Freibetrag auf der Steuerkarte 2009
Arbeitnehmer können ihre monatlichen Steuervorauszahlungen senken, wenn sie sich auf ihrer Lohnsteuerkarte für ihre Ausgaben einen Freibetrag eintragen lassen.
Sie bekommen einen Freibetrag, wenn folgende Posten zusammen 600 Euro übersteigen: | |
Werbungskosten, dienach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro übrig sind |
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Sonderausgaben, dienach Abzug von 36 Euro Pauschbetrag (72 Euro für Ehepaare) übrig sind | Für Unterhaltskosten nach Trennung oder Scheidung bis zu 13 805 Euro. Für Ausbildungskosten bis zu 4 000 Euro. Für Spenden oder Beiträge an politische Parteien bis zu 1 650/3 300 Euro (Alleinstehende/Ehepaare). Gezahlte Kirchensteuer abzüglich Erstattungen. |
Kinderbetreuungskosten
| Maximal zwei Drittel der Kosten, höchstens 4 000 Euro im Jahr, wenn:
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Ausbildungsfreibetrag für Kinder über 18 Jahre | Wenn die erwachsenen Kinder auswärts wohnen, 924 Euro im Jahr, im Monat 77 Euro. |
Außergewöhnliche | Krankheitskosten nach Abzug des Eigenanteils, 924 Euro Pflegepauschbetrag für Angehörige in Pflegestufe III, bis zu 7 680 Euro Unterhalt für Angehörige/Lebenspartner, wenn Unterhaltspflicht besteht. |
Hierfür bekommen Sie einen Freibetrag ohne die 600-Euro-Grenze: | |
Lohn- und Fahrtkosten für Handwerker und andere Helfer im Haushalt |
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Spezielle Pauschbeträge | Je nach Grad der Behinderung Behindertenpauschbetrag von 310 Euro bis 3 700 Euro. 370 Euro Hinterbliebenenpauschbetrag. |
Zweitsteuerkarten mit Steuerklasse VI | Freibetrag bis zu dem Betrag, für den der steuerfreie Grundfreibetrag durch den vom ersten Chef bezogenen Lohn noch nicht ausgeschöpft ist. |