungskampagne ein massiver Schaden entstanden“. Auch gegenüber der TI stehe ihr Schadenersatz zu. Bis zur Klärung stehe „der Mount Whitney Firmengruppe nach US-amerikanischem Recht an den Geldern des Vertragspartners ein Zurückbehaltungsrecht zu“. Deshalb zahle sie keine Gelder aus.
Urteil des Landgerichts Berlin
Auch Ende März 2017 argumentierte der Anwalt ähnlich – in einem Schadenersatzprozess eines Anlegers vor dem Landgericht Berlin. Die Einzelrichterin sah darin einen „Zirkelschluss“: Tabaczek verwalte das Geld des Trusts, das den Anlegern zustehe, zahle es aber nicht mit Hinweis auf „Vertragsverletzungen“ der TI und der Anleger. Das Vorgehen der Anleger resultiere aber gerade daraus, dass sie ihr Geld noch nicht erhalten hätten. Sie hat Zweifel daran, dass das Geld zurückbehalten werden darf. Noch steht nicht fest, wann sie ihr Urteil spricht.
Gemischte Bilanz
Die Bilanz der Anlegerklagen ist bislang gemischt. Zwei Klagen sind abgewiesen. In einem Fall gemäß einem Urteil aus dem August 2016 müssen Tabaczek und Rudolf einer Anlegerin das nicht ausgezahlte Kapital samt Zinsen zahlen. Sie haben aber Rechtsmittel eingelegt. Immerhin sah sich das Landgericht Berlin als zuständig an, weil Rudolf in Berlin wohne. Tabaczek nannte in einem Verfahren Ende 2016 eine Adresse in der Bundesrepublik. Um einen Rechtsstreit in den USA kamen die Kläger im Fall TI/Mount Whitney somit trotz vereinbartem Gerichtsstand in den USA herum.
[Update 13.06.2017] Tabaczek zu Schadenersatz verurteilt
Das Landgericht Berlin hat Volker Tabaczek, Chef der Mount-Whitney-Gruppe, am 22. Mai 2017 verurteilt, einem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz zu zahlen (Az. 11 O 30/15). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. [Ende Update]
Wie das Geld eintreiben?
Sollte eine höhere Instanz der Anlegerin endgültig Schadenersatz zusprechen, bleibt ihnen die Aufgabe, das Geld einzutreiben. Das könnte sich über Ländergrenzen hinweg als weitere Hürde erweisen.
Tipp: Unseriöse Anlageangebote stehen auf unserer Warnliste Geldanlage.
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Die im Artikel genannten Urteile und noch ein halbes Dutzend andere sind inzwischen rechtskräftig. Tabaczek hat vor dem BGH Beschwerde eingelegt. Diese wurde abgewiesen. Ggu. dem beauftragen Gerichtsvollzieher gab er an mittellos zu sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen Tabaczek und Rudolf erhoben.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich festhalten, dass Informationen/Mitteilungen von Verbraucherseite uns stets willkommen sind.
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Wie im Artikel beschrieben ermittelt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Zusammenhang mit einem vorgegaukelten Hotelneubau auf Mallorca. Auch hier sind alle Anlegergelder verschwunden. Auch hier versteckte sich Tabaczek hinter seinem Konstrukt von Briefkastenfirmen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Aber nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern aufgrund von Verfolgungsverjährung. Die Unterbrechnung der Verjährung war nicht möglich, da er abgetaucht ist und keine zustellbare Adresse hatte. Aktuelle Klagen gegen ihn können übrigens erneut nicht zugestellt werden, weil er einfach sein Klingelschild abschraubt. So einfach geht das hierzulande.
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