Gehalts­abrechnung

Zusätzliche Frei­beträge für 2017

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Arbeitnehmer mit Frei­betrag zahlen monatlich weniger Lohn­steuer, erhalten aber über die Steuererklärung weniger Geld zurück.

Dafür gibt es einen Frei­betrag, wenn mindestens 600 Euro zusammen­kommen:

Werbungs­kosten zählen bei der 600-Euro-Grenze nach Abzug des Arbeitnehmerpausch­betrags

Reise­kosten

Pro Kilo­meter: 0,30 Euro (Pkw), 0,20 Euro (Motorrad) oder volle Kosten für öffent­liche Verkehrs­mittel. Verpflegungs­pauschalen: ab 8 Stunden Abwesenheit 12 Euro, bei 24 Stunden Abwesenheit 24 Euro. An-/Abreisetag je 12 Euro.

Arbeitsweg

Pro Kilo­meter für die einfache Strecke 0,30 Euro oder volle Kosten für öffent­liche Verkehrs­mittel.

Arbeits­zimmer

Bis zu 1 250 Euro im Jahr, wenn kein anderer Arbeits­platz für die Arbeiten zur Verfügung steht. Ist das Arbeits­zimmer Mittel­punkt der beruflichen Tätig­keit, zählen die Kosten unbe­grenzt.

Arbeits­mittel

Kauf­preis. Bei mehr als 487,90 Euro wird über die Jahre der Nutzungs­dauer abge­schrieben.

Sonder­ausgaben bringen nach Abzug von pauschal 36 Euro (72 Euro für Paare) einen Frei­betrag

Unterhalt für den Expartner

Bis zu 13 805 Euro plus Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung des Empfängers.

Kirchen­steuer

In tatsäch­licher Höhe abzüglich Erstattungen.

Ausbildungs­kosten

Bis zu 6 000 Euro.

Spenden und Beiträge an politische Parteien

Bis zu 1 650 Euro, bis zu 3 300 Euro für Ehepaare und einge­tragene Lebens­partner.

Kinder­betreuungs­kosten für jedes Kind bis 14

Zwei Drittel der Kosten (maximal 4 000 Euro) für Kinder­garten oder Tages­mutter.

Schulgeld für Privatschule

Für jedes Kind 30 Prozent der Kosten, maximal 5 000 Euro im Jahr.

Außergewöhnliche Belastungen

Ausbildungs­frei­betrag

924 Euro für Kinder über 18 Jahre, die in Ausbildung sind und auswärts wohnen.

Pflegepausch­betrag

924 Euro.

Unterhalt für einen Angehörigen

Bis zu 8 820 Euro plus Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung des Empfängers.

Dafür gibt es einen Frei­betrag ohne 600-Euro-Grenze:

Hand­werker, Haus­halts­hilfe sowie für Pflege­kosten ohne Nach­weis einer Pfle­gestufe

Für 450-Euro-Jobber bis 2 040 Euro. Für Lohn-/Fahrt­kosten von sozial­versicherungs­pflichtigen und selbst­ständigen Hilfen bis zu 16 000 Euro. Für Lohn-/Fahrt­kosten von Hand­werkern bis zu 4 800 Euro.

Behindertenpausch­betrag

310 Euro bis 3 700 Euro je nach Grad der Behin­derung.

Hinterbliebenenpausch­betrag

370 Euro

Verlust­vortrag aus früheren Jahren

Ohne Einschränkung bis zu 1 000 000 Euro (2 000 000 Euro für Ehepaare/einge­tragene Lebens­partner).

Verluste, etwa aus Vermietung

Uneinge­schränkt, wenn sie sich nicht mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnen lassen.

Frei­betrag im Neben­job mit Steuerklasse VI

Bis zur Höhe, bei der die steuerfreie Grenze durch den Haupt­beruf noch nicht ausgeschöpft ist.

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