Arbeitnehmer können ihren Nettolohn für November und Dezember noch deutlich erhöhen. Sie müssen nur einen Freibetrag beantragen.

Schulgeld für die Privatschule, Zahnersatz und Handwerkerkosten: Für überraschende Ausgaben können Arbeitnehmer einen weiteren Freibetrag beantragen.
Das Geld für die Kinderbetreuung, der Unterhalt für den Expartner oder die Ausgaben für das studierende Kind: Sonderausgaben wie diese lassen sich knapp 27 Millionen Steuerzahler anrechnen. Viele warten bis zur Steuererklärung. Doch sie können auch einen Freibetrag beantragen und gleich weniger Steuern zahlen. Der Finanzbeamte muss lediglich nachvollziehen können, dass die Kosten angefallen sind.
Der Freibetrag für Unterhaltszahlungen an den Expartner bringt besonders viel, Steuerberater Wolfgang Wawro sagt: „Im Jahr sind das bis zu 13 805 Euro, die Steuerzahler vom Finanzamt eintragen lassen können.“ Das bringt einige tausend Euro Steuerermäßigung – je nach Steuersatz.
30. November ist Stichtag
Freibeträge für Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen senken das monatlich zu versteuernde Einkommen. Hat das Finanzamt die Beträge in die Lohnsteuerdatenbank eingetragen, muss der Chef sie beim Monatsgehalt berücksichtigen und mehr auszahlen.
Verzichten Arbeitnehmer auf einen Freibetrag, geht ihnen die Steuerermäßigung nicht verloren. Sie erhalten sie aber erst Monate später nach der Steuererklärung.
Im Gegenzug gilt: Wer durch einen Freibetrag weniger Steuern zahlt, bekommt später vom Finanzamt weniger zurück.
Auch für das laufende Jahr trägt das Finanzamt noch Freibeträge ein. Den Nettovorteil gibt es dann konzentriert im November und Dezember. Der letzte Termin für einen Antrag ist der 30. November.
Ausgaben ab 600 Euro
Besonders Arbeitnehmer, die am Jahresende wenig finanziellen Spielraum haben, sind mit Freibeträgen besser dran. „Familien mit Kindern brauchen sie oft, damit sie ihre laufenden Kosten decken können“, sagt Steuerberater Wawro.
Für viele Kosten gibt das Finanzamt einen Mindestbetrag vor, ehe es einen Freibetrag einträgt. Mehr als 600 Euro müssen es oft sein. Posten wie außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten und Sonderausgaben werden zusammengerechnet.
Im Verlauf eines Jahres können Arbeitnehmer weitere Freibeträge beantragen. Haben sie im ersten Antrag die 600-Euro-Grenze überschritten, gilt sie für jeden weiteren als erfüllt.
Fahrt zur Arbeit
Werbungskosten zählen erst zum 600-Euro-Topf, wenn sie über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 000 Euro liegen. Arbeitnehmer müssen also mindestens 1 600 Euro Werbungskosten haben, bevor die Finanzbehörde allein dafür einen Freibetrag gewährt. Zu den Werbungskosten gehören Ausgaben für den Job, wie die Kosten für berufliche Reisen, den Weg zur Arbeit oder eine doppelte Haushaltsführung.

Beispiel Fahrtkosten: Jan Lange fährt an 230 Tagen im Jahr 30 Kilometer zur Arbeit. Für jede Fahrt zählen 30 Cent pro Kilometer der einfachen Entfernung zum Betrieb. Lange kann 1 070 Euro als Werbungskosten abrechnen und sich als Freibetrag eintragen lassen. Bei einem Bruttogehalt von 50 000 Euro in Steuerklasse I bekommt er knapp 380 Euro mehr Netto ausgezahlt.
Krankheitskosten
Kosten für Medikamente, Zahnersatz oder die künstliche Befruchtung bei Ehepaaren zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch dafür können Steuerzahler Freibeträge beantragen, doch vorher zieht das Finanzamt die „zumutbare Belastung“ ab. Ihre Höhe hängt ab vom Familienstand, der Zahl der Kinder und dem Einkommen.

Beispiel Zahnersatz: Angela Warth zahlt im Oktober für Zahnersatz 3 000 Euro. Sie verdient 28 000 Euro Brutto im Jahr. Da sie alleinstehend ist, berechnet das Finanzamt davon 6 Prozent als zumutbare Belastung, also 1 680 Euro. Diesen Betrag muss Warth ohne Steuervorteil tragen. Für die übrigen 1 320 Euro kann sie einen Freibetrag bekommen, der von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird.
Lässt Warth den Freibetrag noch im Oktober vom Finanzamt eintragen, bringt ihr das im November und Dezember jeweils 195 Euro mehr Nettogehalt.
Unterhalt, Spenden und Bildung
Familien haben Ausgaben für Schulgeld, die Tagesmutter und manchmal noch für die Ausbildung eines der Ehepartner. Sie können sich einen Freibetrag eintragen lassen, wenn die Kosten die Pauschale von 36 Euro (72 Euro für Paare) übersteigen.

Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Fahrten zur Arbeit: Auf Antrag gewährt das Finanzamt dafür Freibeträge und verlangt weniger Steuern.
Beispiel Betreuungskosten: Der Sohn von Heiko und Inga Busch geht seit September in den Kindergarten. Die Eltern zahlen seither monatlich 560 Euro für die Betreuung. Das Ehepaar kann sich die 2 240 Euro in diesem Jahr noch je zur Hälfte auf beide Gehälter als Freibetrag anrechnen lassen oder eine andere Aufteilung beim Finanzamt beantragen.
Ausgaben ohne 600-Euro-Grenze
Die 600-Euro-Hürde gilt nicht für Dienste im Haushalt. Freibeträge für solche Kosten bringen besonders viel, da sie nicht das steuerpflichtige Einkommen, sondern direkt die Einkommensteuer verringern.
Für Haushaltshilfen können Steuerzahler Lohnkosten bis 16 000 Euro und für Minijobber bis 2 040 Euro anerkennen lassen. Für Handwerker akzeptiert das Finanzamt bis 4 800 Euro der Arbeitskosten als Freibetrag.

Beispiel Handwerkerkosten: Hans Hövel rechnet für die Erneuerung seines Daches mit 4 500 Euro Lohn- und Maschinenkosten. Er kann seine Steuer um 20 Prozent davon verringern lassen, also 900 Euro. Um das zu erreichen, lässt sich Hövel als Freibetrag das Vierfache (3 600 Euro) eintragen.
Auch wenn Freibeträge künftige Kosten betreffen, kann das Finanzamt einen Nachweis verlangen. In Hövels Fall reicht ein Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebes, der die Arbeiten erledigt. Fallen die Kosten am Ende geringer aus, muss Hövel den Freibetrag nicht korrigieren. Der Ausgleich wird in der Steuererklärung nachgeholt.