
Offene Flamme. Heißes Fett ist sehr gefährlich. © Thinkstock
Den Gasherd einschalten und dann kurz aus der Küche gehen? Das ist keine gute Idee, erklärte das Landgericht Göttingen einer Frau, die einen Topf mit Frittierfett auf die Flamme gestellt hatte, dann aber zur Toilette musste. Als sie zurückkam, brannte die Küche. Zwar konnte sie mit einem Feuerlöscher das Schlimmste verhindern, aber Schwelbrände hatten sich bereits in der Zwischendecke ausgebreitet. Der Sachschaden belief sich am Ende auf fast 133 000 Euro. Die Versicherung übernahm davon nur 90 000 Euro. Zu Recht, so das Landgericht Göttingen (Az. 8 O 170/14). Es sei grob fahrlässig gewesen, den Topf auf offener Flamme unbeaufsichtigt zu lassen. Heißes Fett, so führte das Gericht aus, stellt immer eine große Gefahr dar, die man im Blick behalten muss – erst recht auf der offenen Flamme eines Gasherds. Die Frau habe Zeit gehabt, den Topf von der Flamme zu ziehen oder den Herd auszuschalten, bevor sie zur Toilette ging.
Tipp: Wie Sie Bränden vorbeugen und was zu tun ist, wenns doch mal brennt, steht in unseren Brandschutz-Tipps.
-
- Adventskranz und Tannenbaum begleiten viele durch die Weihnachtszeit − doch sie bergen auch Feuergefahren. So lässt sich das Brandrisiko minimieren.
-
- Das Versicherungsunternehmen HDI bietet eine neue Kurzzeitversicherungspolice für Umzüge. Die Umzugspolice lässt sich noch am Tag des Umzugs übers Internet buchen:...
-
- Die britische Partnerorganisation der Stiftung Warentest „Which“ warnt vor dem Kauf von 250 von ihr getesteten Kühl- und Gefriergeräten. Grund: Sie fielen in Brandtests...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.