Gehalts­abrechnung

Lohn­zettel kontrollieren lohnt sich

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Gehalts­abrechnung - Mehr Netto im neuen Jahr

Legen Sie Ihre Gehalts­abrechnung nicht acht­los weg. Falsch über­mittelte Angaben zu Steuerklasse, Religions­zugehörig­keit oder Frei­beträgen können Geld kosten. Denn damit berechnet Ihr Chef das Netto. Finanztest zeigt, auf welche Daten es ankommt.

Steuerklasse

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Die Lohn­steuer lässt sich mit der richtigen Steuerklasse beein­flussen. Sind Sie in der güns­tigsten? Es gibt quasi sieben, weil es auch IV/IV mit Faktor gibt. Faust­regel: I gilt für Ledige und Geschiedene, II für Allein­erziehende, III/V für Verheiratete und Verpart­nerte, wenn ­einer nur bis zu 40 Prozent des gesamten Einkommens oder gar nichts verdient. IV/IV, wenn Verheiratete oder Verpart­nerte etwa gleich verdienen und VI für Neben- und Zweitjobs.

Kinder­frei­betrag

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Eltern steht ein Kinder­frei­betrag zu. Jedes Kind wird mit Zähler 0,5 einge­tragen, in Sonderfällen erhöht er sich wie hier auf 1,0. Das passiert zum Beispiel, wenn der Vater dauer­haft im Ausland lebt und arbeitet. Durch den Frei­betrag zahlen Eltern weniger Soli und Kirchen­steuer. Für Kinder unter 18 Jahren wird der Frei­betrag auto­matisch einge­tragen, für Voll­jährige müssen Sie ihn beantragen.

Konfession

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Katholiken und Protestanten zahlen Kirchen­steuer. Die wird vom Brutto­gehalt ans Finanz­amt abge­führt. Der Kirchen­steu­ersatz beträgt in Baden-Württem­berg und Bayern 8, in anderen Bundes­ländern 9 Prozent. Wenn Sie ausgetreten sind, lassen Sie die Angabe beim Meldeamt ändern.

Frei­beträge

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Für viele Kosten, die übers Jahr ­anfallen, können Sie sich ­einen Frei­betrag eintragen lassen und so das monatliche Netto sofort erhöhen. Die meisten Frei­beträge für Sonder­ausgaben, Werbungs­kosten oder ­außergewöhnliche Belastungen müssen Sie beim Finanz­amt für 2015 neu beantragen. Prüfen Sie, wofür ein Frei­betrag möglich ist (Tabelle: Sechs Freibeträge für das Gehalt 2015) und ob Frei­beträge für Hinterbliebene, Behinderte oder Kinder unter 18 Jahren noch einge­tragen sind.

Gesamt­brutto

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Kontrollieren Sie jeden Monat auch das Brutto­gehalt. Hierzu zählt nicht nur das regulär vereinbarte Gehalt, sondern auch ­Zuschläge für Über­stunden, Nacht­arbeit, Sonn­tags- und Feier­tags­arbeit.

Netto­verdienst

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Für viele die wichtigste Zahl – sie zeigt in der Regel den ausgezahlten Betrag. Abweichungen zum Vormonat über­prüfen Sie am besten sofort.

Sozialbeiträge

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Aufgelistet sind die monatlich abge­führten Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeits­losen­versicherung sowie der Beitrag zur Pflege­versicherung. Die Beitrags­ätze ändern sich 2015. Weitere Informationen dazu im kosten­pflichtigen Special Steueränderungen 2015, Tabelle: Das ändert sich für Arbeitnehmer.

Lohn­steuer

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Die Lohn­steuer wird vom Brutto­gehalt direkt an das Finanz­amt abge­führt. Haben Sie für Kosten wie Unterhalt an den Ex oder Fahrt­kosten, die Sie sonst erst in der nächsten Steuererklärung absetzen können, einen Frei­betrag eintragen lassen? Damit verringern Sie die Lohn­steuer und erhöhen Ihr Netto.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2023 um 12:34 Uhr
Kind nicht auf der Lohnabrechnung

@AnjaMu: Am besten wendet sich der Betroffene an seinen Arbeitgeber. Es kann sein, dass dieser die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht automatisiert mit dem Finanzamt abgleicht und zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei seiner Abrechnung nicht berücksichtigt.
Über die Steuererklärung lässt sich das natürlich wieder heilen.

AnjaMu am 21.03.2023 um 08:58 Uhr
Kind ist nicht auf der Lohnabrechnung drauf .

Hallo
Heute war ein Bekannter beim Finanzamt und dort sagte man Ihn das sein Kind nicht mit auf der Lohnabrechnung drauf ist. Beim Finanzamt ist es drauf. Hat er dadurch Nachteile?
Gruß
Anja