
Banken dürfen für Darlehenskonten keine Gebühren fordern. Derartige Klauseln in Kreditverträgen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Damit hatte die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Erfolg. Millionen Kunden können nun Geld zurückfordern.
Kontoführung ist keine Sonderleistung
Wer einen Konsumentenkredit oder ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat, musste bisher bei vielen Banken monatliche Gebühren für das Darlehenskonto entrichten. Auf diesem Konto verbucht das Geldhaus die monatlich eingegangenen Zins- und Tilgungsraten des Bankkunden. Auszüge erhält der Kunde in der Regel nicht. Nach dem Urteil des BGH steht nun fest, dass für Darlehensverträge keine Kontoführungsgebühr vereinbart werden darf. Die Karlsruher Richter sahen in der Kontoführung keine Sonderleistung für den Kunden. Das Darlehenskonto diene ausschließlich „eigenen (…) Abrechnungszwecken“ der Bank.
Millionen Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung
Nach dem Urteil können Millionen Kunden mit einem Kreditvertrag Gebühren für das Darlehenskonto zurückfordern. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ist noch strittig, wann die dreijährige Verjährungsfrist für Erstattungsansprüche des Kunden beginnt. Im ungünstigsten Fall verjähren jetzt Ansprüche von Zahlungen aus dem Jahr 2008.
Tipp: Fordern Sie Ihre monatlich gezahlten Gebühren für das Darlehenskonto von Ihrer Bank zurück. Die Verbraucherzentrale NRW hat dafür einen Musterbrief ins Netz gestellt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Juni 2011
Aktenzeichen: XI ZR 388/10