Gebraucht­wagenkauf

Tipps

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Für Gebraucht­wagen­verkäufer

  • Beschreibung. Beschreiben Sie den Wagen voll­ständig und richtig. Sagen Sie nichts, was Sie nicht wirk­lich wissen. Wenn Sie umge­kehrt Mängel, Unfälle oder große Reparaturen verschweigen, haften Sie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung.
  • Einschränkungen. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass der Kilo­meter­stand stimmt: Legen Sie offen, wann und mit welchem Kilo­meter­stand Sie selbst den Wagen gekauft haben. Erklären Sie, dass Sie nicht sicher sind, ob der Kilo­meter­stand damals stimmte und Sie daher keine Gewähr für die Lauf­leistung über­nehmen.

Für Gebraucht­wagenkäufer

  • Information. Informieren Sie sich über die Möglich­keiten zur Manipulation des Tacho­stands am Auto, das Sie vielleicht kaufen wollen. Die größte Sicherheit haben Sie, wenn Sie den Wagen vom Erst­besitzer kaufen, der die Lauf­leistung unabhängig vom Tacho­stand kennt. Er macht sich wegen Betrugs strafbar, wenn er Ihnen eine gegen­über dem Tacho­stand tatsäch­lich erheblich höhere Lauf­leistung verschweigt.
  • Ausschluss. Rechnen Sie mit dem Schlimmsten, wenn der Verkäufer eines Wagens nicht für die Lauf­leistung einstehen will. Auch Autos in äußerlich gutem Zustand können viele hundert­tausend Kilo­meter auf dem Buckel haben und kurz vor der Schrott­reife stehen.
  • Prüfung. Wenn Sie einen Wagen mit nicht allzu hohem Tacho­stand gekauft haben und schon bald nach Kauf schwere Reparaturen fällig sind, dann versuchen sie, über den Hersteller Daten zu bekommen, die eine Über­prüfung der tatsäch­lichen Lauf­leistung vor dem Kauf ermöglichen. Möglicher­weise helfen Ihnen auch Angebote wie www.kilometercheck.eu oder www.carfax.eu weiter.
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Insider2012 am 14.01.2013 um 11:25 Uhr
iss klaar...!

Wie immer - ne?

Gelöschter Nutzer am 14.01.2013 um 07:56 Uhr
@Insider2012

Haben sie das verlinkte urteil gelesen? Nein? Falls sie es lesen sollten, werden sie feststellen, daß das Gericht nirgends feststellt, daß die Gewährleistung gar nicht hätte ausgeschlossen werden dürfen. Wenn dem so ist, dann sind meine Fälle nicht "konstruiert" sondern die einzig mögliche Erklärung. .

Insider2012 am 11.01.2013 um 16:54 Uhr
Typisch!

Also in dem Text steht zwar nur „Käufer“ und „Händler“, aber man kann doch wohl in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf an privat handelte. Wäre irgendetwas von ihren „konstruierten“ Sachverhalten (Händler verkauft privat sein eigenes Fahrzeug, oder an einen anderen Händler) so gewesen, wäre es doch auch nicht zu diesem Urteil gekommen. Hier haben sie doch nur wieder besserwisserisch und voreilig ihre Parolen in die Tasten gezimmert, nach dem vollkommen korrekten Hinweis auf die Sachlage von RemusRomulus haben sie schnell mal nachgelesen und gemerkt das sie Schwachsinn geschrieben haben, jetzt wollen sie ihr Gesicht wahren und konstruieren abenteuerliche Sachverhalte, die sie in ihrem ersten Kommentar zu diesem Thema in keiner Weise so einschränkend erwähnten.

Gelöschter Nutzer am 11.01.2013 um 10:01 Uhr
@RemusRomulus

Da haben sie vollkommen recht. Aus dem Urteil (verlinkt) geht leider nicht hervor, ob der Händler eventuell den Wagen privat verkauft hat und damit ein Gewährleistungsausschluß natürlich möglich wäre. Auch wäre es möglich, daß der Käufer selbst gewerblich tätig war. Dann wäre ebenfalls eine freie Vereinbarung über die Gewährleistung oder den Ausschluß derselben möglich. Aber sie haben recht: Beim gewerblichen Verkauf an einen privaten Endkunden kann die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden und lediglich auf mindestens ein Jahr beschränkt werden.

RemusRomulus am 11.01.2013 um 08:50 Uhr
Eine kleine aber feine Tatsache.....

Zitat :
Ein Händler aus dem Raum Düssel­dorf hatte den Wagen unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung über das Internetportal mobile.de angeboten
Ein Händler kann grundsätzlich eine Gewährleistung nicht ausschließen. Egal wie er das formuliert. Das ist zumindestens mein Kenntnisstand.