Für viele Ausgaben können Arbeitnehmer schon bei der Gehaltsabrechnung einen Freibetrag bekommen. Damit zahlen sie direkt monatlich weniger Lohnsteuer. Sie müssen den Freibetrag nur beim Finanzamt beantragen.
Dafür gibt es einen Freibetrag, wenn mindestens 600 Euro zusammenkommen |
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Werbungskosten zählen nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1 000 Euro |
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Arbeitsweg |
Es zählen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel mit Belegen. Oder für jeden Kilometer der einfachen Entfernung des Arbeitswegs 0,30 Euro, jedoch höchstens 4 500 Euro im Jahr. Höhere Kosten mit dem Auto zählen mit nachgewiesener Fahrleistung. |
Sonderausgaben zählen nach Abzug von pauschal 36 Euro (72 Euro für Paare) |
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Unterhalt für den Ex nach Trennung oder Scheidung |
Bis zu 13 805 Euro, plus Beiträge, die für die Kranken- und Pflegeversicherung des Empfängers aufgebracht werden. |
Kinderbetreuungskosten |
Maximal zwei Drittel der Kosten, höchstens aber 4 000 Euro im Jahr für Kindergarten, Hort, Tagesmutter, Kinderfrau und ähnliche Betreuungsleistungen. |
Außergewöhnliche Belastungen |
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Ausbildungsfreibetrag |
924 Euro für Kinder über 18 Jahre, die in Ausbildung sind und auswärts wohnen – unabhängig von deren Einkünften und Bezügen. |
Pflegepauschbetrag |
924 Euro. |
Dafür gibt es einen Freibetrag ohne 600-Euro-Grenze |
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Handwerker, Hilfen im Haushalt, |
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- Ob Kosten für Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhalt – zusätzliche Freibeträge für solche Ausgaben bringen Angestellten direkt mehr Netto.
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