So haben wir getestet
Im Test: Vier Internethändler, die Handys an- und verkaufen, sowie drei Internethändler, die ausschließlich Handys ankaufen. Auswahlkriterien waren insbesondere, dass Kunden beim Verkauf Geld ausgezahlt bekommen und die Händler die Modelle Galaxy S5 Mini von Samsung sowie iPhone 5s von Apple annehmen.
Erhebungszeitraum: Juni bis September 2016.
Untersuchungen: Jedem Händler verkauften wir vier neue Premium-Smartphones, zwei Samsung Galaxy S5 Mini und zwei iPhone 5s. Auf den Internetseiten der Händler beschrieben wir den Zustand der Handys unterschiedlich. Bei zwei Geräten (ein Apple, ein Samsung) gaben wir die Qualität korrekt mit „wie neu“an. Bei den beiden anderen gaben wir einen schlechteren Zustand an, als er tatsächlich war. Wir wollten herausfinden, ob die zu kritischen Angaben des Kunden korrigiert werden. Schloss ein Händler auf seiner Website eine Erhöhung des Angebotspreises aus, wurde das in der Bewertung berücksichtigt.
Bei Händlern, die zusätzlich Smartphones verkaufen, erwarben wir das Samsung Galaxy S5 Mini und das iPhone 5s je dreimal – sie sollten in sehr gutem Zustand sein.
Kunde verkauft: 35 % bzw. 70 %
Wir bewerteten die Abwicklung des Verkaufs, etwa die Bezahldauer in Werktagen (Montag bis Freitag). Beim Service beurteilten wir zum Beispiel, ob der Kunde die Abwicklung online verfolgen kann und welche Kontaktmöglichkeiten es gibt. Preisfairness: Für verschiedene Handy-Zustandsbeschreibungen bewerteten wir, wie angemessen die Erlöse im Vergleich zu den besten Angeboten im Test waren. Die Bewertung bezog sich auf einen Stichtag. Wichtig war unter anderem auch, ob der Händler den Preis nach seinem ersten Angebot nach unten oder oben korrigierte.
Kunde kauft: 35 %
Bei Abwicklung prüften wir unter anderem, wie lange die Lieferung dauert. Beim Service beurteilten wir zum Beispiel, welche Zahlungs- und Kontaktmöglichkeiten der Händler anbietet. Preisfairness: Für verschiedene Handy-Zustandsbeschreibungen bewerteten wir, wie angemessen die Verkaufspreise im Vergleich zu den besten Angeboten im Test waren. Zusätzlich bewerteten wir unter anderem auch die Differenz zum Neupreis (stichtagsbezogen). Wir prüften, in welcher Qualität die Smartphones bei uns ankamen, zum Beispiel ob sie funktionierten und der Akku leistungsfähig war.
Website: 30 %
Wir prüften etwa, ob es Informationen gibt, die Kunden den Verkauf oder Kauf des Handys erleichtern. Bei der Nutzung haben wir etwa bewertet, ob die Technik fehlerfrei läuft und wie übersichtlich die Website ist. Beim Prüfpunkt Umgang mit Nutzerdaten untersuchten wir etwa, wie gut die Datenschutzerklärungen über das Erheben, Speichern und Löschen der Daten aufklären. Wir achteten auf Verschlüsselung und Passwortschutz und erfassten, welche Daten an welche Webadressen gesendet werden.
Mängel in den AGB: 0 %
Ein Jurist prüfte, ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässige Klauseln enthalten.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Lautete das Urteil für den Umgang mit Nutzerdaten mangelhaft, verschlechterte sich das Urteil für die Website um eine halbe Note.