
Verkäufer von Gebrauchtwagen mit Garantie müssen Reparaturen oft auch dann bezahlen, wenn der Wagen nicht zu den vorgeschriebenen Inspektionen in der Werkstatt war. Denn die Garantiebedingungen sind oft unwirksam. Jede Leistung stets auszuschließen, wenn Autobesitzer Inspektionen ausgelassen haben, sei unfair, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 206/12). Zulässig sei höchstens, die Übernahme von Reparaturkosten für Schäden auszuschließen, die tatsächlich auf mangelhafter Wartung beruhen.
Die CG-Car Garantie Versicherung muss dem Käufer eines Gebrauchtwagens für 10 000 Euro jetzt die rund 3 500 Euro teure Motorreparatur bezahlen.
Das Urteil gilt für Garantien, die eine kostenpflichtige Zusatzleistung sind. Für eine ohne Aufpreis zum Neuwagen angebotene Werksgarantie gilt die Regelung nicht. Sie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Er kann daher Umfang und Bedingungen dafür frei regeln und sie auch von regelmäßigen Besuchen in einer Vertragswerkstatt abhängig machen.