Gelbe Tonne Das gehört in die Wert­stoff-Tonnen

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Häufig landet in der Gelben Tonne oder im gelben Sack Müll, der dort gar nicht rein­gehört. Wie ernst es die Bürger mit der Müll­trennung nehmen, ist jedoch regional unterschiedlich. Die Stiftung Warentest zeigt, was in die Gelbe Tonne gehört und was passieren kann, wenn die Tonne falsch befüllt ist.

Im Süden wird sorgfältiger getrennt

Der Bundes­verband Sekundärroh­stoffe und Entsorgung beob­achtet bei der Müll­trennung ein Nord-Süd-Gefälle. Im Süden Deutsch­lands wird sorgfältiger getrennt, im Norden mehr, aber dafür schlechter. In vielen Regionen gehört in die gelbe Tonne oder den gelben Sack nur Verpackungs­müll, nicht aber Plastikmüll aller Art. Wer dort zum Beispiel alte Zahnbürsten oder Kleiderbügel entsorgt, der trennt falsch.

Das gehört in die Gelbe Tonne*

  • Leicht­verpackungen, die nicht aus ­Papier und Glas sind, wie Verpackungs­netze für Obst
  • Plastikbecher, etwa für Sahne oder Joghurt
  • Kronkorken von Flaschen
  • Kosmetik­verpackungen aus Plastik
  • Wurst-, Käse- und ­Eisverpackungen
  • Alufolien
  • Einwickelfolie
  • Konserven­dosen
  • Tetrapaks

*Regional gibt es teil­weise noch mehr zulässige Wert­stoffe. ­Erkundigen Sie sich bei Ihrer ­Gemeinde.

Tipp: Wie viel Müll lässt sich eigentlich im Alltag vermeiden? Eine Redak­teurin bei test hat das Experiment Verpackungsmüll gemacht und gibt Tipps zur Müll­vermeidung.

Keine Leerung bei falscher Befüllung

Aber was passiert, wenn die Tonne falsch befüllt ist? Die Entsorgungs­betriebe müssen keine gelben Tonnen leeren, die fehlbefüllt sind. Füllen beispiels­weise Mieter die gelben Tonnen falsch, ist der System­betreiber aber auch nicht dazu berechtigt, die Tonnen eigenmächtig abzu­ziehen. Tut er dies doch, stellt der Abzug eine Besitz­störung dar. Das liegt daran, dass der Besitzer der gelben Tonnen der Grund­stücks­eigentümer ist. Entstehen Grund­stücks­eigentümern durch den unrecht­mäßigen Abzug Kosten für eine alternative Müll­entsorgung, müssen sie diese allerdings selbst tragen (Ober­landes­gericht Dresden, Az. 4 U 774/19, direkte Verlinkung nicht möglich, bitte das Aktenzeichen über das Such­fenster eingeben).

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

rokuroe01 am 15.04.2020 um 21:30 Uhr
Grüner Punkt

Gehören nicht alle mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichneten Verpackungen in den gelben Sack? Dazu zählen z.B auch Drucker- oder Geschirrspülmittelkartons. Der Kunde kann ja nicht Materialwissenschaftler sein und ergründen aus welchen Materialien solche Verpackungen bestehen. Insofern halte ich ihre Aufzählung für fehlerhaft und unvollständig. Auch das Beispiel des Kleiderbügels ist nicht eindeutig. Kauft man einen Mantel, Anzug o.ä., wird oft der Kleiderbügel im Laden mit eingepackt, so dass es sich aus meiner Sicht um Verpackungsmüll für den gelben Sack handelt.

fragestellen am 15.04.2020 um 13:25 Uhr
Müll oder Wertstoff ?

Wenn diese Frage mal Eu- weit gekärt ist dann könnte es ja mal ernst werden mit dem Wertstoffwiederverwendung... warum ist eine Plastikzahnbürste kein Wertstoff ? oder Spielzeug.. das zeigt den ganzen Irrsinn unserer lokalen "Abfall" beseitigung... der dann in Entwicklungsländern landet. bzw unsortiert zum Verbrennen von Neapel nach Deutschland gefahren wird. und das bei einer Arbeitslosigkeit unter jugendlichen von 40%

Isarhopser am 15.04.2020 um 12:53 Uhr
Haftung Müllstandplatz

die RSAG (Siegburg) verlangt, die Mülltonnen auf die Straße zu stellen; (direkt längs der Straße auf dem Grundstück reicht ihr nicht).
Wer haftet, wenn jemand zu Fuß oder mit Fahrzeug gegen die Mülltonnen prallt und sich/sein heiliges Fahrzeug verletzt bzw. beschädigt?
Die RSAG verlangte 16,50 Euro pro Tonne (?) und Jahr, wenn sie die Tonnen vom Grundstück nehmen müsse. Heutige Auskunft: die Müllmänner dürften die Grundstücke nicht betreten..
Die Grundstücksversicherung haftet nur für AUF dem Grundstück Stehendes.
Netten Gruß

Traumtänzer am 15.04.2020 um 11:49 Uhr
Zahnbürste

Wieso gehört eine alte Zahnbürste aus Plastik mit verschlissenen Borsten aus Nylon nicht in die gelbe Tonne? Die bereits von KL36 geforderte Kennzeichnung für recycelbare Materialien ist leider noch nicht Pflicht.

KL36 am 18.06.2018 um 18:22 Uhr
Kennzeichnung der Müllsorten?

Die Mülltrennung seitens der Bürger könnte wahrscheinlich effizienter werden, wenn sie leichter erkennen könnten, welcher Art der gerade zu entsorgende Müll eigentlich ist. Auf Verpackungen und anderen Gegenständen befinden sich ja oft "Labels", wie z.B. "Bio-Produkt". Warum gibt es nicht Labels, die kundtun, in welche Tonne der Müll gehört? Warum gibt es so viele verschiedene Mülltrennungssysteme? Muss denn jede Kommune "ihr eigens Süppchen kochen"?