Finanztest-Redakteurin Anja Hardenberg (41) mit Sohn Levi (8):
Mein Gehalt schrumpfte. 41,42 Euro weniger Netto im Monat. Erst bei genauem Lesen meiner Gehaltsabrechnung fiel es mir auf. Plötzlich war ich in Steuerklasse I, in der Single-ohne-Kind-Klasse, und musste mehr Steuern zahlen. Dabei habe ich einen Sohn, den ich allein erziehe. Der Fehler versteckte sich in einem winzigen Kästchen auf der Abrechnung und schleppte sich bereits durch fünf Monatsgehälter. Doch wie kam er dahin?
Als getrenntlebende Mama rechnete mich mein Arbeitgeber schon jahrelang mit Steuerklasse II ab. Daher kam mir der eingearbeitete Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1 308 Euro zugute, sodass Lohnsteuer und Soli niedriger waren. Doch nach der Scheidung sollte ich in Steuerklasse I sein?
Meldedaten wie den Familienstand übermitteln die Gemeinden automatisch an die zentrale Datenbank der Finanzämter. Und die stellt tatsächlich im Jahr nach einer Scheidung automatisch auf Steuerklasse I um. Mein Arbeitgeber rief die neuen Daten elektronisch ab und rechnete damit.
Steuerklasse II musste ich neu beantragen und dem Finanzamt glaubhaft versichern, dass ich allein lebe.
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@AnjaMu: Am besten wendet sich der Betroffene an seinen Arbeitgeber. Es kann sein, dass dieser die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht automatisiert mit dem Finanzamt abgleicht und zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei seiner Abrechnung nicht berücksichtigt.
Über die Steuererklärung lässt sich das natürlich wieder heilen.
Hallo
Heute war ein Bekannter beim Finanzamt und dort sagte man Ihn das sein Kind nicht mit auf der Lohnabrechnung drauf ist. Beim Finanzamt ist es drauf. Hat er dadurch Nachteile?
Gruß
Anja