Gebühren für Darlehens­konto unwirk­sam Kunden können Geld zurück­fordern

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Gebühren für Darlehens­konto unwirk­sam - Kunden können Geld zurück­fordern

Banken dürfen für Darlehens­konten keine Gebühren fordern. Derartige Klauseln in Kredit­verträgen sind unwirk­sam, entschied der Bundes­gerichts­hof (BGH). Damit hatte die Klage der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen Erfolg. Millionen Kunden können nun Geld zurück­fordern.

Konto­führung ist keine Sonder­leistung

Wer einen Konsumenten­kredit oder ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat, musste bisher bei vielen Banken monatliche Gebühren für das Darlehens­konto entrichten. Auf diesem Konto verbucht das Geld­haus die monatlich einge­gangenen Zins- und Tilgungs­raten des Bank­kunden. Auszüge erhält der Kunde in der Regel nicht. Nach dem Urteil des BGH steht nun fest, dass für Darlehens­verträge keine Konto­führungs­gebühr vereinbart werden darf. Die Karls­ruher Richter sahen in der Konto­führung keine Sonder­leistung für den Kunden. Das Darlehens­konto diene ausschließ­lich „eigenen (…) Abrechnungs­zwecken“ der Bank.

Millionen Kunden haben Anspruch auf Rück­zahlung

Nach dem Urteil können Millionen Kunden mit einem Kredit­vertrag Gebühren für das Darlehens­konto zurück­fordern. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ist noch strittig, wann die dreijäh­rige Verjährungs­frist für Erstattungs­ansprüche des Kunden beginnt. Im ungüns­tigsten Fall verjähren jetzt Ansprüche von Zahlungen aus dem Jahr 2008.

Tipp: Fordern Sie Ihre monatlich gezahlten Gebühren für das Darlehens­konto von Ihrer Bank zurück. Die Verbraucherzentrale NRW hat dafür einen Musterbrief ins Netz gestellt.

Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 7. Juni 2011
Aktenzeichen: XI ZR 388/10

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Profilbild Stiftung_Warentest am 22.10.2021 um 17:14 Uhr
KFW-Darlehen

@Alibaba01: Theoretisch ist es auch möglich, dass ein Kfw-Darlehen eine unwirksame Preisbedingung enthält. Zu einzelnen Klauseln gibt es bereits eine Rechtsprechung. Daher müssten Sie von Ihrer Verbraucherzentrale oder Ihrem Anwalt prüfen lassen, ob die Ihnen vorliegende Gebührenklausel der Klausel entspricht, zu der es eine Rechtsprechung gibt.
Zur Rechtsprechung des BGH (BGH XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15):
Eine Preisnebenabrede über eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr in Kfw-Kreditverträgen, die keine echte (Gegen-) Leistung zum Gegenstand haben, unterliegen nach der Rechtsprechung zwar auch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (BGH XI ZR 454/14). Doch selbst wenn die Bearbeitungsgebühr einen Aufwand bepreist, der zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht seitens der Bank diene, benachteilige die Gebühr die Kreditnehmer nicht in jedem Fall unangemessen.
In den entschiedenen Fällen verlangten die Banken eine Abzugsgebühr in Höhe von 4%. Diese 4% befanden sich auch in den Refinanzierungsbedingungen der Verträge, die die Kreditinstitute mit der KfW abgeschlossen hatten.
Der BGH urteilte, dass eine Gesamtbetrachtung ergeben hatte, dass die strittigen Bearbeitungsgebühren bei den Förderdarlehen keine unangemessene Benachteiligung darstellten und somit wirksam vereinbart wurden. Denn das Bearbeitungsentgelt diene nicht dem wirtschaftlichen Interesse der Bank, sondern lediglich der Erfüllung der von der Kfw vorgegeben Förderbedingungen.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=992afda4c4bbba3c2468112cba3b026e&nr=73704&linked=pm&Blank=1

Alibaba01 am 19.10.2021 um 21:54 Uhr
KFW-Darlehen

Kann ich auch für ein KFW-Darlehen die Gebühren zurückverlangen?
Auch wenn, das Dalehen seit September 2021 zurückgezahlt ist?

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.12.2014 um 09:51 Uhr
Darlehenskonto

@medeni13: Urteile speziell zur Zulässigkeit von Kontogebühren bei Bauspardarlehen sind uns nicht bekannt. Wir meinen aber, dass die BGH-Rechtsprechung auch auf Bauspardarlehen übertragbar ist. Die meisten Bausparkassen verlangen in der Darlehensphase keine Kontogebühren mehr. (PH)

evwiesbaden am 07.12.2014 um 10:46 Uhr
Wüstenrot --mein Schreiben -wegen Rückforderung

lehnt die Rückzahlung ab da sich das Urteil angeblich nur auf Vorausdarlehnen und Zwischenkredite berufen würde! Brief vom 3.12.14...Was Tun??

medeni13 am 16.11.2011 um 17:30 Uhr
Darlehenskonto

Hallo, kann mir jemand sagen, was man genau unter einem Darlehenskonto versteht. Ich habe ein Immobiliendarlehen. Hierfür habe ich Bearbeitungsgebühren gezahlt. Kann ich aufgrund des Urteils diese von meiner bank zurückfordern ? Danke im voraus für Ihre Antwort.