Auch ein Beamter ist im Krankheitsfall nicht ans Haus gefesselt. Wird er aber nachts auf einem Oktoberfest erwischt, obwohl er sich mit Rückenschmerzen abgemeldet hat, hilft die Ausrede nicht, er habe trotz Einnahme von Tabletten nicht sitzen, aber stehen können. Ihm werden sechs Monate lang 5 Prozent Gehalt gekürzt (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Az. 10 L 6/14).