
Banken dürfen für Darlehenskonten keine Gebühren fordern. Derartige Klauseln in Kreditverträgen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Damit hatte die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Erfolg. Millionen Kunden können nun Geld zurückfordern.
Kontoführung ist keine Sonderleistung
Wer einen Konsumentenkredit oder ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat, musste bisher bei vielen Banken monatliche Gebühren für das Darlehenskonto entrichten. Auf diesem Konto verbucht das Geldhaus die monatlich eingegangenen Zins- und Tilgungsraten des Bankkunden. Auszüge erhält der Kunde in der Regel nicht. Nach dem Urteil des BGH steht nun fest, dass für Darlehensverträge keine Kontoführungsgebühr vereinbart werden darf. Die Karlsruher Richter sahen in der Kontoführung keine Sonderleistung für den Kunden. Das Darlehenskonto diene ausschließlich „eigenen (…) Abrechnungszwecken“ der Bank.
Millionen Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung
Nach dem Urteil können Millionen Kunden mit einem Kreditvertrag Gebühren für das Darlehenskonto zurückfordern. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ist noch strittig, wann die dreijährige Verjährungsfrist für Erstattungsansprüche des Kunden beginnt. Im ungünstigsten Fall verjähren jetzt Ansprüche von Zahlungen aus dem Jahr 2008.
Tipp: Fordern Sie Ihre monatlich gezahlten Gebühren für das Darlehenskonto von Ihrer Bank zurück. Die Verbraucherzentrale NRW hat dafür einen Musterbrief ins Netz gestellt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Juni 2011
Aktenzeichen: XI ZR 388/10
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@Alibaba01: Theoretisch ist es auch möglich, dass ein Kfw-Darlehen eine unwirksame Preisbedingung enthält. Zu einzelnen Klauseln gibt es bereits eine Rechtsprechung. Daher müssten Sie von Ihrer Verbraucherzentrale oder Ihrem Anwalt prüfen lassen, ob die Ihnen vorliegende Gebührenklausel der Klausel entspricht, zu der es eine Rechtsprechung gibt.
Zur Rechtsprechung des BGH (BGH XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15):
Eine Preisnebenabrede über eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr in Kfw-Kreditverträgen, die keine echte (Gegen-) Leistung zum Gegenstand haben, unterliegen nach der Rechtsprechung zwar auch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (BGH XI ZR 454/14). Doch selbst wenn die Bearbeitungsgebühr einen Aufwand bepreist, der zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht seitens der Bank diene, benachteilige die Gebühr die Kreditnehmer nicht in jedem Fall unangemessen.
In den entschiedenen Fällen verlangten die Banken eine Abzugsgebühr in Höhe von 4%. Diese 4% befanden sich auch in den Refinanzierungsbedingungen der Verträge, die die Kreditinstitute mit der KfW abgeschlossen hatten.
Der BGH urteilte, dass eine Gesamtbetrachtung ergeben hatte, dass die strittigen Bearbeitungsgebühren bei den Förderdarlehen keine unangemessene Benachteiligung darstellten und somit wirksam vereinbart wurden. Denn das Bearbeitungsentgelt diene nicht dem wirtschaftlichen Interesse der Bank, sondern lediglich der Erfüllung der von der Kfw vorgegeben Förderbedingungen.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=992afda4c4bbba3c2468112cba3b026e&nr=73704&linked=pm&Blank=1
Kann ich auch für ein KFW-Darlehen die Gebühren zurückverlangen?
Auch wenn, das Dalehen seit September 2021 zurückgezahlt ist?
@medeni13: Urteile speziell zur Zulässigkeit von Kontogebühren bei Bauspardarlehen sind uns nicht bekannt. Wir meinen aber, dass die BGH-Rechtsprechung auch auf Bauspardarlehen übertragbar ist. Die meisten Bausparkassen verlangen in der Darlehensphase keine Kontogebühren mehr. (PH)
lehnt die Rückzahlung ab da sich das Urteil angeblich nur auf Vorausdarlehnen und Zwischenkredite berufen würde! Brief vom 3.12.14...Was Tun??
Hallo, kann mir jemand sagen, was man genau unter einem Darlehenskonto versteht. Ich habe ein Immobiliendarlehen. Hierfür habe ich Bearbeitungsgebühren gezahlt. Kann ich aufgrund des Urteils diese von meiner bank zurückfordern ? Danke im voraus für Ihre Antwort.