Gebäude­versicherung Vermieter darf Kosten auf Mieter abwälzen

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Vermieter dürfen die Beiträge für eine Gebäude­versicherung in voller Höhe als Betriebs­kosten auf die Mieter umlegen (zum Vergleich Gebäudeversicherung). Das gilt nach einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs selbst dann, wenn die Versicherung auch Miet­ausfälle abdeckt, die durch einen Gebäudeschaden verursacht werden (Az. VIII ZR 38/17).

Anders als eine separate Miet­ausfall­versicherung nutze die Gebäude­versicherung nicht nur dem Vermieter. Sie komme auch für vom Mieter fahr­lässig verschuldete Gebäudeschäden und dadurch bedingte Miet­ausfälle auf.

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