Gebrauchtwagen Verkauft – in zehn Schritten

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Auf eigene Faust verkauft, bringt der Gebrauchtwagen das meiste Geld. Wir erklären, wie Autobesitzer beim Privatverkauf alles richtig machen und die Fallstricke erkennen.

Autobesitzer, die ihren Gebrauchten privat verkaufen, sind mit dem Erlös zufriedener als solche, die ihn an einen Händler loswerden. Das zeigt eine Studie der Firmen Deutsche Automobil Treuhand und Veedol.

Die Verkäufer, die ihren Wagen in Zahlung geben, jammern zwar ­auch nicht. Denn das ist bequem. Doch nicht jeder will auf einen Neuwagen umsteigen. Außerdem nimmt der Händler das Auto nicht zum Spitzenpreis. Er will es weiterverkaufen und daran verdienen.

Privat können Autoverkäufer mehr ­herausholen. Wie das geht, erklärt ­Finanztest in zehn Schritten.

1 Preis finden

Auch Sachverständige und Automobilclubs bieten Preisanalysen.

Ein erster, aber nicht sehr präziser Anhaltspunkt sind Wertangaben in Zeitschriften wie Tüv Autoreport oder ADAC Spezial Gebrauchtwagentest.

Orientierung geben auch Zeitungsanzeigen. Noch besser sind Onlinebörsen (siehe Punkt 2). Wenn Sie dort die Daten Ihres Wagens eingeben, erfahren Sie, zu welchen Tarifen derzeit gleichwertige Wagen gehandelt werden.

2 Der richtige Marktplatz

Inserate in Automagazinen sind nur bei seltenen Wagen oder Oldtimern sinnvoll. Inserieren Sie lieber in einer Tageszeitung. Das verspricht mehr Erfolg.

Nützlich sind Onlinebörsen wie mobile.de, autoscout24.de, autobild.de, webmobil24.de, autoboerse.de und webauto.de. Sie finden dort Anleitungen, wie Sie Ihr Auto beschreiben und mit Bild anbieten können. Mobile.de oder webauto.de verlangen Gebühren.

Eher für Profis ist die Autoversteigerung – etwa bei ebay. Hier laufen Sie Gefahr, zum Schnäppchenpreis verkaufen zu müssen, wenn nur wenige Bieter mitmachen und der Preis unten bleibt.

Notlösungen sind Automärkte in Großstädten. Dort müssen Sie Standmiete zahlen und stoßen zum Teil auf zwielichtige Käufer. Ebenfalls Notlösungen sind professionelle Aufkäufer. Diese zahlen meist keinen realistischen Preis. Versuchen Sie es dann lieber bei herkömmlichen Händlern.

3 Auto aufpeppen

Der erste Eindruck zählt! Polieren Sie den Lack, reinigen Sie die Sitze, saugen Sie durch. Wechseln Sie die Wischerblätter und defekte Glühbirnen und prüfen Sie Zubehör und Ersatzrad.

Auf eine Motorwäsche sollten Sie verzichten. Viele Käufer werden dann misstrauisch, denn so lassen sich kurzfristig Mängel vertuschen. Ist Ihr Auto ein Raucherauto, dann stehen Sie dazu. Wenn Sie den Wagen mit Spray oder Parfüm einnebeln, müssen Sie damit rechnen, den Käufer zu verärgern. Denn der Geruch wird nur für kurze Zeit verdeckt.

4 Das Angebot

Führen Sie Extras wie Klimaanlage auf. In Gebrauchtwagenmagazinen (siehe Punkt 1) erfahren Sie, welche Eigenschaften Ihres Wagens gefragt sind. Betonen Sie sie!

Entscheiden Sie sich, ob Sie ein Angebot mit Festpreis oder auf Verhandlungsbasis machen wollen.

Attraktiver machen können Sie Ihr Auto, indem Sie es prüfen lassen. Freie Sachverständige, Tüv, ADAC oder die Werkstattkette ATU bieten günstige Prüfsiegel, der Marktführer Dekra verlangt zum Beispiel 65 Euro. Sie können dann damit werben, dass ein Fachmann keine Auffälligkeiten festgestellt hat. In Motor und Getriebe schaut er beim Standardcheck aber nicht.

Noch mehr Sicherheit können Sie mit einer Gebrauchtwagengarantie bieten. Dafür müssen Sie eine Versicherung abschließen, die einspringt, wenn in der Garantiefrist etwas kaputtgeht.

Den Schutz gibt es aber nur für jüngere Wagen und er kann je nach Fahrzeug jährlich bis zu 500 Euro kosten. Zudem gilt er nicht für alle Autoteile und ist an eine regelmäßige Wartung geknüpft. Als Verkäufer sollten Sie eine solche Versicherung nur abschließen, wenn der Wagen überhaupt nicht zu Ihrem Wunschpreis weggeht.

5 Richtig verhandeln

Bringen Sie einen fachkundigen Zeugen mit zum Verkauf, vor allem, wenn Sie Autolaie sind. Setzen Sie sich ein unteres Preislimit und nehmen Sie Belege mit, wenn Sie – zum Beispiel im Internet – höhere Preise für vergleichbare Wagen entdeckt haben.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Ihren Wagen anpreisen: Sie haften auch für mündliche Versprechen. Entsprechen diese nicht der Wahrheit, kann der Käufer Preisminderung oder eine Rückabwicklung des Geschäfts verlangen.

6 Die Probefahrt

Setzen Sie sich am besten mit in den Wagen. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Führerschein des Fahrers zeigen, sonst können Sie als Halter für illegale Fahrten zur Verantwortung gezogen werden. Sie hätten bei einem Unfall keinen Versicherungsschutz und müssten damit rechnen, in Regress genommen zu werden, wenn der Fahrer jemanden verletzt.

Regeln Sie die Frage der Unfallhaftung schriftlich („Interessent haftet auch für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit“). Manche Gerichte nehmen sonst an, dass Verkäufer und Käufer zumindest für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit stillschweigend einen Haftungsausschluss vereinbart haben.

7 Der Vertrag

Sie können Ihr Auto mit Handschlag verkaufen, doch besser ist ein schriftlicher Vertrag. Bewährt haben sich Vordrucke wie die vom ADAC oder dem Tüv. Darin sollten Sie die Mängel aufführen, die Sie kennen oder von denen Sie sicher ausgehen müssen. Denn wenn Sie solche Mängel verschweigen, haften Sie wegen arglistiger Täuschung drei Jahre lang.

Haften müssen Sie auch, wenn Sie andere Merkmale, die den Wert des Autos senken, verschweigen. Sie müssen Klartext reden, wenn es ein Importwagen ist oder wenn das Auto ein Taxi oder Mietwagen war. Auch auf Unfallschäden müssen Sie ungefragt hinweisen, selbst wenn sie ordentlich behoben wurden.

Zusicherungen fördern die Verkaufschancen. Garantieren Sie Eigenschaften wie die Laufleistung aber nur, wenn Sie sicher sind, dass der Tachostand stimmt. Formulierungen in Musterverträgen wie „Laufleistung soweit bekannt“ sind für Verkäufer aber risikolos.

8 Die Gewährleistung

In Vertragsvordrucken ist der Ausschluss Ihrer Haftung meist gut geregelt. Wenn Sie vorhandene Mängel nach bestem Gewissen genannt haben, sind Sie aus dem Schneider. Handeln Sie den Vertrag aber individuell aus, sollten Sie beim Punkt „Gewährleistung“ klar regeln, dass Sie nicht für Mängel geradestehen.

Als Privatverkäufer dürfen Sie das, nicht aber als Unternehmer. Das sind Sie schon, wenn Sie etwa als Architekt einen Firmenwagen anbieten. Dann sind Haftungsausschlüsse wirkungslos und Sie haften wie ein Profi für Mängel, die nicht im Kaufvertrag stehen.

Beim Haftungsausschluss sind klare Worte gefragt („Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung“). Bereits bei der Formulierung „Gekauft wie besichtigt“ haften Sie für Mängel, die man ohne Sachverständigen nicht erkennt.

9 Achtung, Käufertricks

Bestehen Sie auf Barzahlung. Das Bundeskriminalamt warnt vor Betrügern, die mit ungedeckten Schecks zahlen.

Vorsicht ist auch bei Händlern geboten, die am Telefon einen tollen Preis bieten und Sie bitten, den Wagen vorbeizubringen. Laut ADAC ist das oft eine miese Masche: Der Händler findet dann ein Haar in der Suppe und bietet viel weniger. Nach einer langen Anfahrt lassen sich viele Verkäufer darauf ein.

Trauen Sie Händlern nicht, die eine Bearbeitungspauschale verlangen, ehe Sie Ihren Wagen auf eine Exportliste setzen oder Ihnen Kaufinteressenten vorstellen. Andere wollen Sie zu teuren Verträgen über Standmieten verleiten. Sie riskieren, dass das Geld weg, der Wagen aber immer noch nicht verkauft ist.

10 Nach dem Verkauf

Geben Sie den Wagen mit Papieren, vorhandenen Serviceunterlagen und dem letzten Tüv-Bericht erst heraus, wenn Sie das Geld bekommen haben. Notieren Sie sich die Käuferpersonalien.

Melden Sie den Verkauf sofort der Kfz-Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung. Verursacht der Käufer dann vor der Ummeldung einen Unfall, sind Sie aus dem Schneider, auch ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.

Verschwindet ein Käufer jedoch sang- und klanglos, haften Sie möglicherweise, falls er die Kfz-Steuer und die Beiträge für die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt. Wenn Sie Zweifel an der ­Identität des Käufers haben, verkaufen Sie ihr Fahrzeug deshalb lieber stillgelegt.

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  • thomy86 am 14.04.2014 um 17:15 Uhr
    Danke

    Vielen Dank für diese nette Auflistung. Nur schade, das ich diese jetzt erst gefunden habe.
    Wir haben unser erstes Auto leider nur unter großem Stressfaktor verkaufen können. Das zweite, und das ist der Grund warum ich mich überhaupt angemeldet habe, haben wir über www.meinautomakler.de verkauft. Vielleicht könnt ihr die in eure Liste aufnehmen. Super freundlicher Kontakt und macht durchweg einen seriösen Anschein. (Kaufbeleg, kein Nachverhandeln usw).
    Schöne Grüße