Für Gebrauchtwagenverkäufer
- Beschreibung. Beschreiben Sie den Wagen vollständig und richtig. Sagen Sie nichts, was Sie nicht wirklich wissen. Wenn Sie umgekehrt Mängel, Unfälle oder große Reparaturen verschweigen, haften Sie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung.
- Einschränkungen. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass der Kilometerstand stimmt: Legen Sie offen, wann und mit welchem Kilometerstand Sie selbst den Wagen gekauft haben. Erklären Sie, dass Sie nicht sicher sind, ob der Kilometerstand damals stimmte und Sie daher keine Gewähr für die Laufleistung übernehmen.
Für Gebrauchtwagenkäufer
- Information. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Manipulation des Tachostands am Auto, das Sie vielleicht kaufen wollen. Die größte Sicherheit haben Sie, wenn Sie den Wagen vom Erstbesitzer kaufen, der die Laufleistung unabhängig vom Tachostand kennt. Er macht sich wegen Betrugs strafbar, wenn er Ihnen eine gegenüber dem Tachostand tatsächlich erheblich höhere Laufleistung verschweigt.
- Ausschluss. Rechnen Sie mit dem Schlimmsten, wenn der Verkäufer eines Wagens nicht für die Laufleistung einstehen will. Auch Autos in äußerlich gutem Zustand können viele hunderttausend Kilometer auf dem Buckel haben und kurz vor der Schrottreife stehen.
- Prüfung. Wenn Sie einen Wagen mit nicht allzu hohem Tachostand gekauft haben und schon bald nach Kauf schwere Reparaturen fällig sind, dann versuchen sie, über den Hersteller Daten zu bekommen, die eine Überprüfung der tatsächlichen Laufleistung vor dem Kauf ermöglichen. Möglicherweise helfen Ihnen auch Angebote wie www.kilometercheck.eu oder www.carfax.eu weiter.
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- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
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- Gebrauchtwagenkauf von privat oder vom Händler? Wir sagen, worauf Sie beim Autokauf achten müssen und woran Sie unseriöse Händler erkennen.
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- Was tun mit alten Handys und dem kaputten Staubsauger? Wir sagen, wie Verbraucher Elektroschrott entsorgen können − und wie gut die Entsorgung tatsächlich klappt.
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Wie immer - ne?
Haben sie das verlinkte urteil gelesen? Nein? Falls sie es lesen sollten, werden sie feststellen, daß das Gericht nirgends feststellt, daß die Gewährleistung gar nicht hätte ausgeschlossen werden dürfen. Wenn dem so ist, dann sind meine Fälle nicht "konstruiert" sondern die einzig mögliche Erklärung. .
Also in dem Text steht zwar nur „Käufer“ und „Händler“, aber man kann doch wohl in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf an privat handelte. Wäre irgendetwas von ihren „konstruierten“ Sachverhalten (Händler verkauft privat sein eigenes Fahrzeug, oder an einen anderen Händler) so gewesen, wäre es doch auch nicht zu diesem Urteil gekommen. Hier haben sie doch nur wieder besserwisserisch und voreilig ihre Parolen in die Tasten gezimmert, nach dem vollkommen korrekten Hinweis auf die Sachlage von RemusRomulus haben sie schnell mal nachgelesen und gemerkt das sie Schwachsinn geschrieben haben, jetzt wollen sie ihr Gesicht wahren und konstruieren abenteuerliche Sachverhalte, die sie in ihrem ersten Kommentar zu diesem Thema in keiner Weise so einschränkend erwähnten.
Da haben sie vollkommen recht. Aus dem Urteil (verlinkt) geht leider nicht hervor, ob der Händler eventuell den Wagen privat verkauft hat und damit ein Gewährleistungsausschluß natürlich möglich wäre. Auch wäre es möglich, daß der Käufer selbst gewerblich tätig war. Dann wäre ebenfalls eine freie Vereinbarung über die Gewährleistung oder den Ausschluß derselben möglich. Aber sie haben recht: Beim gewerblichen Verkauf an einen privaten Endkunden kann die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden und lediglich auf mindestens ein Jahr beschränkt werden.
Zitat :
Ein Händler aus dem Raum Düsseldorf hatte den Wagen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung über das Internetportal mobile.de angeboten
Ein Händler kann grundsätzlich eine Gewährleistung nicht ausschließen. Egal wie er das formuliert. Das ist zumindestens mein Kenntnisstand.