Steht im Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens, dass die Werksgarantie noch läuft, muss das stimmen. Die Garantie kann erlöschen, wenn eine der vorgeschriebenen Wartungen nicht gemacht wurde. Das erlebte ein Käufer, der beim Händler ein Auto mit nur 114 Kilometer Laufleistung erworben hatte. Nachdem er gut 11 000 Kilometer gefahren war, stellte er fest, dass der Wagen keine Werksgarantie mehr hatte, da die erste Inspektion fehlte. Der Händler argumentierte, eine Wartung sei zwar nach spätestens einem Jahr oder 30 000 Kilometern fällig gewesen. Aber bei nur 114 Kilometern hätte sie technisch keinen Sinn gemacht. Außerdem werde der Hersteller sämtliche Garantieleistungen auf Kulanz übernehmen.
Damit kam er nicht durch. Eine freiwillige Kulanz ist nicht dasselbe wie der Rechtsanspruch auf Garantie, erklärte das Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 1 U 186/16). Der Käufer durfte das Auto zurückgeben und sein Geld zurückverlangen. Allerdings muss er für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung von 855 Euro zahlen.
-
- Gebrauchtwagenkauf von privat oder vom Händler? Wir sagen, worauf Sie beim Autokauf achten müssen und woran Sie unseriöse Händler erkennen.
-
- Viele Autohersteller haben illegal getrickst. Sie müssen Käufer betroffener Autos entschädigen. Neu: Womöglich müssen die Behörden Tausende Autos stillegen.
-
- Der Rechtsdienstleister Myright.de will europäischen Käufern von VW-Skandalautos zu Schadenersatz verhelfen. Myright.de hat wegen der Forderungen von 40 000...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.