Gebraucht­wagen­garantie Auch ohne Inspektion

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Gebraucht­wagen­garantie - Auch ohne Inspektion

Verkäufer von Gebraucht­wagen mit Garantie müssen Reparaturen oft auch dann bezahlen, wenn der Wagen nicht zu den vorgeschriebenen Inspektionen in der Werk­statt war. Denn die Garan­tiebedingungen sind oft unwirk­sam. Jede Leistung stets auszuschließen, wenn Auto­besitzer Inspektionen ausgelassen haben, sei unfair, hat der Bundes­gerichts­hof entschieden (Az. VIII ZR 206/12). Zulässig sei höchs­tens, die Über­nahme von Reparatur­kosten für Schäden auszuschließen, die tatsäch­lich auf mangelhafter Wartung beruhen.

Die CG-Car Garantie Versicherung muss dem Käufer eines Gebraucht­wagens für 10 000 Euro jetzt die rund 3 500 Euro teure Motorre­paratur bezahlen.

Das Urteil gilt für Garan­tien, die eine kosten­pflichtige Zusatz­leistung sind. Für eine ohne Aufpreis zum Neuwagen angebotene Werks­garantie gilt die Regelung nicht. Sie ist eine freiwil­lige Zusatz­leistung des Herstel­lers. Er kann daher Umfang und Bedingungen dafür frei regeln und sie auch von regel­mäßigen Besuchen in einer Vertrags­werk­statt abhängig machen.

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