
Legen Sie Ihre Gehaltsabrechnung nicht achtlos weg. Falsch übermittelte Angaben zu Steuerklasse, Religionszugehörigkeit oder Freibeträgen können Geld kosten. Denn damit berechnet Ihr Chef das Netto. Finanztest zeigt, auf welche Daten es ankommt.
Steuerklasse

Die Lohnsteuer lässt sich mit der richtigen Steuerklasse beeinflussen. Sind Sie in der günstigsten? Es gibt quasi sieben, weil es auch IV/IV mit Faktor gibt. Faustregel: I gilt für Ledige und Geschiedene, II für Alleinerziehende, III/V für Verheiratete und Verpartnerte, wenn einer nur bis zu 40 Prozent des gesamten Einkommens oder gar nichts verdient. IV/IV, wenn Verheiratete oder Verpartnerte etwa gleich verdienen und VI für Neben- und Zweitjobs.
Kinderfreibetrag

Eltern steht ein Kinderfreibetrag zu. Jedes Kind wird mit Zähler 0,5 eingetragen, in Sonderfällen erhöht er sich wie hier auf 1,0. Das passiert zum Beispiel, wenn der Vater dauerhaft im Ausland lebt und arbeitet. Durch den Freibetrag zahlen Eltern weniger Soli und Kirchensteuer. Für Kinder unter 18 Jahren wird der Freibetrag automatisch eingetragen, für Volljährige müssen Sie ihn beantragen.
Konfession

Katholiken und Protestanten zahlen Kirchensteuer. Die wird vom Bruttogehalt ans Finanzamt abgeführt. Der Kirchensteuersatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8, in anderen Bundesländern 9 Prozent. Wenn Sie ausgetreten sind, lassen Sie die Angabe beim Meldeamt ändern.
Freibeträge

Für viele Kosten, die übers Jahr anfallen, können Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen und so das monatliche Netto sofort erhöhen. Die meisten Freibeträge für Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen müssen Sie beim Finanzamt für 2015 neu beantragen. Prüfen Sie, wofür ein Freibetrag möglich ist (Tabelle: Sechs Freibeträge für das Gehalt 2015) und ob Freibeträge für Hinterbliebene, Behinderte oder Kinder unter 18 Jahren noch eingetragen sind.
Gesamtbrutto

Kontrollieren Sie jeden Monat auch das Bruttogehalt. Hierzu zählt nicht nur das regulär vereinbarte Gehalt, sondern auch Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Nettoverdienst

Für viele die wichtigste Zahl – sie zeigt in der Regel den ausgezahlten Betrag. Abweichungen zum Vormonat überprüfen Sie am besten sofort.
Sozialbeiträge

Aufgelistet sind die monatlich abgeführten Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Beitragsätze ändern sich 2015. Weitere Informationen dazu im kostenpflichtigen Special Steueränderungen 2015, Tabelle: Das ändert sich für Arbeitnehmer.
Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird vom Bruttogehalt direkt an das Finanzamt abgeführt. Haben Sie für Kosten wie Unterhalt an den Ex oder Fahrtkosten, die Sie sonst erst in der nächsten Steuererklärung absetzen können, einen Freibetrag eintragen lassen? Damit verringern Sie die Lohnsteuer und erhöhen Ihr Netto.
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@AnjaMu: Am besten wendet sich der Betroffene an seinen Arbeitgeber. Es kann sein, dass dieser die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht automatisiert mit dem Finanzamt abgleicht und zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei seiner Abrechnung nicht berücksichtigt.
Über die Steuererklärung lässt sich das natürlich wieder heilen.
Hallo
Heute war ein Bekannter beim Finanzamt und dort sagte man Ihn das sein Kind nicht mit auf der Lohnabrechnung drauf ist. Beim Finanzamt ist es drauf. Hat er dadurch Nachteile?
Gruß
Anja