Arbeitnehmer mit Freibetrag zahlen monatlich weniger Lohnsteuer, erhalten aber über die Steuererklärung weniger Geld zurück.
Dafür gibt es einen Freibetrag, wenn mindestens 600 Euro zusammenkommen: |
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Werbungskosten zählen bei der 600-Euro-Grenze nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags |
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Reisekosten |
Pro Kilometer: 0,30 Euro (Pkw), 0,20 Euro (Motorrad) oder volle Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Verpflegungspauschalen: ab 8 Stunden Abwesenheit 12 Euro, bei 24 Stunden Abwesenheit 24 Euro. An-/Abreisetag je 12 Euro. |
Arbeitsweg |
Pro Kilometer für die einfache Strecke 0,30 Euro oder volle Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. |
Arbeitszimmer |
Bis zu 1 250 Euro im Jahr, wenn kein anderer Arbeitsplatz für die Arbeiten zur Verfügung steht. Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, zählen die Kosten unbegrenzt. |
Arbeitsmittel |
Kaufpreis. Bei mehr als 487,90 Euro wird über die Jahre der Nutzungsdauer abgeschrieben. |
Sonderausgaben bringen nach Abzug von pauschal 36 Euro (72 Euro für Paare) einen Freibetrag |
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Unterhalt für den Expartner |
Bis zu 13 805 Euro plus Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Empfängers. |
Kirchensteuer |
In tatsächlicher Höhe abzüglich Erstattungen. |
Ausbildungskosten |
Bis zu 6 000 Euro. |
Spenden und Beiträge an politische Parteien |
Bis zu 1 650 Euro, bis zu 3 300 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. |
Kinderbetreuungskosten für jedes Kind bis 14 |
Zwei Drittel der Kosten (maximal 4 000 Euro) für Kindergarten oder Tagesmutter. |
Schulgeld für Privatschule |
Für jedes Kind 30 Prozent der Kosten, maximal 5 000 Euro im Jahr. |
Außergewöhnliche Belastungen |
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Ausbildungsfreibetrag |
924 Euro für Kinder über 18 Jahre, die in Ausbildung sind und auswärts wohnen. |
Pflegepauschbetrag |
924 Euro. |
Unterhalt für einen Angehörigen |
Bis zu 8 820 Euro plus Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Empfängers. |
Dafür gibt es einen Freibetrag ohne 600-Euro-Grenze: |
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Handwerker, Haushaltshilfe sowie für Pflegekosten ohne Nachweis einer Pflegestufe |
Für 450-Euro-Jobber bis 2 040 Euro. Für Lohn-/Fahrtkosten von sozialversicherungspflichtigen und selbstständigen Hilfen bis zu 16 000 Euro. Für Lohn-/Fahrtkosten von Handwerkern bis zu 4 800 Euro. |
Behindertenpauschbetrag |
310 Euro bis 3 700 Euro je nach Grad der Behinderung. |
Hinterbliebenenpauschbetrag |
370 Euro |
Verlustvortrag aus früheren Jahren |
Ohne Einschränkung bis zu 1 000 000 Euro (2 000 000 Euro für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner). |
Verluste, etwa aus Vermietung |
Uneingeschränkt, wenn sie sich nicht mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnen lassen. |
Freibetrag im Nebenjob mit Steuerklasse VI |
Bis zur Höhe, bei der die steuerfreie Grenze durch den Hauptberuf noch nicht ausgeschöpft ist. |
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- Ob Kosten für Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhalt – zusätzliche Freibeträge für solche Ausgaben bringen Angestellten direkt mehr Netto.
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