Der Gebäudeversicherer muss nicht für Feuerschäden aufkommen, wenn der Versicherte ihn nicht über Vandalismus und die Verwahrlosung des Gebäudes vor dem Brand informiert hat. Weil diese Gefahrenerhöhung anzeigepflichtig ist und das Versicherungsunternehmen nicht informiert war, muss es nicht regulieren (Oberlandesgericht Naumburg, Az. 4 U 27/15).
Tipp: Unser jüngster Test von Wohngebäudeversicherungen zeigt: Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel der Police, denn die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen sind enorm. Sie können mehrere hundert Euro betragen.