Gebrauchtwagen verkaufen Vertraglich absichern

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Wer sein Auto privat verkauft, erzielt eventuell einen höheren Preis. Allerdings sollte er einige Dinge beachten.

Zeuge. Wer Kaufinteressenten in seiner Wohnung empfangen möchte, sollte möglichst eine zweite Person hinzubitten. Ein Zeuge für Auskünfte und Vereinbarungen ist immer gut.

Probefahrt. Lassen Sie sich vor der Probefahrt Führerschein und Ausweis des Interessenten zeigen. Fahren Sie bei der Probefahrt mit. Ist das nicht möglich, behalten Sie den Ausweis bis zur Rückkehr als Pfand. Einer Meldung des Autoversicherers Huk-Coburg zufolge riskiert seinen Versicherungsschutz, wer dem Interessenten gutgläubig den Schlüssel in die Hand drückt und der dann mit dem Auto verschwindet.

Vertrag. Werden Sie sich mit dem Käufer handelseinig, sollte der Kaufvertrag schriftlich abgefasst werden. Vertragsformulare gibt es im Schreibwarenhandel, bei Autoclubs oder Kfz-Versicherern. Der Vertrag sollte auch zwei Veräußerungsanzeigen enthalten, um den Besitzerwechsel der bisherigen Versicherung und der Zulassungsbehörde mitzuteilen.

Übergabe. Wenn Sie einen großen Geldbetrag nicht zuhause entgegennehmen wollen, treffen Sie den Käufer in Ihrer Bankfiliale. Dort kann der Kaufpreis gleich auf Ihr Konto eingezahlt werden und nebenbei wird die Echtheit der Scheine geprüft. Über-geben Sie dem Käufer Auto, Papiere und alle Schlüssel gegen Quittung.

Versicherung. Günstig ist, wenn der Käufer zur Entgegennahme des Autos bereits einen eigenen Versicherungsnachweis vorlegen kann oder vertraglich die Übernahme der bestehenden Versicherung vereinbart wurde. Fehlt die Erklärung, laufen Sie Gefahr, noch weiter für Versicherungsprämien und Kfz-Steuer zur Kasse gebeten zu werden, falls der Käufer „vergisst“, das Auto ab- oder umzumelden.

Ummeldung. In welchem Zeitraum der Käufer das Auto ummeldet, muss im Kaufvertrag fixiert werden – üblicherweise ist das bis zu einer Woche nach der Übergabe. Zur Sicherheit kann man auch vereinbaren, gemeinsam zur Zulassungsstelle zu gehen.

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