Inzwischen haben Landgerichte bundesweit einer ganzen Reihe von Banken Pauschalgebühren für die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen verboten. Gerade hat der Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein solches Verbot gegenüber der Commerzbank bestätigt. Wer eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte sie zurückfordern. test.de erklärt, wie Sie das am besten machen.
Rechtswidrige Klauseln
So erkennen Sie rechtswidrige Gebühren für die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen: Schauen Sie ins Preisverzeichnis und die sonstigen Geschäftsbindungen Ihrer Bank. Rechtswidrig sind dort aufgeführte Gebühren, wenn die Bank Ihnen keine Möglichkeit einräumt nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Beachten Sie: Rechtswidrig ist die Gebühr auch, wenn die Regelung, wegen der Sie seinerzeit zahlen sollten, inzwischen gar nicht mehr im Preisverzeichnis oder in den Geschäftsbedingungen zu finden ist.
Anleitung für die Rückforderung
Schreiben Sie per Einschreiben mit Rückschein an die Bank: „Ich fordere Erstattung der für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erhobenen Gebühr.“ Nennen Sie die Kreditvertragsnummer und das Datum der Zahlung. Argumentieren Sie: „Die Festsetzung pauschaler Schadenersatzbeträge in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist rechtswidrig. Zumindest müssen Kunden die Möglichkeit haben nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.“ Verweisen Sie auf die unten aufgeführten Urteile. Setzen Sie eine Frist von drei Wochen. Behalten Sie sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts ohne weitere Ankündigung vor. Wenn der Ihre Forderung dann später durchsetzt, muss die Bank alle seine Honorare übernehmen.
Suche nach einem Rechtsanwalt
Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen möchten, sollten Sie nach einer Kanzlei suchen, die Erfahrung mit der Rückforderung rechtswidriger Bankgebühren hat. Die Kanzlei muss nicht in Ihrer Nähe liegen. Sie können die Unterlagen per Post schicken. Fragen Sie einfach per E-Mail oder Telefon nach, ob und zu welchen Konditionen die Kanzlei ihre Vertretung übernimmt. Beachten Sie: Rechtsanwalte kassieren in der Regel einen Vorschuss aufs Honorar. Das ist allerdings oft viel geringer als vermutet. Gerade für die Rückforderung von oft nur wenigen Hundert Euro ist umgekehrt oft schwierig, überhaupt einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden, der bereit ist, den Fall zu übernehmen. Die Honorare sind so gering, dass sich das für den Rechtsanwalt nur lohnt, wenn er genügend Parallelfälle hat.
Verbraucherschutz vor Gericht
Die besten Aussichten auf Erstattung haben Kunden von Banken, denen Gerichte die Erhebung der Gebühr verboten haben. Gerichtliche Verbote rechtswidriger Praktiken können Verbraucherschutzorganisationen wie die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die Verbraucherzentralen oder der Verbraucherzentrale Bundesverband durchsetzen. Sie klagen gegen die Bank auf Unterlassung. Wenn die Verurteilung rechtskräftig wird und die Bank sich dennoch weiter auf die rechtswidrige Klausel beruft, können die Verbraucherschützer die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro beantragen. Betroffene Kunden sollten sich also bei der als Kläger bezeichneten Organisation melden, wenn die Bank die Erstattung der rechtswidrigen Gebühren verweigert.
Verurteilungen in Serie
test.de nennt Banken, denen Gerichte Klauseln über Gebühren für die Ermittlung von Vorfälligkeitsentschädigungen verboten haben.
Commerzbank AG:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2013
Aktenzeichen: 23 U 50/12 (nicht rechtskräftig).
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Erfolgreicher Rechtsanwalt: Ralf Eckhard von Dr. Heinz & Stillner, Stuttgart
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2013
Aktenzeichen: 2–02 O 277/12 (nicht rechtskräftig)
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden
Erfolgreicher Rechtsanwalt: Wolfgang Benedikt-Jansen, Frankenberg
Kreissparkasse Köln:
Landgericht Köln, Urteil vom 18.01.2012
Aktenzeichen: 26 O 317/11 (nicht rechtskräftig)
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden
Erfolgreiche Rechtsanwältin: Heidrun Jakobs, Mainz
Sparkasse Oberpfalz Nord:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.06.2010
Aktenzeichen: 7 O 3023/10 (nicht rechtskräftig)
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden
Erfolgreicher Rechtsanwalt: Wolfgang Benedikt-Jansen, Frankenberg
Vereinigte Volksbank eG (Wernigerrode):
Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 21.08.2009
Aktenzeichen: 7 O 1473/09 (nicht rechtskräftig)
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden
Erfolgreiche Rechtsanwältin: Heidrun Jakobs, Mainz
Volksbank eG Minden-Hille-Porta:
Landgericht Dortmund, Urteil vom 23.10.2009
Aktenzeichen: 4 O 436/09 (nicht rechtskräftig)
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden
Erfolgreiche Rechtsanwältin: Heidrun Jakobs, Mainz
Volksbank Elsterland eG:
Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 16.10.2009
Aktenzeichen: 4 O 549/09 (nicht rechtskräftig)
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden
Erfolgreiche Rechtsanwältin: Heidrun Jakobs, Mainz
Volksbank Oberharz eG:
Landgericht Göttingen, Urteil vom 25.09.2010
Aktenzeichen: 2 O 184/09 (nicht rechtskräftig)
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden
Erfolgreicher Rechtsanwalt: Wolfgang Benedikt-Jansen, Frankenberg
Volksbank Zuffenhausen eG:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.10.2011
Aktenzeichen: 20 O 383/11 (nicht rechtskräftig)
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden
Erfolgreiche Rechtsanwältin: Heidrun Jakobs, Mainz
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@frostybunny: Schauen Sie ins Preisverzeichnis und die sonstigen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Rechtswidrig sind dort aufgeführte Gebühren, wenn die Bank Ihnen keine Möglichkeit einräumt nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Beachten Sie: Rechtswidrig ist die Gebühr auch, wenn die Regelung, wegen der Sie seinerzeit zahlen sollten, inzwischen gar nicht mehr im Preisverzeichnis oder in den Geschäftsbedingungen zu finden ist. Ist das bei Ihrer Bank der Fall, können Sie die Gebühren mit unserem Musterbrief zurück fordern. Ein schon ergangenes Urteil gegen die Targobank ist uns nicht bekannt. (PH)
Wie sieht es denn mit den Kostengebühren für eine vorzeitige Ablöseanfrage und der Vorfälligkeitsentschädigung bei der Targobank aus ? Kann man die dort auch zurückfordern ?
Danke