Kaiserschnitt ist ein Muss: Arzt muss operieren
Einige Situationen bei der Schwangerschaft oder Geburt sind lebensgefährlich und erfordern zwingend einen Kaiserschnitt. Zu diesen „absoluten Indikationen“ zählen:
- Querlage. Das Kind liegt vor der Geburt quer zur Längsachse der Mutter – sitzt also fest. Gelingt eine „äußere Wendung“ mit Handgriffen an der Bauchdecke der Mutter nicht, ist der Kaiserschnitt unvermeidbar.
- Beckendeformität. Schwere Fehlstellung des mütterlichen Beckens.
- Eklampsie, Hellp-Syndrom. Verwandte lebensbedrohliche Erkrankungen in der späten Schwangerschaft. Die Eklampsie führt zu Krampfanfällen, das Hellp-Syndrom zerstört unter anderem Blutzellen.
- (Drohender) Gebärmutterriss.
- Infektion der Ei-Höhle. Bakterien dringen bei Schwangerschaft oder Geburt in die Gebärmutter ein.
- Vorzeitige Plazentalösung. Der Mutterkuchen löst sich schon am Ende der Schwangerschaft oder während der Geburt. Dann droht dem Kind ein Sauerstoffmangel.
- Plazenta praevia. Der Mutterkuchen versperrt den Geburtskanal.
- Nabelschnurvorfall. Während der Geburt wird die Nabelschnur abgeklemmt. Dann bekommt das Baby womöglich zu wenig Sauerstoff.
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